Hallo!
Wenn einer mit seiner Firma insolvent ist (Rechtsform ohnehin
unbekannt), hat das mit seinen privaten Verpflichtungen
erstmal nichts zu tun.
Im UP stand:
„meine daten: bin 56 jahre selbständig seit 2 mon. insolvenz“
Wortwahl und daraus resultierender Sachverhalt stellen sich klar dar: Es handelt sich um einen Freiberufler oder Einzelunternehmer, der über die persönliche, unbeschränkte Haftung im Fall der Insolvenz des Geschäfts keine Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen hat, mitsamt seiner Unternehmung also auch privat insolvent ist.
Die Beiträge zu seiner KV haben nichts mit dem Betrieb zu tun.
In manchen Fällen, etwa als GF einer GmbH, trifft deine Aussage zu (oder kann zutreffen, sofern der Gf alles richtig machte). Hier aber nicht, denn hier war von selbständig die Rede und das heißt persönlich haftend.
Ob er die Forderungen bedienen kann und muss, ist eine andere Frage.
Hier stellt sich nicht die Frage, ob Forderungen einer KV bedient werden können oder müssen , sondern ob Forderungen bedient werden dürfen. Und hier dürfen unter keinen Umständen Forderungen bedient werden, die im Zusammenhang mit Zeiten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens stehen. Weil ich während der Begleitung mehrerer Fälle mitbekam, wie zickig und ahnungslos manche Sachbearbeiter von Zollämtern und Krankenkassen reagieren, halte ich es für unerlässlich, dass wenigstens der insolvente Schuldner genau Bescheid weiß. Sonst gerät er nämlich unter die Räder der Insolvenzmaschinerie, statt sie als Entlastung und Chance auf unbelasteten Neubeginn zu begreifen und zu erleben.
Und zu den Seitenhieben zu meiner Person:
Der Seitenhieb war redlich verdient, wenn jemand bei einem Menschen im fortgeschrittenen Lebensalter, der nicht schon seit jungen Jahren ununterbrochen PKV-Mitglied war, noch irgendwelche Abwägungen braucht, ob PKV oder GKV geeigneter ist.
Ich bin Versicherungsberater nach §34e GewO (Google erklärt
gern, was das ist), ich verkaufe keine Versicherungen.
Manchmal helfe ich Leuten, wieder eine Versicherung zu
bekommen, manchmal auch gegen Honorar.
Das ist aller Ehren wert. Solche Leute werden oft genug gebraucht. Aber ein Fall, 56 Jahre alt, insolvent und zuletzt vor 10 Jahren versichert, braucht keinen Berater, sondern nur den Gang zur nächsten GKV.
Gute Besserung
Danke gleichfalls.
Gruß
Wolfgang