Dame 62Jahre, geschieden, kein ALG u. kein Hartz IV, keine KV , Selbstzahler bei Arzt, wird von ihrem Verlobten versorgt -
wenn diese Dame heiratet, ist sie dann nach der Heirat, durch den Ehemann bei einer BKK des Mannes (Rentner) mitversichert?
Ja, Antrag auf Familienversicherung stellen und sie Dame ist in der GKV des Ehemannes versichert.
prompte Antwort - ich geb´s weiter
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Hallo,
eine promte Antwort heißt aber nicht unbedingt das sie auch richtig ist.
Mit den wenigen Angaben läßt sich seriös überhaupt keine Aussage treffen.
Nicht versichert gibt es eigentlich gar nicht mehr.
Wovon lebt denn die Dame?
Die Dame darf bei einer Familienversicherung auch kein Einkommen über 395 Euro.monatlich haben.
Fragen über Fragen
Gruß von TrixiMaus
Dame 62Jahre, geschieden, kein ALG u. kein Hartz IV, keine KV
b>, Selbstzahler bei Arzt, wird von ihrem Verlobten versorgt -
Bitte beachten: wir haben in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht.
wenn diese Dame heiratet, ist sie dann nach der Heirat, durch
den Ehemann bei einer BKK des Mannes (Rentner) mitversichert?
Kann man nach den wenigen Informationen nicht beurteilen, denn bisher steht nur fest,
dass sie kein ALG oder Hartz IV erhält.
Möglich wäre, dass sie andere Einnahmequellen hat.
Außerdem wird vermutlich die GKV für die bisherige nichtversicherte Zeit Beiträge nachfordern.
Hi!
Die Dame darf bei einer Familienversicherung auch kein
Einkommen über 395 Euro.monatlich haben.
Echt?
Minijob und Familienversicherung geht nicht?
VG
Guido
Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Die letzte Versicherung besteht weiter, es laufen jetzt nur BBeitragsrückstände auf. Die Krankenkasse kann man praktisch nur noch kündigen, wenn eine nahtlose Anschlussversicherung nachgewiesen wird.
Wenn sie kein eigenen Einkommen hat, kann sie nach Heirat in der Familienversicherung des Mannes versichert werden.
An der Beitragsnachzahlungspflicht ändert sich dadurch abber nichts.
Hi Guido,
schön das du wieder hier bist !!
Gruss
Guenter
so was von off topic …
Hi Guenter,
danke!
Hier hat sich ja ein bißchen was getan - da dachte ich halt …
VG
Guido
Ergänzung/Klarstellung: die Dame hat kein Einkommen (wird vom Partner versorgt! wie geschrieben!)
nach der Trennung von Ehemann (nicht Scheidung) hat dieser keinerlei Zahlungen mehr geleistet - (war auch nichts zu Pfänden!). seit ca. 2008 ohne: KV-Scheidung ca. 2010
Dann hätte sich diese Dame um ihre KV-Weiterversicherung kümmern müssen.
Pflichtversicherung in der GKV besteht seit 2007.