Keine Krankenversicherung über 55 Jahre ?

einen schönen guten tag an alle

hoffe es kan mir jemand weiterhelfen

meine daten:
bin 56 jahre
selbständig seit 2 mon. insolvenz
kann aber meinen beruf weiter ausüben
seit 10 jahren nicht krankenversichert
letzte krankenversicherung BKK
freiwillig versichert

meine frage:

welche möglichkeiten bleiben mir
vorangig GKV evt. ohne nachzahlung ?

für alle vorschläge wäre ich sehr dankbar

lg gerhart

Hallo,

da die letzte KV eine GKV war, gehört man versicherungspflichtmäßig dahin. Sobald man aber bei einer GKV durch die Tür kommt, wird eine Nachzahlung ab 4.2007 an fällig. Bei ehemals Selbstständigen besonders doof, wenn man sich nicht rechtzeitig um eine realistische Beitragsfestsetzung gekümmert hat.

Wenn man kerngesund ist, käme jetzt theoretisch noch eine PKV in Frage. Die haben aber auch gerne eine Vorversicherung und vor allem mögen sie keine Insolvenz.

Für weitere Tips müßte man was über die beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven wissen.

Viel Glück

Barmer

Hallo!

Sobald man aber bei einer GKV durch die Tür kommt, wird eine :Nachzahlung ab 4.2007 an fällig.

Was bitte soll solch abwegig dummes Zeug, solche glatte Falschauskunft? Der Fragesteller ist insolvent. Bei einer Insolvenz ist für alle Forderungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, ausschließlich der Insolvenzverwalter zuständig. Die Forderung der Versicherung ist eine gewöhnliche Forderung gegen die Inso-Masse.

Manche Versicherungsleute in der PKV, zuweilen auch in der GKV, blicken nicht so richtig durch und informieren den Versicherten unzutreffend, erzählen etwas von zu begleichenden rückständigen Beiträgen. Wenn der insolvente Schuldner solchen Unsinn glaubt und tatsächlich ausstehende Beiträge nachzahlt, verletzt er seine Obliegenheiten als Schuldner, indem er nämlich einen Gläubiger begünstigt. Das kann in der Katastrophe enden, nämlich in der Versagung der Restschuldbefreiung.

Also: Der insolvente Schuldner zahlt keinen Cent an rückständigen Beiträgen, ganz gleich, was irgendwelche Leute/Behörden/Ämter/Versicherungen/Vertreter ihm erzählen.

Für weitere Tips müßte man was über die beruflichen
Möglichkeiten und Perspektiven wissen.

Was muss passieren, damit ein Versicherungsvertreter wenigstens mal für einen Augenblick nicht an Provision denkt?

Der Fragesteller ist 56 Jahre alt und insolvent. Wenn irgend möglich, sollte der Betroffene das Wort PKV vergessen und zusehen, dass er über den vorübergehenden Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt in die GKV rutscht und dort auch bleibt.

Gruß
Wolfgang

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Hallo ?

Wer blickt hier nicht durch ?

Wenn einer mit seiner Firma insolvent ist (Rechtsform ohnehin unbekannt), hat das mit seinen privaten Verpflichtungen erstmal nichts zu tun. Die Beiträge zu seiner KV haben nichts mit dem Betrieb zu tun. Ob er die Forderungen bedienen kann und muss, ist eine andere Frage.

Und zu den Seitenhieben zu meiner Person:

Ich bin Versicherungsberater nach §34e GewO (Google erklärt gern, was das ist), ich verkaufe keine Versicherungen. Manchmal helfe ich Leuten, wieder eine Versicherung zu bekommen, manchmal auch gegen Honorar.

Gute Besserung

Barmer

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Hallo!

Wenn einer mit seiner Firma insolvent ist (Rechtsform ohnehin
unbekannt), hat das mit seinen privaten Verpflichtungen
erstmal nichts zu tun.

Im UP stand:
„meine daten: bin 56 jahre selbständig seit 2 mon. insolvenz“
Wortwahl und daraus resultierender Sachverhalt stellen sich klar dar: Es handelt sich um einen Freiberufler oder Einzelunternehmer, der über die persönliche, unbeschränkte Haftung im Fall der Insolvenz des Geschäfts keine Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen hat, mitsamt seiner Unternehmung also auch privat insolvent ist.

Die Beiträge zu seiner KV haben nichts mit dem Betrieb zu tun.

In manchen Fällen, etwa als GF einer GmbH, trifft deine Aussage zu (oder kann zutreffen, sofern der Gf alles richtig machte). Hier aber nicht, denn hier war von selbständig die Rede und das heißt persönlich haftend.

Ob er die Forderungen bedienen kann und muss, ist eine andere Frage.

Hier stellt sich nicht die Frage, ob Forderungen einer KV bedient werden können oder müssen , sondern ob Forderungen bedient werden dürfen. Und hier dürfen unter keinen Umständen Forderungen bedient werden, die im Zusammenhang mit Zeiten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens stehen. Weil ich während der Begleitung mehrerer Fälle mitbekam, wie zickig und ahnungslos manche Sachbearbeiter von Zollämtern und Krankenkassen reagieren, halte ich es für unerlässlich, dass wenigstens der insolvente Schuldner genau Bescheid weiß. Sonst gerät er nämlich unter die Räder der Insolvenzmaschinerie, statt sie als Entlastung und Chance auf unbelasteten Neubeginn zu begreifen und zu erleben.

Und zu den Seitenhieben zu meiner Person:

Der Seitenhieb war redlich verdient, wenn jemand bei einem Menschen im fortgeschrittenen Lebensalter, der nicht schon seit jungen Jahren ununterbrochen PKV-Mitglied war, noch irgendwelche Abwägungen braucht, ob PKV oder GKV geeigneter ist.

Ich bin Versicherungsberater nach §34e GewO (Google erklärt
gern, was das ist), ich verkaufe keine Versicherungen.
Manchmal helfe ich Leuten, wieder eine Versicherung zu
bekommen, manchmal auch gegen Honorar.

Das ist aller Ehren wert. Solche Leute werden oft genug gebraucht. Aber ein Fall, 56 Jahre alt, insolvent und zuletzt vor 10 Jahren versichert, braucht keinen Berater, sondern nur den Gang zur nächsten GKV.

Gute Besserung

Danke gleichfalls.

Gruß
Wolfgang

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Insolvenzverwalter zuständig. Die Forderung der Versicherung ist eine gewöhnliche Forderung gegen die Inso-Masse.

Bei der PKV würde ich Dir sofort Recht geben, bei der GKV wäre ich mir da nicht so sicher.

Hallo!

Insolvenzverwalter zuständig. Die Forderung der Versicherung ist eine gewöhnliche Forderung gegen die Inso-Masse.

Bei der PKV würde ich Dir sofort Recht geben, bei der GKV wäre
ich mir da nicht so sicher.

Dein Zweifel ist vermutlich mir § 266a StGB begründet, der aber nur für vorenthaltene Arbeitsentgelte und Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern greift. Im vorliegenden Fall hat eine GKV - wenn überhaupt - nur Forderungen gegen die Insolvenzmasse, was den insolventen Schuldner nicht berührt, weil sich der Insolvenzverwalter damit amüsieren muss.

Sollten Sachbearbeiter einer GKV oder das mit dem Einzug beauftragte Zollamt einen anderen Standpunkt vertreten, was durchaus vorkommt (und schon mal mit vollständig am Sachverhalt vorbei gehenden Paragraphen begründet wird, die der Sachbearbeiter offensichtlich als Textbaustein zur Hand, aber nie verstanden hat), kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts sinnvoll sein.

Gegen Zwangsvollstreckungen durch das Zollamt hilft auch das für das Insolvenzverfahren zuständige Amtsgericht, denn während Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensphase gilt ein Vollstreckungsverbot für ausnahmslos alle Forderungen (ich habe Kenntnis von einem Fall, in dem ein Zollamt trotz laufenden Insolvenzverfahrens Zwangsvollstreckungen androhte. Die Leute wissen zuweilen nicht, was sie tun und brauchen schon mal eine klare Ansage). So oder so wird die GKV immer schlucken müssen, dass sie ein Gläubiger wie jeder andere ist, der keine Altforderungen durch die kalte Küche geltend machen kann.

Kein Gläubiger kann durchsetzen, z. B. als Grundversorger nur Strom zu liefern, wenn die Altforderungen beglichen werden. Zudem besteht hier für die GKV ein Kontrahierungszwang.

Gruß
Wolfgang

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Ha ja, so langsam nähert man sich ja an.

Richtig, es kommt auf die Rechtsform an und oft habe ich den Eindruck, die GmbH ist eher der Normalfall, jedenfalls bei den Notleidenden.

Ich habe ja auch nie empfohlen, den Beitrag zu zahlen, sondern nur, dass die Forderung sofort kommt. Und ohne Zahlung gibts erstmal keinen vollwertigen Versicherungsschutz.

Wie man allerdings aus meinem Text herauslesen kann, dass ich bei einem 56-jährigen eine private KV empfehlen oder verkaufen will, macht mich immer noch sprechlos.

Gruss

Barmer

Dein Zweifel ist vermutlich mir § 266a StGB begründet, der

Nein, das ist nicht der Grund. Die ganze GKV Thematik ist kein Zivilrecht, des wegen dachte ich, aber ich bin auch kein Rechtsgelehrter.

Howdy,

Wie man allerdings aus meinem Text herauslesen kann, dass ich
bei einem 56-jährigen eine private KV empfehlen oder verkaufen
will, macht mich immer noch sprechlos.

ganz im Gegenteil. Ich hab das Folgende

Wenn man kerngesund ist, käme jetzt theoretisch noch eine PKV in Frage. Die haben aber auch gerne eine Vorversicherung und vor allem mögen sie keine Insolvenz.

mehr als „das kommt ja eh nicht in Frage, weil keine mit 56 noch kerngesund ist“ gelesen.

Einig sind wir uns aber schon, dass jemand, der nicht insolvent ist und sich so verhalten hat, durchaus nachzahlen sollte. Jeder Selbstaendige war doch sehr gut ueber diese Sache informiert. Und wenn die Einnahmen im Schnitt nicht mehr zur Finanzierung des KK Beitrag reichen, dann hoer ich auf mit dem Business. Dies sagt jemand, der in den 13 Jahren seiner Selbstaendigkeit die GKV nicht verlassen hat, obwohl es ganz am Anfang mal eine „Versuchung“ gab :wink:

Gruss
norsemanna

Hallo,
also ich seh da eigentlich keine Probleme - zu letzten GKV-Kasse, demnach die BKK. und eine Versicherung nach dem § 5 Abs. 13 SGB V.
beantragen, und damit die Kasse sich keine unnötige Arbeit macht mit dem ausrechnen der Beitragsrückstände und dem Berechnen der Säumniszuschläge, gleichzeitig alle Unterlagen über die Insolvent gleich mit einreichen - was kann passieren ?
Die Kasse könnte sich weigern mit dem Hinweis auf das Alter, was natürlich in diesem Falle Quatsch ist.
Die Kasse könnte versuchen mit anderen, fadenscheinigen Gründen, an eine andere Kasse oder gar an die PKV (Basistarif) weiter zu schieben,
auch Unsinn - die Kasse bleibt zuständig.
Also bleiben nur noch übrig - Rückwirkende Herstellung der Mitgliedschaft und Beitragsforderungen, aber wo nix ist, da kann auch nix geholt werden, aber selbst wenn sie es versucht, die Versicherung muss hergestellt werden, auch wenn es kein Beitrag gibt für die Vergangenheit. Wäre der positivste Fall - Herstellung der Mitgliedschaft, Verzicht auf die Beträge aus der Vergangenheit und Beitragszahlungspflicht ab sofort .
Gruss
Czauderna

hallo an alle

herzlichen dank ihr habt mir sehr weitergeholfen
habe mit meiner letzten BKK kontakt aufgenommen
bekomme morgen den antrag
wollen aber die steuerbescheide ab 2007 bis 2011
zweks nachzahlung ?
sie wissen aber das ich in insolvenz gehen muste
werde meinen insolvenberater informieren

lg

bitte an alle
siehe meinen 2. eintrag
Re: keine Krankenversicherung über 55 Jahre ? (ibinamann, 4.10.2012 20:10)