Keine Krankenversicherung im Vorruhestand

Hallo,
meine Freundin hat ein großes Problem.
Sie ist/war Polizeibeamtin in Thüringen, wohnt jetzt in Bayern und geht ab nächsten Monat gesundheitsbedingt in den Vorruhestand.
Durch ihre Trennung/Scheidung gab es 2008 finanzielle Probleme und ihr wurde ihre private Krankenversicherung
gekündigt. Kurz darauf wurde sie krank. Daraufhin wurde sie von sämtlichen privaten Krankenversicherungen abgelehnt.
Von nun an zahlte sie sämtliche Kosten aus eigener Tasche. Auf der Suche nach einer Krankenversicherung mußten wir dann irgendwann feststellen daß es ab 2009 eine Versicherungspflicht gab und sie eine Art Strafe für jeden Monat den sie nicht versichert war zahlen müsse um sich wieder zu versichern. Dies war ihr finanziell nicht möglich. Nun geht sie in den Vorruhestand und ist immer noch nicht versichert.
Sie könnte sich natürlich zum Maximalsatz versichern (ca.600 Euro) was sie aber vollends ruinieren würde.
Wir sind völlig ratlos was wir tun sollen…
Vielleicht weiß ja jemand Rat…

Hallo,

schleunigst beim letzten Krankenversicherer Antrag auf Basistarif stellen. Die dürfen den Antrag nicht ablehnen. Lassen Sie sich nicht abwimmeln!

Wenn sie Versorgungsbezüge erhält, vermute ich einen Beihilfesatz in Höhe von 70%. Der Basitarif für Beamte (BTB) dürfte dann in diesem Fall ca. 172 Euro zzgl. Pflegeversicherung kosten. Leistungen auf GKV-Niveau.

Wenn Sie den Strafzuschlag nicht bezahlen kann, muss der frühere Versicherer den Vertrag trotzdem annehmen!

Viel Erfolg

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Hallo,

da tauchen ein Paar Fragen auf
erste Frage erhält Sie Beihilfe , hat Sie Beihilfe erhalten zu welcher Zeit .
am besten mal telefonieren
Gruß

Ich verstehe den ganzen Sachverhalt nicht so recht.

Für sog. „Nichtversicherte“ muss die PKV einen Basistarif ohne Gesundheitsprüfung anbieten.

Und was soll das für eine „Strafe“ sein? Wem soll sie die Strafe zahlen? Der PKV? Der GKV?

Warum will sie sich zum „Maximalsatz“ versichern, wenn ihr das zu teuer ist? Basis reicht doch aus, oder?

Ausserdem hat sie doch eine Beihilfeberechtigung gegenüber ihrem Dienstherrn von 50-70%. Also braucht sie ja keine Vollversicherung sondern nur max. 50%.

Guten Tag,
ich bin leider gerade im Urlaub, sorry.
Gruß
Harald Wesely

Sorry bin ich auch überfragt…

Hallo Harald P,

um den „Strafbeitrag“ wird Sie wohl nicht umherkommen - das Problem sollte Sie auch schnell lösen, denn weniger wird wohl nicht werden.
Da sie auch zuvor schon privat versichert war, sollte sie auch im Basistarif über die private Versicherungsschutz erhalten (hierbei ist ggf. die Beihilfe anrechenbar, weswegen der Beitrag auch deutlich niedriger ausfallen kann als von Dir vermutet(und damit ggf. auch die „Strafbeiträge“)). Der erste Schritt ist, beim alten Versicherer schriftlich anzufragen und einen Beihilfebescheid über die Höhe des Beihilfeanspruches (als Ruhegehaltsempfängerin) einzuholen (ggf. beizufügen bzw. den priv Versicherer gleich auf den Umstand hinweisen).
Wenn Sie bisher sämtliche Kosten aus eigener Tasche zahlen kann, sollte auch der Versicherungsbeitrag möglich sein. (Vielleicht kann Sie mit der PKV im Basistarif auch eine Beitragsstundung / Ratenzahlung bezogen auf den Strafbeitrag, vereinbaren - das ist aber alles nur zu klären, wenn sie mit den Beteiligten (Versicherer) spricht.
Ggf. sollte Sie auch die bisher entstandenen Kosten / Rechnungen bei der PKV einreichen (Stichwort: Notfallschutz).
Die Informationen reichen für eine ausführliche, verbindliche Beantwortung nicht aus und der Vorgang ist zu speziell um Ihn im Forum zu klären.
Ihr solltet Euch einen Fachmann suchen, der Euch hilft.

Beste Grüße
und alles Gute
Lars Ulrich Harms

Hallo,
ich wüsste keine andere Möglichkeit als zum Sozialamt zu gehen und finanzielle Hilfe zu beantragen. Bei der GKV kennne ich mich nicht gut aus, aber ich glaube die werden sie nicht mehr aufnehmen. Mehr weiß ich auch nicht, sorry.
Gruß
Dennis

Hallo Harald,
das ist leider nicht mein Fachgebiet. Ich berate vieleher jüngere Leute, um bei der Entscheidung zur
richtigen KV zu empfehlen.

Mein Wissensstand sagt mir, dass hier wohl nur die
Versicherung zum Höchstbeitrag, bzw. der Standart-
Tarif in der PKV zum tragen kommen kann.
ist das finanziell nicht tragbar, muss der Staat helfen.

Das ist meine persönliche Einschätzung, aber leider nicht
mit spezialisiertem Wissen zu diesem Thema - deshalb
„Einschätzung“. Auch wenn es weh tut, aber die Versicherung
muss sein, da der Staat dazu zwingt.

Die PKV muss meines Wissens einen Antrag annehmen
ohne Gesundheitsprüfung im Standardtarif für Rentner,
aber der Beitrag ist völlig unatraktiv teuer und die
Leistungen nur, wie in der gesetzlichen Kasse.

Gibt es ev. eine Möglichkeit einer Beschäftigung etwas
überhalb des Mindestlohnes, um die Pflichtversicherung
(zum Mindestbeitrag) damit auszulösen ? Das wäre noch
eine Chance, denke ich billig versichert zu werden.

Tut mir leid, dass ich nicht mit spezialisiertem Wissen
zu dem exakten Thema helfen kann, aber ich habe das in
20 jahren Berufsleben einfach in der Praxis noch nie
gehabt und kann auf Erfahrungswerte nicht zurückgreifen.

Liebe Grüße
von HG

Hallo,

Deine Freundin muss wohl in den sauren Apfel beissen und den Basistarif wählen. An der Nachversicherung kommt sie nicht vorbei.

Wenn Sie jedoch finanziell bedürftig ist kann sie sich an das Sozialamt wenden. Finanziell Bedürftige zahlen nur den halben Beitrag im Basistarif.

Gruss
Jogie

Hallo!

Schwieriger Fall - aber eigentlich glaube ich, dass es solch eine vertrackte Situation bei normalem Verlauf und normalem Verhalten nicht geben dürfte. Mir ist das zu kompliziert. Tut mir Leid, ich kann nicht weiterhelfen. Ich empfehle Ihnen, mal die Beihilfestelle zu befragen.

Gruß
H.C.

Hallo,

in finanziellen Härtefällen muss nur ein ermäßigter Satz bezahlt werden. Dieser kann entweder bei der letzten privaten Krankenversicherung oder beim Sozialamt erfragt werden.

Grüße

Jürgen

Hallo Harald,
Deine Freundin unterliegt der Versicherungspflicht. Die Nachzahlungen muß sie leisten, aber mit Sicherheit nicht auf einen Schlag. Wenn Deine Freundin soo bedürftig ist, kann sie sich das Geld sicherlich vom Amt vorstrecken lassen. Ggf. geht auch ein Deal mit der Privaten Krankenversicherung, daß in Raten abgestottert wird. Zum eigentlichen Problem: sie bekommt auf jeden Fall Versicherungsschutz im Basistarif. Bei Hilfebedürftigkeit (vom Amt bestätigen lassen) wird der Beitrag auch nochmal halbert, beträgt dann also ca. 300 EUR. Die Krankenversicherung ihrer Wahl kann den Versicherungsschutz im Basistarif auch nicht ablehnen, da die privaten Krankenversicherer zur Aufnahme verpflichtet sind.
Viele Grüße
Heike