Keine krankenversicherung

Guten Tag,

ich bin seit mehreren Jahren ohne Krankenversicherung,
bis vor kurzem war ich Student und habe einen Nebenjob ausgeübt,
das Studium habe ich geschmissen,
ich war bis Mitte 2006 privat über meine Eltern mitversichert,
dann endete meine Versicherungspflicht,
ich habe mich bedauerlicherweise nicht um eine Folgeversicherung gekümmert,
Krankenversicherungsbeiträge habe ich nicht bezahlt,
den Job habe ich nun auch noch verloren,
jetzt möchte ich mich arbeitslos melden,
welche Auswirkungen kommen da auf mich nun zu?

Vielen Dank und Beste Grüße

Hallo,

von wem werden sie Leistungen beziehen? Arbeitslosengeld 1 oder 2? Für sie wird die Regelung für derzeit nicht versicherte greifen. §5.1.13 SGB V. Sie werden quasi freiwillig Pflichtversichert, wenn sie Anspruch auf Leistungen (ALG 1 oder 2) haben. Die Agentur übernimmt dabei die Beiträge.

Viele Grüße
Christoph Schnell

Hallo,
ich habe die Frage bereits beantwortet.

Viele Grüße
Christoph Schnell

Grüsse aus Bayern. Na da haben Sie ja noch was vor sich!. Ich habe allerdings noch ein paar Fragen: Waren Sie als Student bei der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Gibt da einen eigenen Tarif für Studenten. Bei der Privaten Krankenversicherung ebenso??. War der Nebenjob Sozialversicherungspflichtig, soll heissen-wurden Sozialversicherungsbeiträge einbehalten??, Wenn ja-wie hoch. Wenn Sei bis Mitte 2006 bei Ihren Eltern Privat-Kranken- versichert waren, warum endete dann die Versicherungspflicht. In der Privaten Krankenversicherung gibt es keine Versicherungspflicht. Meinen Sie etwa" Sie waren in der Gesetzlichen Krankenversicherung „freiwillig versichert“???. Wo und bei welcher Krankenversicherung haben Sie die Beiträge nicht bezahlt. Sie haben „den Job verloren“, waren Sie dort Sozialversicherungspflichtig besscgäftigt, denn wenn Sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt haben, haben Sie auch dann keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und auch keine Krankenversicherung, höchstens-Anspruch auf sogenanntes Hartz IV, wobei natürlich die Vermögenslage und die Umstände (lebensgemeinschaft oder leben bei den Eltern) berücksichtigt werden.Die Versicherungspflicht begann in der gesetzlichen Krankenversicherung am 1.4.2007. Sollten Sie der Privaten Krankenversicherung zuzurechnen sein, dort begann die Versicherungspflicht am 1.1.2009. Nachzahlungen sind in beiden Fällen unvermeidlich. Ohne diese verlangten Auskünfte kann ich leider den Sachvortrag nicht beantworten-geht nich!!. Die Fragen dienen auch Ihrer Zuordnung - entweder zur Gesetzlichen Krankenversicherung oder der Privaten Krankenversicherung. Grundsatz: Wo waren Sie zuletzt versichert, dort gehören Sie dann eigentlich auch hin. Diese Fragen sind für die Suche nicht freigegeben. Würde ich bei der Antwort auch so machen da es ja ins Eingemachte geht. Grüße Leopold