Keine Krankenversicherung

Hallo,
meine ehemalige Nachbarin ist nicht Krankenversichert.
Sie hat bis vor 2 jahren Hartz vier bezogen und war da durch versichert. Nun bekommt sie Rente und das Amt hat sie damals bei Krankenvericherung abgemeldet statt umgemeldet. Sie hat versucht sich dann neu bei der gleichen Krankenkasse zu versichern aber sie worde abgelehnt. Sie hat den Sozialverband dann gebeten sich der Sache anzunehmen aber ohne Erfolg da bekam sie nur die Antwort sie müsse sich Privat versichern aber dieses ist nicht möglich da sie nur eine kleine Rente bezieht. Ich möchte ihr nun gerne helfen weil sie es selber geundheitlich nicht kann. Kann mir einer einen Rat geben wie ich anfangen muß?
LG

meine ehemalige Nachbarin ist nicht Krankenversichert.

Das ist unmöglich. Es herrscht Versicherungspflicht in Deutschland.

Sie hat bis vor 2 jahren Hartz vier bezogen und war da durch
versichert. Nun bekommt sie Rente und das Amt hat sie damals
bei Krankenvericherung abgemeldet statt umgemeldet.

Aus meiner Sicht ist eine Abmeldung von einer Krankenversicherung überhaupt erst möglich, wenn eine Nachversicherung nachgewiesen wird.

Sofern das Hartz- Amt das trotzdem gemacht hat, hat sich das Hartz- Amt ggf. schadenersatzpflichtig gemacht.

Die Versicherungs- Fachleute hier im Forum können da bestimmt genauere Angaben machen.

Tipp: Anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, ggf. mit Beratungsschein/ Prozeßkostenhilfe.

meine ehemalige Nachbarin ist nicht Krankenversichert.

Wie ERdbeerzunge schon schreibt, das geht nicht.

versichert. Nun bekommt sie Rente und das Amt hat sie damals bei Krankenvericherung abgemeldet statt umgemeldet.

Auch das geht nicht. Eine KK kann ein Mitglied erst dann „rauslassen“, wenn eine neue Versicherunsgbestätigung vorgelegt wird.

versucht sich dann neu bei der gleichen Krankenkasse zu versichern aber sie worde abgelehnt.

Auch das ist nicht möglich. Hier muß man Hartnäckigkeit beweisen.

bezieht. Ich möchte ihr nun gerne helfen weil sie es selber
geundheitlich nicht kann. Kann mir einer einen Rat geben wie ich anfangen muß?

Wenn es gar nicht anders geht, Verbraucherzentrale und/oder Anwalt einschalten. Aber Obacht: Die Beiträge müssen natürlich nachträglich entrichtet werden.

Hallo,

ich sehe die Fehler eher bei der Kasse. Wenn es die Agentur war, die abgemeldet hat, weil ALG II endete (m.E. korrekt), hätte sich die Kasse melden müssen wegen einer Weiterversicherung.

Leider beobachten wir hier öfter, dass nicht alle Mitarbeiter aller Kassen die Sache mit der Versicherungspflicht schon verinnerlicht haben. Sie berufen sich (wie früher) ausschließlich auf die Fristen für die freiwillige Weiterversicherung.

Eigentlich ein klarer Fall, dass die Kasse (oder jede andere) rückwirkend aufnehmen muss. Nur der evtl. Zuschuss von der Rentenversicherung dürfte futsch sein.

Gruss

Barmer

Wenn sie die Beiträge nicht zahlen kann, muss sie sich beim Sozialamt um Grundsicherung bemühen. Sie bekommt ggf. a.) einen Zuschuss und b.)eine Bescheinigung über Hilfebedürftigkeit für die PKV. Und von der Rentenversicherung bekommt sie auch einen Zuschuss.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

war sie während des Alg II-Bezuges bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung?

Gruß

RHW