Keine Krankenversicherung.. jetzt wieder zurück

Guten Tag,

ich habe eine frge bezüglich meiner Krankenversicherung.

Ich war die letzten Jahre nur auf 400€ Basis eingestellt. Absofort bin ich jetzt wieder in einer Festeinstellung.

Nun wurde mir gesagt das ich bei einem 400€ Job keine Krankenversicherung gehabt habe, war in dieser zeit zum Glück nie beim Arzt. Stimmt das?

Da ich nun wieder festeingestellt werde, hat dieses Problem sich Glücklicherweise erledigt.
Komme ich durch die Festeinstellung Automatisch wieder in meine alte Krankenkasse, die habe ich angegeben, und alles läuft von alleine oder muss ich mich selbst mit dieser in verbindung setzten?

Danke

LG

kommst in die alte kasse, solltest denen aber bescheid geben

Hallo Chiara

eigentlich musst Du bei einen 400 Euro Job nachweisen, dass Du krankenversichert bist. Das Problem ist nämlich da es eine gesetzliche Versicherungspflicht mittlerweile für alle gibt. Es kann sein, dass Deine alten Krankenkasse diebezüglich auf Dich zu kommt.

Ansonsten läuft die Anmeldung automatisch über den Arbeitgeber.

Alles Gute.

Hallo,
in Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. D. h. auch bei einem 400 € Job ist man krankenversichert. Entweder beitragsfrei Familienversichert, freiwillig- oder pflichtversichert. Die Krankenkassenbeiträge werden vom AG an die GKV überwiesen- da müssen Sie nicht selber tätig werden.

MfG

Es ging in der Zeit auch kein Beitrag von meinem Konto ab also… ich versteh das nicht…
Also war ich doch Krankenversichert?
Bekomm von der Krankenkasse auch schon immer die „zeitschrift“

Ich war ja erst Familienversichert bis zu meiner Ausbildung, danach war ich auf dem AA gemeldet und im anschluss hatte ich mein 400€ Job.
Da kommt jetzt also keine Nachzahlung oder Strafgeld, das wurde mir erzählt.

Wie gesagt in D besteht Versicherungspflicht- sollte keine Versicherung bestanden haben, können Beiträge rückwirkend teilweise (gestaffelt, je nachdem wie lange keine Versicherung bestanden hat) eingefordert werden. Es muss lückenlos ein KV bestanden haben. Vielleicht hat das AA die Beiträge übernommen. Fragen Sie doch einfach bei der Krankenkasse nach.
MfG

Hallo,

ja es stimmt, ein 400€-Job ist nicht versicherungspflichtig. Du hättest es auch daran merken können, dass Dir das Brutto ohne Abszüge als Netto ausgezahlt wurde. Auf Deinem Lohnzettel sind nirgens Beiträge zur Sozialversicherung aufgeführt. Grundlage dafür: §7 Absatz 1 SGB V.

Während dieser Zeit warst Du also nicbt selbt versichert. Da aber in Deutschland seit 01.04.07 Versicherungspflicht besteht, muss diese Versicherungslücke rückwirkend geschlossen werden.

Bist Du verheiratet? Ist der Ehegatte gesetzlich versichert? Dann kannst Du in seine kostenlose Familienversicherung.

Bist Du unter 23 Jahre alt? Ist einer Deiner Eltern gesetzlich versichert? Auch dann kannst Du in die kostenlose Familienversicherung.

In beiden Fällern darf Dein Gesamteinkommen zusammen mit Deinem Arbeitseinkommen aus dem geringfügigen Jobb nicht mehr als 400€ betragen.

Kommt Familienversicherung für Dich nicht in Frage, kannst Du Dich nur selbst versichern- und natürlich die Beiträge dafür selbst zahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen berechnen die Beiträge prozentual von Deinem Einkommen, mindestens jedoch aus dem gesetzlich vorgeschriebenen (fiktiven) Mindesteinkommen von 875€ und zwar 14,9% zur Krankenversicherung und 1,95% (bzw.2,2% bei Kinderlosen über 23. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von 147,44€ (bzw. 149,63€).

Wenn Dich Dein AG bei Deiner KK anmeldet, wird diese wegen der Versicherungslücke auf Dich zukommen, um diese rückwirkend zu schließen. Du kannst aber auch jetzt schon Kontakt mit Deiner KK aufnehmen, um eventuell auch schon eine Ratenzahlkungsvereinbarung abzuschließen für die aufgelaufenen Beiträge.

Wenn Du nicht auf die KK zugehst und auch nicht auf die Anschreiben der KK reagieren solltest, wirst Du zwangsversichert. Dabei muss die KK davon ausgehen, dass Dein Einkommen höher als 3825€/Monat war (da Du ja das Gegenteil nicht bestätigt hast) und setzt den monatlichen Höchstbeitrag von 644,52€ (bzw.654,96€) fest (da Du ja keine Beitragsermäßigung beantragt hast). Diese Vorgehensweise ist keine Willkür sondern ist der KK gesetzlich so vorgegeben. Also lieber nicht den Kopf in den Sand stecken und auf die KK zugehen!

Hallo,

Leider hat sich das Problem noch lange nicht erledigt. In Deutschland besteht Krankenversicherungpflicht. Du wirst die Beiträge auf der Basis des Mindesbeitrages nachzahlen müssen. Bis du den Rückstand vollständig bezahlt hast, wirst du nur in Notfällen behandelt. Und das dann auch nicht etwa kostenlos

Wenn du der Versicherungspflicht in der KV unterliegast, wirst du automatisch bei der KK angemeldet, die du angibswt. Ansonsten bei der zuständigen AOK oder IKK (falls Innungsbetrieb)oder ggfs. bei der Betriebskrankenkasse. Von daher solltest du schon mitbestimmen, wo deine Beiträge hin abgeführt werden.

VG
ayro

Hallo ChiaraCC

Ich war die letzten Jahre nur auf 400€ Basis eingestellt.

und damit Ohne Krankenversicherung

Absofort bin ich jetzt wieder in einer Festeinstellung.

Glückwunsch

Nun wurde mir gesagt das ich bei einem 400€ Job keine
Krankenversicherung gehabt habe, war in dieser zeit zum Glück
nie beim Arzt. Stimmt das?

Ja

Da ich nun wieder festeingestellt werde, hat dieses Problem
sich Glücklicherweise erledigt.

:smile: jetzt kommt das Übel

Komme ich durch die Festeinstellung Automatisch wieder in
meine alte Krankenkasse, die habe ich angegeben,

Ja

läuft von alleine oder muss ich mich selbst mit dieser in
verbindung setzten?

ich würde mich mit der Kasse in Verbindung setzen, denn es geht darum den Versicherungsverlauf seit dem 1.1.2007 zu klären und die Nachzahlungen fest zu legen.

Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Eine automatische Versicherung bei einem 400 Euro Job gibt es nicht. Wenn kein Anspruch auf Familienversicherung besteht / bestanden hat, waren sie tatsächlich nicht versichert. Am Besten mal bei der Krankenkasse fragen wie es nach der letzten Pflichtversicherung weiter gegangen ist. Weil der Zwischenzeitraum muss geklärt werden!

Schönen Abend,

wie Sie schon richtig schreiben waren Sie die letzten jahre nicht Krankenversichert. Nachdem wir seit 1/2009 die Versicherungspflicht haben müssen Sie dann wenn die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) das evtl. über Ihren Arbeitgeber mitkriegt, oder Sie belegen sollen wo Sie die ganzen jahre versichert waren, die gesamten rückständigen Beitrag nachzahlen (Na mahlzeit). Über die Höhe der nachzahlung würde ich mit der GKV dann verhandeln. Sie können auch in Raten zahlen. Die Nachzahlung hängt davon ab, wie die GKV die ganze Sache einschätzt. Wenn Sie unter 25 jahren wären hätten Sie sich u.U. bei den Eltern kostenfrei mitversichern lassen können, vorausgesetzt die wären in der GKV versichert ???.

MfG - Leo

Hab was verkehrt geschrieben, die Versicherungspflicht in D besteht seit 2007.!!!

MfG - Leo

Ein 400EURjob begründet keine eigene Versicherung.
Aber von dem Geld kann man ja auch nicht leben.
Wenn du Arbeitslosengeld2 bezogen hast, warst du drüber
versichert.

Gruß, Christian

Ja, das ist richtig. Ein 400,00 € Job löst keine Versicherungspflicht aus. Das sieht man auch auf der Gehalsabrechnung. Normalerweise müsstest Du wieder zurück zu Deiner alten Krankenkasse. Dann kannst Du nur hoffen, dass die nicht von Dir wissen wollen, was Du zwischen den beiden versicherungspflichtigen Beschäftigungen gemacht hast, denn es darf in Deutschland keine nichtversicherten Personen geben.

Viele Grüße

Hallo ChiraraCC,

es stimmt schon, bei einem 400-Euro-Job ist man nicht krankenversichert. Das heißt, für diese Zeit muss man sich anders versichern. Also, wenn du noch unter 18 bist, dann könntest du eine Familienversicherung über deine Eltern bei deren Krankenkasse beantragen (das geht auch jetzt noch rückwirkend). Oder wenn du verheiratet bist, ginge auch eine Familienversicherung über deinen Mann.

Wenn das beides nicht möglich ist, könntest du dich höchstens freiwillig versichern. Würde ich aber nicht machen, weil du dann für die ganze Zeit, wo du den 400-Euro-Job hattest, rückwirkend die kompletten Beiträge zahlen müsstest. Aber wenn du in der Zeit keine Leistungen gebraucht hast, dann kann ja nichts passieren, dann würdest du die Beiträge letztendlich für nichts zahlen…

Genau, durch die Festeinstellung (also wenn du wieder mehr als 400 Euro im Monat verdienst), kommst du wieder als Mitglied in deine alte Krankenkasse. Das geht eigentlich automatisch, weil dein Arbeitgeber dich dort anmelden muss. Ich würde aber sicherheitshalber so nach 3 bis 4 Wochen nochmal bei deiner Krankenkasse anrufen und da nachfragen, ob die Anmeldung deines Arbeitgebers da gemacht wurde. Nur um sicherzugehen, dass alles richtig geklappt hat.

So, jetzt wünsche ich dir noch einen schönen Sonntag und schicke dir einen lieben Gruß und ein paar Sonnenstrahlen rüber.

LG
Stephan

Hallo ChiaraCC,

dass du während deiner geringfügigen Beschäftigung (400 € Basis) nicht krankenversichert warst, ist völlig korrekt.

Mit deiner neuen Beschäftigung über 400 € bist du wieder krankenversichert. Musst bei deiner alten ehemaligen Krankenkasse wieder angemeldet werdem.

Zuständig für die Anmeldung ist immer der Arbeitgeber.

Manchen Arbeitgebern genügt nur die mündliche Mitteilung vom Beschäftigten, welche Krankenkasse die letzte war und machen dann die Anmeldung zur Krankenkasse.

Viele Arbeitgeber verlangen jedoch vom Beschäftigten eine Mitgliedsbescheinigung der letzten Krankenkasse, bevor sie eine Anmeldung zur Krankenkasse machen.

Am besten du rufst deine letzte Krankenkasse an und verlangst für deine neue Stelle eine Mitgliedsbescheinigung für den Arbeitgeber.

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo,

wie warst Du bisher versichert? Bist Du verheiratet? Dann warst Du evtl. Familienversichert. Falls nein, musst Du Dich evtl. auf eine Beitragsnachzahlung gefasst machen, da in Deutschland seit 2007 eine Pflicht zur Krankenversicherung besteht.

Dein Arbeitgeber meldet Dich zwar an, Du solltest aber wegen der Klärung des Versicherungsschutzes mit Deiner Kasse Kontakt aufnehmen.

Gruß
Thomas

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