Keine Krankenversicherung und Harz 4

Liebe/-r Experte/-in,

Bitte Hilfe. Ich versuche seit einer halben Ewigkeit meinen Lebensgefährten einer Krankenkasse zu versichern. Er ist seit Ende 2005 selbstständig, war bis 2007 privat Krankenversichert. Bis Juli 2009 war er weiterhin selbstständig, aber ohne Versicherungsschutz. Dann hat er sein Gewerbe aus gesundheitlichen Gründen abgemeldet und bekommt nun ALG II. Bis heute immernoch keine Versicherung. Neben meinem Studium renne ich mir die Füße wund, werde von der gesetzlichen zur privaten Versicherung geschickt und wieder zurück. Die von der ARGE haben selber keine Ahnung, wiedersprechen sich ständig aber setzen uns zugleich unter Druck, dass er versichert werden muss, um in Behandlung zu kommen, damit sie nicht mehr für ihn zahlen müssen. Ich kann nicht mehr. Weiß nicht, was ich machen soll. Jeder erzählt mir etwas anderes und nichts geht vorran. Ich hoffe, mir kann jemand helfen.

Hallo, Lena Mirabell,

das hört sich ja wirklich verzwickt an. In Sachen Arbeitsamt bin ich kein Fachmann. Wenn die schon selbst nicht wissen, wie es gehen soll, ich kann es auch nicht.

Was ich als Hinweis geben kann: In der PKV gibt es ja seit dem 1.1.2009 den Basistarif, um Personen aufzufangen, die sonst nicht versicherbar sind. Die muß jede PKV anbieten. Der normale Beitrag ist hoch (um die 580,- Euro), jedoch gibt es für finanziell Hilfsbedürftige halbe Beiträge, und bei besonders drastischen Fällen sogar geviertelte Beiträge. Das sollte dann tragbar sein. Der Haken dabei ist jedoch die Pflicht zur Krankenversicherung, eben ab 1/2009. Er müßte durch die geltende Regelung der „Strafgebühr“ wegen der Nichterfüllung der Pflicht zur Krankenversicherung bei Beginn 1.12. z.B. 9 Monatsbeiträge nachzahlen. Dafür gilt dann auch der reduzierte Beitrag (wenn die Reduzierung vom Krankenversicherer akzeptiert wurde), ist aber immer noch viel Geld in dieser Lage. Etwas Anderes kann ich dazu aber nicht sagen.

Du solltest direkt an eine Hauptverwaltung einer privaten Krankenversicherung herantreten, und sagen, daß es um den Basistarif geht, und Du Anspruch darauf erhebst, daß Dein Partner aufgenommen wird. Man wird das nicht gern haben, aber eine Ablehnung ist nicht möglich. Es muß allerdings eine Risikoprüfung gemacht werden, es sind Atteste beizubringen, und auch Belege wegen der finanziellen Hilfsbedürftigkeit. Es dürfen dennoch keine Zuschläge im Basistarif erhoben werden, und es darf auch niemand abgelehnt werden.

Hilft das?

Michael Rischer
Homepage: www.pkv-netz.com

Hallo Michael Rischer,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Das mit dem Basistarif ist uns bekannt und auch die ARGE übernimmt dies. Bleiben also „nur“ die Zahlungen der rückwirkenden Beiträge wegen nichtversicherung. Es war nun folgendermaßen: Die ARGE meinte, er muss in eine gesetzliche. Also habe ich bei 2 gesetzlichen angefragt und beide erzählten mir, dass er in eine private muss, da er vor dem Eintritt in die Hilfebedürftigkeit selbstständig war und und sich somit hätte privat versichern müssen. Also bin ich zu seiner „alten“ privaten Versicherung, bei der er bis ca. 2007 versichert war. Von denen hatten wir bis heute keine Antwort auf unsere Basistarif-Anfrage. Ein Unternehmensberater meinte dann, dass die frühere Krankenversicherung ihn nicht nehmen müsste, aber jede andere. Also haben wir einen 2. Basistarif-Antrag bei einen anderen Versicherung gestellt. Von dieser kam ein Ablehnungsbescheid. Ich habe heute morgen mit dem zuständigen Bearbeiter gesprochen. Er meinte, dass mein Lebenspartner ENTWEDER selbstständig sein muss oder unmittelbar vor dem Eintritt ins ALG II privat versichert gewesen sein müsste. Dies ist ja beides nicht der Fall gewesen. Also verwies er uns wieder auf die gesetzliche Krankenkasse. Deshalb nun auch meine Frage: Wohin gehört er? Gegen wen muss ich also „kämpfen“? Wenn ich jedoch selbst im SGB 5 lese, würde ich es auch so verstehen, dass er privat versichert sein muss. Aber ganz sicher bin ich mir eben auch nicht und die Versicherungen können mir ja viel erzählen. Klar, die private will ihn nicht. Einmal wegen dem Basistarif und dann wäre er auch noch behandlungsbedürftig. Es ist so langsam wirklich schwierig für mich den Überblick zu behalten.

Viele Grüße

Lena Mirabell

Hallo, Lena Mirabell,

es wäre hilfreich gewesen, ich hätte die Bemühungen um den Basis-Tarif gewußt. Da hätte ich mir meine Kommentare sparen können. Ich wäre auch der Meinung, daß er aufgrund der vorherigen Tätigkeit zum Personenkreis der PKV gehört.

Die alte PKV würde ihn dann im Basistarif ablehnen, wenn er wegen Verzug etc. „in Ungnade“ gefallen ist. Ob er dazu berechtigt ist, weiß ich nicht wirklich genau.

Ich gehe eher davon aus, daß der Versicherer ihn einfach nicht wollte, und Gründe für die Abgelehnung vorschiebt. Aber das kann der Laie wahrscheinlich nicht erkennen. Man könnte sich auch beim Vorstand der entsprechenden Gesellschaft beschweren, und einfach hartnäckig bleiben. Zur Strafgebühr weiß ich keine Lösung. Vielleicht würde das auch die ARGE (teilweise) übernehmen?

Grüße

Michael Rischer

Nochmal Danke für die Antwort. Ja, das mit dem Basistarif hätte ich vielleicht schreiben sollen. Tut mir leid. Aber mir ging es ja hauptsächlich darum die Frage zu klären, wo er denn überhaupt hingehört… Also wenn ich es richtig verstehe, dann wäre es besser, gegen ein anderes privates Versicherungsunternehmen in den Krieg zu ziehen, als gegen die „Alte“? Denn die andere Versicherung, die die Ablehnung geschrieben hat meinte, seine letzte wäre eigentlich dafür verantwortlich und der Gesetzgeber würde das vorsehen, dass man sich bei der vorrigen meldet. Allerdings konnte ich darüber nichts konkretes im Internet finden. Mit der Alten Versicherung hatte ich heute nochmal telefoniert. Es lag wohl an dem Versicherungsvertreter. Wir sollen nochmal ein formloses Schreiben machen, in dem wir die Aufnahme und den Antrag für den Basistarif verlangen. (Allerdings habe ich eben schon Angst, dass sie es ablehnen werden, falls es stimmt, dass sie ihn rechtlich nicht wieder nehmen müssen. Er wurde damals wegen Beitragsrückstand gekündigt. Somit wäre wieder unnötige Zeit ins Land gezogen. ) Meine Anwältin für Sozialrecht ist nun leider auch 2 Wochen im Urlaub. Einmal haben wir die ARGE im Rücken, da die ihn zu Ärzten schicken wollen wegen arbeitsunfähigkeit. Andererseits wollen auch wir eine Versicherung, damit er sich wirklich bahandeln lassen kann. Wir haben drei Kinder und nun stehe ich fast vor dem Problem, dass ich mein Studium hin schmeißen muss, weil der Alltag kaum ohne mich zu bewältigen ist. ( Er leidet unter Panikattacken und Angstzustände. )

Nochmals vielen Dank für die Hilfe.

Lena Mirabell

Hallo, Lena Mirabell,

ich verstehe die Lage. jedoch habe ich nun wirklich keine weiteren Daten, die hier helfen könnten. Ich meine scheon, daß es sich lohnt, es mit dem früheren Versicherer anzugehen.

Viel Glück.

M.Rischer

Hallo LenaMirabell,

In Ihrer Frage geht es um Sozialversicherungsrecht. Das ist leider nicht mein Thema.

Herzliche Grüße

J. Schnitzler