Keine Krankenversicherung

Hallo zusammen,

vorab schon mal Danke für das Lesen meines Problems und den damit verbundenen Aufwänden.

Ich bin leider Betriebsbedingt Arbeitslos geworden und bin nicht Krankenversichert.

Zum bisherigen Sachverhalt:

Ich war von 1992 bis 2006 privat Krankenversichert konnte dann allerdings bedingt durch eine sehr sehr unschöne Scheidung, verbunden mit etlichen Mahnbescheiden die Krankenkasse nicht mehr zahlen.

Folge: Die PKV hat mir in 2006 gekündigt.

Status: Heute noch unversichert.

Leider nimmt mich auf Grund meiner Schufa keine PKV mehr auf, obwohl ich die Beiträge heute zahlen könnte.

Meine alte PKV würde mich nehmen wenn ich die letzten Jahre nachzahlen würde und zusätzlich für ein Jahr im voraus zahle.

Wie bitte soll ich das anstellen?

Auf dem Arbeitsamt sagte man mir heute, dass sie mich auch nicht versichern könnten, da ich bisher ohne Versicherung war.

Dummer Kreislauf … hat vielleicht jemand eine Rettende Idee, wie ich diesen Kreislauf durchbrechen kann?

Mir ist klar, dass ich mich Versichern muss und würde dies auch gerne machen, nur … keiner nimmt mich.

Vielen Dank um voraus für die (hoffentlich) rettende Idee!

LG,
Pete

gaaaaanz einfach: doe letzte Versicherung muss (!) Dich nehmen. Sie darf allerdings folgendes verlangen: die ersten 3 Monate nach 1.1.2004 volle Beiträge, die folgenden 50 %.
Eine Vorrauszahlung ist nicht statthaft.
Solltest es Dir aber gleichgültig sein, wo Du versichert bist: ich kann Dich bei der AXA mit dem Tarif EL unterbringen.
Ja sogar wenn Du Vorerkrankungen haben solltest.
Es gibt auch Versicherungen, die keine Beitragsnachzahlungen verlangen.
Wenn du an einem Angebot interessiert bist:
Raimund Brendle
[email protected]

Grüße
Raimund

Hallo Pete,

auch bei Boni-Problemen ist eine neue PKV möglich. Dazu sind noch weitere persönliche Umstände zu besprechen, insbesondere zum Gesundheitszustand.

Für die Zeit seit dem 1.1.2009 ist ein „Strafbeitrag“ zu zahlen, darum kommt man auf jeden Fall nicht herum. Den kann man jedoch trickreich minimieren.

Viele Grüße
Oliver H.
Versicherungsmakler

Ich kann Ihnen da nicht helfen, da ich seit Jahren im Ausland wohne. Was ich nicht verstehe ist, dass Sie keine gesetzliche Versicherung aufnehmen will. Wie mir bekannt ist, ist in Deutschland Versicherungspflicht.
Da kann ich nur sagen Catch 22! Ich schlage Ihnen vor, dass Sie dem Arbeitsamt die Hoelle heiss machen. Ausserdem wuerde ich mich mal an die gesetzlichen Krankenkassen wenden.

Hallo Pete,

die einzige Alternative, die ich in Ihrem Fall kenne, ist, aufgrund einer Beschäftigung versicherungspflichtig zu werden (Montagsverdienst ab 401 Euro). Wenn Sie mindestens ein Jahr versicherungspflichtig waren, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenkasse dannfreiwillig weiterversichern.

Ansonsten bleibt nur das Nachzahlen der PKV-Beiträge. Allerdings bezweifle ich, dass die PKV das Recht hat, von Ihnen den Beitrag für 1 Jahr im Voraus zu verlangen.

Ích hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Hallo, da ist einiges nicht mehr aktuell.

Sie sind seit 1.1.2009 versicherungspflichtig, jede PKV ist verpflichtet, Sie mindestens im Basistarif aufzunehmen. Unabhängig vom Gesundheitszustand und auch von Ihrer finanziellen Situation.

Für jeden Monat ab dem 1.2.2009 (aber nicht seit 2006) müssen Sie allerdings einen Teil der Beiträge nachzahlen, daher lohnt sich weiteres Warten nicht.

Für andere, d.h. preiswertere oder bessere Tarife, sind die Unternehmen allerdings frei, wen sie versichern. Da die Unternehmen aber an Basistarifversicherten nicht interessiert sind, ist das je nach persönlicher Situation nicht aussichtslos.

Da Sie Ihre gegenwärtige berufliche Situation nicht geschildert haben,kann man nichts Genaueres sagen,

Gruss

w.will

So wie es aussieht, besteht für Sie nur eine Möglichkeit sich in der GKV zu versichern. Sofern Sie nicht älter als 55 Jahre alt sind, suchen Sie sich eine versicherungspflichtige Tätigkeit. Wichtig ist, sie dürfen nicht hauptberuflich selbständig sein.
Falls sie älter sind, fragen Sie bei der PKV nach dem Grundtarif (Gesetztesänderung 2007. Ab 2009 muss Sie die PKV wieder nehmen) Was die Regelungen i.d. PKV angeht, bin ich nicht informiert. Es gibt jedoch jede Menge Hinweise im Internet. z.B:http://www.private-krankenversicherung-infotipp.de/a…

Hallo Pete,

es gibt seit ca. 2 Jahren das neue Pflichtversicherungsgesetz. Nach diesem muß die letzte Krankenkasse Sie wieder nehmen - in Deutschland dürfte es nach diesem Gesetz grds. keine Person mehr ohne Krankenversicherungsschutz geben. Klar müssen dort die Beiträge evtl. in Raten nachgezahlt werden. Die Krankenkasse muß Ihnen einen Standardtarif anbieten. Wenn Sie die Beiträge nicht zahlen können sind aber mind. die Notfallbehandlungen abgesichert. Also die letzte PKV muß Sie wieder nehmen.

Schöner Link einfach lesen und dann wissen Sie bescheid was zu machen ist.

http://www.lr-online.de/tipps-und-trends/geld-und-ma…

Gezahlt werden muss auf jeden Fall es kann aber eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Hallo Pete,

ich war im Urlaub, daher erst heute meine Antwort:
Leider kann ich Dir auch keine Musterlösung aufzeigen. Es soll kein Vorwurf sein, aber Deine damalige gesetzliche Krankenversicherung wird sicher mehrfach versucht haben mit dir persönlich Kontakt aufzunehmen, bevor Sie deine Krankenversicherung beendet hat. Selbst bei fehlender Beitragszahlung wird unendlich oft (ich arbeite selbst dort) versucht, irgendeine Lösung zu finden. Nur wenn der Kontakt verweigert oder auf stur gestellt wird, kann es in seltenen Fällen sein, dass man aus der Versichertengemeinschaft ausgeschlossen wird. Das muss ich einfach vorweg schicken, weil ich schon in sehr vielen Gesprächen um dieses Thema auf taube Ohren gestossen bin.

Wahrscheinlich ist auch aus diesen Gründen die Rückkehr zur gesetzlichen Versicherung ohne Eintritt einer Versicherungspflicht fast unmöglich. Nur die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses in einem mehr als gerinfügigenen Rahmen und über eine unbefristete Dauer kann dir wieder die Tür öffnen.

Gruß
Karsten

Hallo!

Nein, ich habe keine rettende Idee, sorry. Die „Strafbeiträge“ hat der Gesetzgeber der PKV auferlegt. Sicherlich fragen aber nicht alle Unternehmen bei der SCHUFA an. Das das Arbeitsamt das ablehnen darf, ist mir neu. Aber da kenne ich mich mit Sonderregelungen nicht aus, es ist also möglich.

Viele Grüße

Tut mir leid, aber bei PKV-Fragen kann ich leider nicht weiterhelfen.

Deine letzte Krankenversicherung muss Dich nehmen

Unbedingt dort einen antrag stellen - wir haben in D Pflichtversicherung.

wenn Du nicht zahlen kannst, wende Dich an das Sozialamt bzw. Deine Private KV wirid auf einen Art " Mindestversorgung " gesetzt ( kostenlos )

gruß

www.tuerk-versicherungen.de

Hallo zusammen,

vorab schon mal Danke für das Lesen meines Problems und den
damit verbundenen Aufwänden.

Ich bin leider Betriebsbedingt Arbeitslos geworden und bin
nicht Krankenversichert.

Zum bisherigen Sachverhalt:

Ich war von 1992 bis 2006 privat Krankenversichert konnte dann
allerdings bedingt durch eine sehr sehr unschöne Scheidung,
verbunden mit etlichen Mahnbescheiden die Krankenkasse nicht
mehr zahlen.

Folge: Die PKV hat mir in 2006 gekündigt.

Status: Heute noch unversichert.

Leider nimmt mich auf Grund meiner Schufa keine PKV mehr auf,
obwohl ich die Beiträge heute zahlen könnte.

Meine alte PKV würde mich nehmen wenn ich die letzten Jahre
nachzahlen würde und zusätzlich für ein Jahr im voraus zahle.

Wie bitte soll ich das anstellen?

Auf dem Arbeitsamt sagte man mir heute, dass sie mich auch
nicht versichern könnten, da ich bisher ohne Versicherung war.

Dummer Kreislauf … hat vielleicht jemand eine Rettende Idee,
wie ich diesen Kreislauf durchbrechen kann?

Mir ist klar, dass ich mich Versichern muss und würde dies
auch gerne machen, nur … keiner nimmt mich.

Vielen Dank um voraus für die (hoffentlich) rettende Idee!

LG,
Pete