Keine Krankenversicherung möglich

Hallo
ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben. Die Situation ist folgende:
Ich bin seit 10 Monaten arbeitssuchend (nach Ausbildung nicht übernommen worden). Ich habe bisher Arbeitslosengeld II bekommen. Jetzt ist das Problem, dass sich ja wieder ein paar Gesetze geändert haben und nach neusten Berechnungen bin ich für das Arbeitsamt nicht hilfebedürftig. Das heißt ich bekomme keine Hilfe mehr und bin im Moment auch nicht krankenversichert. Meine Eltern sind bei der AOK und wir haben gefragt ob ich wieder familienversichert werden kann, was aber nicht geht, da ich grad 23 J. bin. Freiwillig versichern geht aber auch nicht, weil ich eine Beamtenausbildung gemacht habe und daher privat versichert war. Davor habe ich 1 Jahr im Kiga gearbeitet und war auch bei der AOK. Der Berater meinte aber dass das nicht lang genug war, man muss ungefähr 700 Tage bei der AOK versichert gewesen sein um sich dort selbst versichern zu können. Das einzige was mir jetzt noch bleibt ist mich bei einer privaten Kasse selbst zu versichern. Und jetzt wüßte ich gern von euch: Ob dass alles so richtig ist oder ob es noch eine andere Möglichkeit gibt? So wie der Typ geredet hat kann ich jetzt zu gar keiner gesetzlichen Krankenkasse? Kann dass richtig sein? Privat ist ja teuerer, ich müßte da den vollen Beitrag zahlen. Wovon? Ich verdiene im Moment nichts. Und krieg auch sonst keine Hilfe. Das heißt ich muß jetzt alles was ich mir angespart habe verbrauchen, bis ich dann wirklich hilfsbedürftig bin. Oder mich gar nicht versichern, ich dachte immer in Deutschland darf`s sowas gar nicht geben!?! Weiß einer vielleicht eine Krankenkasse bei der es möglich ist sich in meiner Situation zu versichern. BZW. wenn wirklich nur die Möglichkeit einer privaten Krankenkasse besteht bei welcher ich da am günstigsten wegkomme? Eine Übersicht wie hoch die Beiträge bei den verschiedenen Versicherungen sind wäre sehr hilfreich. Ich hab schon selbst danach gesucht, aber ich finde nichts wo auch Zahlen dabei stehen. Bin für jede Hilfe dankbar, denn ich weiß grad nicht was ich jetzt tun soll. Kajsa!

Hallo

In Deinem Alter kannst Du Dich bestimmt bei einer PKV so versichern, dass Du nicht schlechter und nicht teurer versichert bist als in der GKV. Was man Dir bezüglich der Rückkehr in die GKV gesagt hat, klingt für mich richtig, allerdings bin ich da nicht der große Spezialist. Vielleicht gibt es doch noch ein Hintertürchen.

Grüße

Nordlicht

Es gibt so genannte Großschadenstarife in der PKV, meines Wissens für einen 23-jährigen Mann dürften die Prämien inkl. Pflege um die 70 Euro liegen.
Barmenia (VCH3E+VK100), Victoria (Tarif XL), Central (KEH750) und DKV (GST) dürften die billigsten haben. Central mit 750 Euro SB würde ich nichtmal zu GST-Tarifen zählen.
Notlösung: GST-Tarif … es gibt sicher noch mehrere, aber meines Erachtens sind das - rein nach Preis!! - die billigsten.
DKV hat zB 3300 Euro Selbstbeteiligung, danach biste aber Top-Privatpatient, das ist bei dem Central-Tarif mit 750 Euro SB nicht der Fall!!!
Gruß, Alex

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Hallo

Auch Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben.

na schaun wir mal :wink:

Die Situation ist folgende:
Ich bin seit 10 Monaten arbeitssuchend (nach Ausbildung nicht
übernommen worden). Ich habe bisher Arbeitslosengeld II
bekommen. Jetzt ist das Problem, dass sich ja wieder ein paar
Gesetze geändert haben und nach neusten Berechnungen bin ich
für das Arbeitsamt nicht hilfebedürftig. Das heißt ich bekomme
keine Hilfe mehr und bin im Moment auch nicht
krankenversichert.

So weit hab ich das verstanden…wo wohnst Du denn jetzt? Bei Deinen Eltern?? Oder hast Du einen eigenen Hausstand, möglicherweise mit der Fra/ Freundin??

Meine Eltern sind bei der AOK und wir haben
gefragt ob ich wieder familienversichert werden kann, was aber
nicht geht, da ich grad 23 J. bin.

Hmmm–das halte ich nicht für 100% richtig…die Möglichkeit der Familienversicherung besteht m.E dann, wenn Deine Eltern für Dich zum Unterhalt verpflichtet sind – hier kommt es auf die Gesamtsituation an, die leider nicht aus der Fragestellung hervorgeht…

Freiwillig versichern geht
aber auch nicht, weil ich eine Beamtenausbildung gemacht habe
und daher privat versichert war.

Das verstehe ich nicht…was ist denn mit der privaten Krankenversicherung passiert?

Davor habe ich 1 Jahr im Kiga
gearbeitet und war auch bei der AOK. Der Berater meinte aber
dass das nicht lang genug war, man muss ungefähr 700 Tage bei
der AOK versichert gewesen sein um sich dort selbst versichern
zu können.

Das weiss ich nicht…

Das einzige was mir jetzt noch bleibt ist mich bei
einer privaten Kasse selbst zu versichern.

Meiner Meinung nach bestehen 2 Möglichkeiten (falls die Möglichkeit der Familienversicherung nicht greift):

  • freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung
    (hier fällt mir spontan kein Grund ein, warum das nicht möglich sein sollte…)
  • private Krankenversicherung

Und jetzt wüßte ich
gern von euch: Ob dass alles so richtig ist oder ob es noch
eine andere Möglichkeit gibt? So wie der Typ geredet hat kann
ich jetzt zu gar keiner gesetzlichen Krankenkasse? Kann dass
richtig sein?

–siehe oben…

Privat ist ja teuerer, ich müßte da den vollen
Beitrag zahlen.

Dazu wurde schon etwas gesagt…bei Deinem Alter dürfte die private Versicherung sogar preisgünstiger sein als die freiwiliige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse…

Wovon? Ich verdiene im Moment nichts. Und
krieg auch sonst keine Hilfe. Das heißt ich muß jetzt alles
was ich mir angespart habe verbrauchen, bis ich dann wirklich
hilfsbedürftig bin.

Genau! Wenn Vermögen da ist, dann sollte das schon aufgebraucht werden, bevor der liebe Steuerzahler für Deinen Lebensunterhalt aufkommt! Sorry, das soziale Netz ist keine Hängematte und gibt keine Garantie auf Rundum-Sorglos-Vollvorsorge!!

Oder mich gar nicht versichern, ich dachte
immer in Deutschland darf`s sowas gar nicht geben!?!

…oder gar nicht versichern…das ist auch eine Möglichkeit, von der ich allerdings abraten möchte…möglicherweise ist Dein Krankheitsrisiko in jungen Jahren gering, also, die Wahrscheinlichkeit, das Du eine teure Behandlung aus Krankheitsgründen hats, eher gering…aber was ist zB, wenn Du mal zum Zahnarzt musst oder gar einen Unfall erleidest??

Warum sollte es „so etwas“ in Deutschland nicht geben?? Der Staat und der Steuerzahler können doch nicht für das individuelle lebensrisiko für jeden verantwortlich sein…

Weiß einer vielleicht eine Krankenkasse bei der es möglich ist sich
in meiner Situation zu versichern. BZW. wenn wirklich nur die
Möglichkeit einer privaten Krankenkasse besteht bei welcher
ich da am günstigsten wegkomme? Eine Übersicht wie hoch die
Beiträge bei den verschiedenen Versicherungen sind wäre sehr
hilfreich. Ich hab schon selbst danach gesucht, aber ich finde
nichts wo auch Zahlen dabei stehen.

immer wieder gerne genannt: www.finanztest.de

Bin für jede Hilfe
dankbar, denn ich weiß grad nicht was ich jetzt tun soll.
Kajsa!

Hoffe, ich konnte helfen.
Gruß von Fennchurch

Meiner Meinung nach bestehen 2 Möglichkeiten (falls die
Möglichkeit der Familienversicherung nicht greift):

  • freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen
    Krankenversicherung
    (hier fällt mir spontan kein Grund ein, warum das nicht
    möglich sein sollte…)

Mir aber: fehlende Vorversicherungszeiten!

Hallo,
also wenn die Kasse mitmacht gäbe es vielleicht eine Lösung.
Wenn für Dich ein Antrag auf Familienversicherung gestellt wird,
dann muss dieser abgelehnt werden, da Du bereits 23. Jahre alt bist und nicht in einer Schul- oder Berufsausbildung stehst. Nach dem
Gesetz ist der Familienhilfeanspruch ausgeschlossen, aber dann
kann eine Beitrittsberechtigung eintreten, bei der eine Vorversicherungszeit nicht erforderlich ist. Wie gesagt, wenn die Kasse
mitmacht, kann man die gesetzlichen Vorschriften durchaus zu deinen
Gunsten auslegen (wenn man will).
Ansonsten käme noch eine Schulausbildung (Fachschule) in Frage.
Gruss
Czauderna

Meine Eltern sind bei der AOK und wir haben
gefragt ob ich wieder familienversichert werden kann, was aber
nicht geht, da ich grad 23 J. bin.

In diesem Fall: Richtig

…dass das nicht lang genug war, man muss ungefähr 700 Tage bei
der AOK versichert gewesen sein um sich dort selbst versichern
zu können.

Richtig sind 720 Tage in den letzten 5 Jahren vor Beginn der freiwilligen KV oder ein Jahr durchgehend vor Beginn der FKV - beides scheint nicht erfüllt zu sein

Das einzige was mir jetzt noch bleibt ist mich bei
einer privaten Kasse selbst zu versichern.

Richtig, da diese Voraussetzungen (§ 9 SGB V) für alle Kassen der GKV gelten.

Und jetzt wüßte ich gern von euch: Ob dass alles so richtig ist…

Ja - Wieso immer dieses MIsstrauen gegenüber den Krankenkassen?!?

So wie der Typ geredet hat kann
ich jetzt zu gar keiner gesetzlichen Krankenkasse? Kann dass
richtig sein?

Richtig, es sei denn, es entsteht Versicherunsgpflicht.

In Deinem Fall ist einfach Deine Vorversicherunsgzeit nicht erfüllt - kommt fast täglich vor. Schade ist, dass Du als Beamter vorher „fast dazu gezwungen warst“, Dich privat zu versichern und aus diesem Grund nun nicht in die GKV kommst.

Falls Du Ersparnisse hast, auf Grund derer die ArGe das ALG II eingestellt hat, solltest Du diese Aufbrauchen - tut zwar weh, aber so ist es in ALG-II-Zeiten nun mal…

Hallo,
also wenn die Kasse mitmacht gäbe es vielleicht eine Lösung.

Bezweifel ich…

Wenn für Dich ein Antrag auf Familienversicherung gestellt
wird,
dann muss dieser abgelehnt werden, da Du bereits 23. Jahre alt
bist und nicht in einer Schul- oder Berufsausbildung stehst.
Nach dem
Gesetz ist der Familienhilfeanspruch ausgeschlossen, aber dann
kann eine Beitrittsberechtigung eintreten, bei der eine
Vorversicherungszeit nicht erforderlich ist. Wie gesagt, wenn
die Kasse
mitmacht, kann man die gesetzlichen Vorschriften durchaus zu
deinen
Gunsten auslegen (wenn man will).

Ok, nu muss ich mal kurz etwas sehr fachlich werden. Du beziehst Dich auf 2 VArianten…:

  1. FamiVers beendet, weil ein ELternteil über 3.937,50 Euro mtl. und nicht in der GKV oder
  2. Erstmalige AUfnahme einer Erwerbstätigkeit, die sofort über mtl. 3.937,50 Euro liehgt und somit versicherungsfrei ist.
    Beide sind (rechtlich) gesehen nicht möglich… Variante 2 lasse ich mal vollkommen beiseite und für Variante 1 ist der Ablehnungsgrund der FamiVers ein falscher…

Die FamiVers wurde beendet, aufgrund Alter und nicht der von mir genannte Grund - somit sollte es rechtlich nich möglich sein…

FALLS Du jemand suchen solltest, der „den Fall frisiert“, sei Dir darüber im Klaren, dass das nich einfach sein wird, da der Sachbearbeiter sich dann nicht an Gesetze hält… Ich wäre ein solcher Sachbearbeiter und ich muss Dir sagen: Ich würde Dich leider nicht freiwillig versichern, eben weil Du die gesetzlichen Voraussetzungen nicgt erfüllst…

Ansonsten käme noch eine Schulausbildung (Fachschule) in
Frage.

Richtig…

Hmmm–das halte ich nicht für 100% richtig…die Möglichkeit
der Familienversicherung besteht m.E dann, wenn Deine Eltern
für Dich zum Unterhalt verpflichtet sind

OH MEIN GOTT! FALSCH! Hat mit Unterhalt wenig zu tun…

Meiner Meinung nach bestehen 2 Möglichkeiten (falls die
Möglichkeit der Familienversicherung nicht greift):

  • freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen
    Krankenversicherung
    (hier fällt mir spontan kein Grund ein, warum das nicht
    möglich sein sollte…)

Siehe meine Antwprt auf seine Frage…

Genau! Wenn Vermögen da ist, dann sollte das schon
aufgebraucht werden, bevor der liebe Steuerzahler für Deinen
Lebensunterhalt aufkommt! Sorry, das soziale Netz ist keine
Hängematte und gibt keine Garantie auf
Rundum-Sorglos-Vollvorsorge!!

Da stimmen wir überein…

Warum sollte es „so etwas“ in Deutschland nicht geben?? Der
Staat und der Steuerzahler können doch nicht für das
individuelle lebensrisiko für jeden verantwortlich sein…

Sehe ich auch so!

Noch ein kleiner Tipp: Das Thema Krankenversicherung ist mega umfangreich und teilweise undurchsichtig: Auskünfte, bei denen man nicht 100 pro weiß, dass es richtig sit, sollte man unterlassen - schnell gibt man ne Falschauskunft, macht dem Fragenden somit Hoffnung, er läuft zur Krankenkasse, diese lehnt ab und wer ist der Dumme??? Die Krankenkasse, die im Endeffelt nichts dafür kann…! Lieber eine Auskunft weniger geben und dafür nen Experten darauf antworten lassen…

Hallo,
Du solltest Dir mal meine VIKA anschauen - mehr möchte ich an dieser
Stelle dazu nicht schreiben.
Gruss
Czauderna

Hmmm–das halte ich nicht für 100% richtig…die Möglichkeit
der Familienversicherung besteht m.E dann, wenn Deine Eltern
für Dich zum Unterhalt verpflichtet sind

OH MEIN GOTT! FALSCH! Hat mit Unterhalt wenig zu tun…

–hmm, toller Kommentar, danke dafür :wink:
Hier nochmal die Rechtsgrundlage zur Thematik „Familienversicherung“:
SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung – 2. Kapitel „Versicherter Personenkreis“; Dritter Abschnitt „Versicherung der Familienangehörigen“; § 10 Familienversicherung:
Quelle: http://db03.bmgs.de/gesetze/sgb05x010.htm

"(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen

  1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,

  2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1,2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,

  3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,

  4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und

  5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.

Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 Nr. 4 ist nicht deshalb anzunehmen, weil eine Versicherung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891) besteht. Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.

(2) Kinder sind versichert

  1. bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,

  2. bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,

  3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus,

  4. ohne Altersgrenze, wenn sie als behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, daß die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach Nummer 1, 2 oder 3 versichert war.

(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

(4) Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder (§ 56 Abs. 2 Nr. 2 des Ersten Buches). Kinder, die mit dem Ziel der Annahme als Kind in die Obhut des Annehmenden aufgenommen sind und für die die zur Annahme erforderliche Einwilligung der Eltern erteilt ist, gelten als Kinder des Annehmenden und nicht mehr als Kinder der leiblichen Eltern. Stiefkinder im Sinne des Satzes 1 sind auch die Kinder des Lebenspartners eines Mitglieds."

okay, mea culpa…die Thematik Unterhalt betrifft hier also nur die behinderten Personen Absatz 2Nr. 4 (dürfte im Falle des Fragestellers wohl nicht vorliegen …)

Die Thematik mit den Vorversicherungszeiten regelt sich nach dem 2 Abschnitt „Versicherungsberechtigung“; § 9 Freiwillige Versicherung und wäre im Detail zu prüfen…

Noch ein kleiner Tipp: Das Thema Krankenversicherung ist mega
umfangreich und teilweise undurchsichtig

Aber ganz genau!
Deshalb sollte der Fragesteller auch darauf achten, die Umstände relativ genau zu beschreiben…

Auskünfte, bei denen
man nicht 100 pro weiß, dass es richtig sit, sollte man
unterlassen - schnell gibt man ne Falschauskunft, macht dem
Fragenden somit Hoffnung, er läuft zur Krankenkasse, diese
lehnt ab und wer ist der Dumme??? Die Krankenkasse, die im
Endeffelt nichts dafür kann…! Lieber eine Auskunft weniger
geben und dafür nen Experten darauf antworten lassen…

Danke, ist angekommen…
Gruß von Fennchurch

Ansonsten käme noch eine Schulausbildung (Fachschule) in
Frage.

Richtig…

Diese Idee kam mir auch beim Nachlesen im Gesetzestext…