Keine Krankenversicherung als Beamte auf Widerruf

Meine Frau wird als Referendarin (Beamtin auf Widerruf) eingestellt. Die privaten KV’s lehnen aufgrund einer (abgeschlossenen) Psychotherapie die Aufnahme ab.
Bei einer Fortsetzung der freiwilligen KV wird mein Gehalt hälftig mit zum Beitrag angerechnet. Ergibt dann bei einem Bruttoverdienst vom 1000 Euro ca. 450 Euro GKV-Beitrag im Monat.

Kennt jemand einen Ausweg?

Hat der Staat hier nicht eine besondere Fürsorgepflicht? Ich habe von einer PKV gehört, es gäbe eine 100% Beihilfe für solche Fälle, die Beihilfestelle kennt sowas aber nicht.

Kennt jemand ein PKV die (gegen Aufpreis bzw. Ausschluß der Leistung Psychotherapie) versichert?

Vielen Dank für jede Antwort.

Matthias

Guten Tag,

Meine Frau wird als Referendarin (Beamtin auf Widerruf)
eingestellt. Die privaten KV’s lehnen aufgrund einer
(abgeschlossenen) Psychotherapie die Aufnahme ab.

Es besteht kein Zwang der Versicherungen, jemanden aufzunehmen.
Kamman nissan machen.

Hat der Staat hier nicht eine besondere Fürsorgepflicht? Ich
habe von einer PKV gehört, es gäbe eine 100% Beihilfe für
solche Fälle, die Beihilfestelle kennt sowas aber nicht.

Neien.
Wenn ein private KV ein Risiko ausschließt, so erhöht sich die Beihilfe. Die erhöhte Beihilfe beträgt max. 90%. So zumindest in NRW, die genauen Sätze kann aber sicher die Beihilfestelle nennen.
Eine 100%-Beihilfe gibt es mW nicht.

Kennt jemand ein PKV die (gegen Aufpreis bzw. Ausschluß der
Leistung Psychotherapie) versichert?

So direkt nicht - du musst einfach alle Versicherungen abfragen.
Ich hatte damals bei einer Vorschädigung des Ohres Glück: zwie Versicherungen wollten das Risiko ausschließen, eine gegen Aufpreis aufnehmen, die dritte hat mich ohne weitere Prüfung aufgenommen.

Gruß
HaWeThie

hallo Matthias.
eine Menge Gesellschaften haben sich dazu verpflichtet, Beamte gleichgültig wie krank sie sind aufzunehmen. Das ist der sog. Kontrahierungszwang.
frage mal Deinen Makler danach.
Grüße
Raimund

Dieser Kontrahierungszwang gilt leider nur für Beamte auf Probe.
Beamte auf Widerruf sind hier ausgeschlossen. Der Staat läßt hier seine Neuanfänger komplett hängen und verlangt sogar, daß man noch Geld ins Referendariat mitbringen muß:
Meine Rechnung:
1000 Euro Bruttoverdienst meiner Frau
48,5% Einkommenssteuer = 515 Euro
freiwillige Versicherung ca.400 Euro (kein Arbeitgeberbeitrag möglich)
bleiben 115 Euro davon mussen täglich 90 km Weg zur Arbeit bezahlt werden müssen per Bahn mit Bahncard50 6,60 *21=138,60
und was kommt sonst noch dazu?

Da will der Staat Lehrer anlocken?

Hallo Matki,
irgend was stimmt mit Deiner Rechnung nicht: jemand, der 1000 € verdient, hat keinen Steuersatz von 48 %! Das gibt es nicht!
Ob Beamte auf Widerruf Anspruch auf Beihilfe haben, bin ich jetzt überfragt. Ich war immer der Meinung ja. Dochlässt sich das schnell klären.
Doch nicht heute und morgen, da schlafen auch Beamte! :smile:
Grüße
Raimund

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hallo matki,
also: ich habe mich gerade erkundigt: es ist unmöglich, dass die Beihilfe nicht zahlt.
Irgend etwas stimmt hier nicht.
Deine Frau hat als Beamtin auf Widerruf ein Anrecht auf Beihilfe.
Was sie nicht hat, ist zusätzlich eine Beteiligung an den Versicherungsbeiträgen. Die sind allerdings niedriger, als Du sie angibst.
Hier geht es aber ins persönliche. Kannst Du mal mir mit E-Mail schreiben, wie Deine Frau abgesichert ist? Dazu wieviel Kinder Ihr habt? (daraus errechnet sich der Erstattungssatz bei der Beihilfe und resultierend daraus der zu versichernde Prozentsatz.)
Grüße
Raimund

Hallo, Mathias,

ist Deine Frau Referenadarin im Lehramt? In welchem Bundesland?

  1. Unsere Tochter ist juristische Referendarin in NRW und als solche (zu meiner gro0en Verblüffung) Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung.
    2)Da ich extrem sicherheitsbewusst bin (und das war in der Vergangenheit für uns auch gut so!!) wollte ich für meine vier Kinder eine Einstiegsversicherung nutzen. Man zahlt für ein paar Versicherungs- Peanuts einen relativ kleinen Betrag und sich kann aber dann ohne Gesundheitsprüfung privat (zusatz)versichern lassen. Das wollte ich auch für die Referendarin machen, diese wurde wegen einer Mini- Schilddrüsenstörung abgelehnt. Als ich dann fragte, ob sie sich dann nie privat absichern könne, wenn sie Richterin würde, erklärte mir die Versicherungsvertreterin, dass es für diese Fälle eine Abschlusspflicht für die Privatversicherer gäbe! Vielleicht hilft Dir das weiter. Ansonsten üwrde ich mich mal beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungen in Berlin erkundigen, ob es diese Abschlusspflicht gibt.

Viel Glück
Ingeborg

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Hallo Matthias,

die freiwillige Versicherung kostet keine 400 Euro und die durchschnittliche Steuerlast, die deine Frau bei Steuerklasse 5 sicher nicht haben wird, liegt bei ca. 28%, also max. 280 Euro.
Bei 1000 Euro zahlt sie aber vielleicht um die 50 Euro mtl.

Gruß
Marco

Hallo Ingeborg,

ja… bei Rechtsreferendaren besteht diese Ausnahmeregelung. Hier besteht ja evtl. noch der Gang in die Privatwirtschaft.

Gruß
Marco

Hallo Marco,

die freiwillige Versicherung kostet laut auskunft Techniker-Krankenkasse sehr wohl 400 Euro, da mein Verdienst bei der freiwilligen Versicherung hälftig mit angerechnet wird und was anderes geht bei Beamten nicht.

Da ich gerade so über der Beitragsbemessungsgrenze Verdiene muß ich den Steuersatz des Familieneinkommens nehmen und der liegt nun mal zumindest annähernd am höchststeuersatz

Gruß
Matthias

Hallo Matki,

die freiwillige Versicherung kostet laut auskunft
Techniker-Krankenkasse sehr wohl 400 Euro, da mein Verdienst
bei der freiwilligen Versicherung hälftig mit angerechnet wird
und was anderes geht bei Beamten nicht.

Warum denn das? Deine Frau bezieht ein Einkommen und nur das ist relevant für die GKV, zumindest ist mir nichts anderes bekannt.

Da ich gerade so über der Beitragsbemessungsgrenze Verdiene
muß ich den Steuersatz des Familieneinkommens nehmen und der
liegt nun mal zumindest annähernd am höchststeuersatz

Ja, aber der ist nur für letzte Stufe zu zahlen. Sonst würden von deinen 3825 (?) schonmal 1912,50 Euro für die Steuer alleine weggehen. Dazu noch 9,75% für die Rente (=372,75 €), Arbeitslosenversicherung (=124,31 €). Jetzt kostet deine KV noch 300 € (inkl. PV), wovon du noch 150 € vom Arbeitgeber bekommst.
Das würde bedeuten, dass du etwa ausgezahlt 1565 € bekommen würdest. und das glaub ich nun wirklich nicht.

Gruß
Marco

Hallo Marco,

meine Frau bekommt als Beamtin Beihilfe. Wenn man Beihilfe bekommt, bekommt man vom Staat keine Unterstützung zur GKV. Das geht nicht. Der Staat zalt von den Privatrechnungen 50%, den rest muß man über eine Private Versicherung decken. Und das geht nicht.
Ein Beamter ist versicherungsfrei und kann sich nur freiwillig versichern und hier schlägt dann bei dem niedrigen Verdienst das Familieneinkommen zu. Es gibt dann glaube als Höchstgrenze die Beitragsbemessungsgrenze.

Mit der Steuerhab ich so gerechnet:
Ich verdiene ca. 50000 Euro Brutto (knapp über Beitragsbemessungsgrenze KV) jeder Euro den meine Frau beim Familieneinkommen dazu verdient wird gemeinsam besteuert (spätestens bei EKSt-Jahresausgleich) und dann fallen halt mal ungefähr die Hälfte an Steuern an. Wir sehn das halt so, auch wenn der Lohnzettel im ersten Moment was anderes vorgaukelt.

Gruß
Matthias

Hallo Matthias,

meine Frau bekommt als Beamtin Beihilfe.

Klar.

Wenn man Beihilfe
bekommt, bekommt man vom Staat keine Unterstützung zur GKV.

Auch klar, habe ich aber auch nicht gesagt.

Das geht nicht. Der Staat zalt von den Privatrechnungen 50%,
den rest muß man über eine Private Versicherung decken. Und
das geht nicht.

Ja, oder eben die gesetzliche (GKV). Nachteil ist hier halt nur, dass du 100% Beitrag für 50% Leistung bezahlen musst. Wenn deine Frau über ein Einkommen von 10.000 Euro verfügt, dann zahlt sie bei ca. 13% Beitrag (den sie, wie du richtig erkannt hast alleine zahlen muss) ca. 1300 Euro p.a. macht also irgendwas um die 100 Euro je Monat.
Und für die GKV ist eben das Einkommen deiner Frau maßgeblich, nicht das Familieneinkommen. Zumindest wäre mir da anderes eben neu.

Ein Beamter ist versicherungsfrei und kann sich nur freiwillig
versichern und hier schlägt dann bei dem niedrigen Verdienst
das Familieneinkommen zu. Es gibt dann glaube als Höchstgrenze
die Beitragsbemessungsgrenze.

Die Höchstgrenze gilt immer, das ist keine Frage. Sie kann sich freiwillig in der GKV versichern und muss meiner Meinung nach dennoch mit ihrem Einkommen bemessen werden und nicht, was die Familie verdient. Ein Selbständiger ist auch versicherungsfrei und wird nach dem eingestuft, was er nachweislich verdient. Er, nicht die Familie.

Mit der Steuerhab ich so gerechnet:
Ich verdiene ca. 50000 Euro Brutto (knapp über
Beitragsbemessungsgrenze KV)

Naja… sagen wir mal so: wenn du die erhöhte Grenze nimmst, dann sind das immer noch 4100 Euro mehr, als die Grenze KV beträgt.

jeder Euro den meine Frau beim
Familieneinkommen dazu verdient wird gemeinsam besteuert
(spätestens bei EKSt-Jahresausgleich) und dann fallen halt mal
ungefähr die Hälfte an Steuern an. Wir sehn das halt so, auch
wenn der Lohnzettel im ersten Moment was anderes vorgaukelt.

Naja… vorgaukeln: Laut Splittingtabelle für das Jahr 2002 (in 2003 wird es also weniger sein) hättet ihr bei einem Familieneinkommen von 60.000 Euro Lohnsteuer von 12.836 Euro zu zahlen. Sind glaube etwas weniger als 50% :smile:

Gruß
Marco

Hallo Marco,

das hat jetzt zwar nicht wirklich mit meinen Problemen zu tun aber du hast nur zum Teil recht, da ich ja unsere steuerliche Mehrbelastung anschauen muß (Was wir zum Schluß zur verfügung haben ist ausschlaggebend).
OK ich hatte auch einen falschen Ansatz, wir müssen uns in der Mitte treffen:
Folgende Rechnung ist denke ich richtig:
Unser Famileinverdienst belauft sich momentan auf
50000 Euro Steuer: 9514
60000 Euro Steuer: 12836
für die letzten 10000 Ero fällt also eine Steuer von 3322 Euro also 33,22% an
Ich denke aber wir lassen es jetzt dabei, da es nicht wirklich wichtig für das Problem ist.

Gruß

Matthias