Keine Krankenversicherung seit 2009

Seit 2003 war ich sebstädigt und PKV ende 2008 gab ich meine SELBSTÄNDIGKEIT auf … und war ich festeingesgellt und GKV aber leider alle nur für 3 Monate… nach der schwerige lage im meine Alter 48j ein neuen Job zu finden. habe wieder versuch in der Selbstädigkeit weiter/neu zu anfangen. aber ohne KV… da ich mich nicht leisten konnte.
Ich habe damals bei de KK gefragt, was würden mir Kosten mich weiter zu vesichern als Selständigt … mit bis 1000€…einkommen. im September 2009… für der ermitlung verlangen von mir meine Eimkommessteur von 2008, was ich noch nicht fertig habe… und damals meine Einnahme waren höher als jetzt wo ich nochmal versuche vom 0 an anzufangen…Jetzt hat mir die KK ein dicke rechnung geschickt … rückwirkend also weiter versichert ab de.01.01.2009 uber 6600 € plus ein Haufen Säumminsse Zuschläge die schon auf die 8stellige bringen…was ich jetzt UNMÖGLICH zahlen kann.
Was schon damals auch selbst diese Höhe Monatliche Beiträge nicht zahlen könnte. mit nur 1000 EUR Einnahmen kann mann überhaupt nicht über 300 € KV zahlen!..

Kann mir jemand helfen , wie soll ich vorgehen?.. das kann ich unmöglich zuruckzahlen!.. kann ich das wiedesprechen!?.. ich kriege weiter hin weitere Briefe. mit der Monatliche beiträge+Offene rüchzzahlung+ Säummnisse .!.. und ich habe nicht mal eine kK Karte.! ich möchte schon ein Ende haben.!

Vielen dank im voraus für euere Hilfe!

Martin

Hallo, bitte nehmen sie sich die Zeit für ein persönliches Gespräch mit ihrer Krankenkasse. Eine andere Möglichkeit haben sie nicht mehr. Schuldnerberatung wäre auch nützlich.

Viele Grüße

Hallo,

leider kommt mann aus der Nummer nicht mehr raus nach dem neuen Gesetz…

schade - ich würde gerne was anderes sagen oder einen Weg aufzeigen aber es gibt keinen…!!!

Sie müssen sich mit der KK einigen und denen sagen das Sie das nicht bezahlen können…

vielleicht hat ja einer meiner Kollegen bei mir in der Krankenversicherung eine patente Lösung - rufen Sie mich an oder schreiben mir direkt ne Mail!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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Das Problem kenne ich.
Leider gibt es ein Gesetz das folgendes verlangt: am 1.1.2009 trat das Pflichtversicherungsgesetz in Kraft. Wer danach sich verpätet anmeldet muss folgendes nachbezahlen: die ersten 3 Monat voll nachzahlen, die folgenden zu 50 %.
Ein Wahnsinn!
Besteht für Dich die Möglichkeit für ein paar Monate Hartz IV zu bekommen?
Dann mach das!
Denn dann musst Du meines Wissens nichts nachzahlen, wirst sofort über das Arbeitsamt krankenversichert.
Anschließend kannst Du Dich dann selbständig machen und Dich ganz normal weiter versichern.
Eine andere Möglichkeit: da Du selbständig bist, könntest Du Dich privat versichern (wenn Du gesund bist). Hier gibt es ein paar Gesellschaften, die keine Nachgebühren verlangen. Allerdings solltest Du dann einen Tarif nehmen mit einer hohen Selbstbeteiligung.
Grund: damit Du die Beiträge zahlen kannst. Verdienst Du dann irgend wann mal genügend, kannst Du in einen anderen Tarif mit weniger oder gar keiner Selbstbeteiligung wechseln.
Wenn du willst, kann ich mich schlau machen, welche Versicherungen das sind. Ich würde sie Dir dann besorgen.
Schreibe an:
Raimund Brendle
Espenweg 5
71334 Waiblingen
E-Mail: [email protected]

Hallo Martin,
es ist alles rechtens, in Deutschland soll keine mehr ohne Krankenversicherung rum laufen.
Ich sehe keinen Grund für einen Erlass.Der wäre gegeben wenn du unschuldig wärst.
Mit der Kasse sprechen aktuelle Einkommensnachweise besorgen, wenn nicht vorhanden mit Kontoauszügen und Rechnungen anrücken. Viel Glück
Gruß

hi,
soweit ich das weiss, ist das korrekt so!
sie haben sich gegen das solidaritätsprinzip 2003 entschieden und wollen jetzt zurück in die gkv.

es ist möglich allerdings nur mit gewissen vorversicherungszeiten. diese scheinen bei ihnen nicht gegeben zu sein, somit bleibt ihnen nur die freiwillige versicherung in der gkv. wenn sie rückwirkend versichert werden mußten, sind somit auch die entsprechenden beiträge zu zahlen. beim zahlungssäumniss selbstverständlich auch mit säumniszuschlägen.

tut mir leid, dass ich ihnen nichts anderes mitteilen kann.
ihre krankenkasse berät sie sicherlich gern, wie sie damit umgehen können.

grüße
neil0815

Hallo Martin,
so wie Du Deinen Fall geschildert hast, ist das kaum mehr ein Fall für das Forum.
Was Du dringendst benötigst ist ein Rechtsbeistand der Deine Interessen gegenüber Deiner KK vertritt.
Das können und dürfen wir im Forum nicht leisten.
LG
Rubberduck

Hallo Martin,

du kannst einem ja richtig leid tun.Warst 5J selbständig hast kein Geld verdient, dich mit einem Steuerberater der auch nicht umsonst war um die Steuern in Deutschland gedrückt und möchtst jetzt auch noch eine kostenlose Gutscheinkarte und wahrscheinlich noch eine Barauszahlung weil du nicht in einer Pflichtversicherung im SOZIALSTAAT versichert warst. Die KFZ Haftpflichtversicherung ist auch eine Pflichtversicherung. Wenn du die nicht bezahlst,wird dein Auto stillgelegt. Wenn du für die 5J deiner selbständigkeit jetzt NUR 8.000€ nachbezahlen musst, dann freu dich. Dann hast du pro Monat der selbständigkeit NUR 133€ bezahlt. Möchtest du noch eine Barauszahlung? Geh einfach in das Land woher du kommst und frag doch einmal da nach. Natürlich kannst du auch sehr gerne im SOZIALSTAAT DEUTSCHLAND bleiben, die Finger heben und
HARTZ 4 beantragen. Ist ja gerade um 5€ gestiegen. bestimmt auch für dich.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Kasse und fragen Sie mal ob diese - ausnahmsweise - eine Beitragseinstufung analog Existenzgründer vorbehaltlich einer Einkommensprüfung macht. Viel Glück!

Hallo,

da versicherungspflicht besteht, verlangen alle Kassen die Nachentrichtung der Beiträge. Es gibt eigentlich kein Rauskommen außer, das man mit der KK verhandelt.

Außerdem hängt es vom aktuellen Status ab, /selbständig, angestellt, arbeitslos?)Bei Arbeitslosigkeit würde das Arbeitsamt Harz 4 die KK übernehmen.
Gruß H

Hallo Martin,
ich habe was für Dich!
Ohne nachzahlen!
Bitte rufen Herrn Hoschek an:
030/275830-12

Erwähne, dass du von mir (Raimund Brendle) empfohlen wurdest.
Schriftlich kann der das nicht machen.Denn eigentlich… :smile:
Und erzähöe es nicht weiter herum!
Wäre schade, wenn diese Quelle versiegt!
Schreibe mir auch wenn alles über die Bühne gelaufen ist!
Grüße
Raimund Brendle
[email protected]

Sorry, ich kenne mich nur im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenkassen gut aus. Da hilft nur ein Gespräch mit der Krankenkasse.

Sorry, keine Ahnung.

Hallo Martin,
gehe auf die Krankenkasse zu und sag denen, daß Du kein Geld hast, um alles auf einmal zu bezahlen. Versuche, Ratenzahlungen zu vereinbaren, vielleicht 50 EUR im Monat. Damit zeigst Du guten Willen und es kommen nicht permanent Briefe zu Dir. Viele Grüße

sorry, war krank.

ist die anfrage noch offen?

sorry, war krank.

ist die anfrage noch offen?

ja ist noch offen.

Grüss
Emartin

hallo, problem ist die versicherungspflicht seit 01.01.2007 für jeden in deutschland lebenden. das heißt die kranken kasse ist verpflichtet deine bveiträge nachzufordern. die bemessung bei selbstständigen ist leider immer rückwirkend, da meist die steuerbescheide nicht wie bei angestellten zeitnah erstalle werden. die kk kann sich ja immernur auf die unterlagen verlassen die vorliegen und das ist nunmal der steuerbescheid.
du wirst um die zahlung nicht rumkommen, kannst aber bestimmt in raten zahlen

Suchen Sie in Ihrem Wohngebiet einen seriösen und unabhängigen Versicherungsmakler auf, dieser kann Ihnen eine genauere Auskunft geben, bei einem persönlichem Gespräch.

Gruß