Hallo,
ja es stimmt, ein 400€-Job ist nicht versicherungspflichtig. Du hättest es auch daran merken können, dass Dir das Brutto ohne Abszüge als Netto ausgezahlt wurde. Auf Deinem Lohnzettel sind nirgens Beiträge zur Sozialversicherung aufgeführt. Grundlage dafür: §7 Absatz 1 SGB V.
Während dieser Zeit warst Du also nicbt selbt versichert. Da aber in Deutschland seit 01.04.07 Versicherungspflicht besteht, muss diese Versicherungslücke rückwirkend geschlossen werden.
Bist Du verheiratet? Ist der Ehegatte gesetzlich versichert? Dann kannst Du in seine kostenlose Familienversicherung.
Bist Du unter 23 Jahre alt? Ist einer Deiner Eltern gesetzlich versichert? Auch dann kannst Du in die kostenlose Familienversicherung.
In beiden Fällern darf Dein Gesamteinkommen zusammen mit Deinem Arbeitseinkommen aus dem geringfügigen Jobb nicht mehr als 400€ betragen.
Kommt Familienversicherung für Dich nicht in Frage, kannst Du Dich nur selbst versichern- und natürlich die Beiträge dafür selbst zahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen berechnen die Beiträge prozentual von Deinem Einkommen, mindestens jedoch aus dem gesetzlich vorgeschriebenen (fiktiven) Mindesteinkommen von 875€ und zwar 14,9% zur Krankenversicherung und 1,95% (bzw.2,2% bei Kinderlosen über 23. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von 147,44€ (bzw. 149,63€).
Wenn Dich Dein AG bei Deiner KK anmeldet, wird diese wegen der Versicherungslücke auf Dich zukommen, um diese rückwirkend zu schließen. Du kannst aber auch jetzt schon Kontakt mit Deiner KK aufnehmen, um eventuell auch schon eine Ratenzahlkungsvereinbarung abzuschließen für die aufgelaufenen Beiträge.
Wenn Du nicht auf die KK zugehst und auch nicht auf die Anschreiben der KK reagieren solltest, wirst Du zwangsversichert. Dabei muss die KK davon ausgehen, dass Dein Einkommen höher als 3825€/Monat war (da Du ja das Gegenteil nicht bestätigt hast) und setzt den monatlichen Höchstbeitrag von 644,52€ (bzw.654,96€) fest (da Du ja keine Beitragsermäßigung beantragt hast). Diese Vorgehensweise ist keine Willkür sondern ist der KK gesetzlich so vorgegeben. Also lieber nicht den Kopf in den Sand stecken und auf die KK zugehen!