Keine Krankenversicherung...was kann ich tun?

Hallo,

ich bin selbstständig und habe seit 2008 so geringe Einnahmen gehabt, dass ich die Beiträge meiner privaten Krankenversicherung nicht mehr zahlen konnte. Ich wurde somit damals von meiner damaligen privaten Krankenversicherung gekündigt und habe seit dem keine Krankenversicherung mehr.

Die Selbstständigkeit bringt mir inzwischen wieder ausreichend Einnahmen, um meinen einfachen Lebensunterhalt zu beschreiten und eine Krankenversicherung zahlen zu können.

Das Problem ist, dass jede private Krankenversicherung, für die ich mich anmelden will, nachfragt, ob ich von meiner alten Krankenversicherung gekündigt wurde und ob noch Beiträge offen sind. Beides ist leider der Fall. Und keine Krankenversicherung will mich unter diesen Bedingungen aufnehmen.

Ich habe keinerlei Ersparnisse und meine Einnahmen reichen gerade aus, um das Allernötigste zu decken. Ich kann daher unmöglich alle offenen Beiträge und Strafbeiträge zahlen und ich kann unmöglich jetzt noch etwas daran ändern, dass ich damals gekündigt wurde.

Was kann ich jetzt tun, um eine Krankenversicherung zu bekommen?

Mir ist es dabei auch nicht wichtig, ob es sich um eine private Krankenversicherung handelt oder (sofern es für mich als Selbstständigen einen Weg gibt) eine gesetzliche Krankenversicherung…Hauptsache ich bin wieder versichert.

Hallo,

also bei der gesetzlicher hast du keine Chance. Aber die Private muß Dich zu diesem mindest Tarif nehmen. Natürlich werden die Rückfälligen Beiträge dann auch berechnet. Ich weiß leider nur wie es beid der gesetzlichen ist, da macht man Ratenpläne und erlässt zum Teil die Beiträge.
Alles Gute.

Der Basistarif kostet fast 600 EUR pro Monat. Das kann ich mir leider absolut nicht leisten.

Es muss doch in meiner Situation einen Weg geben, um krankenversichert zu sein…

ja das stimmt, dass ist viel Geld, soweit ich dass jetzt gelesen habe kann aber das Arbeitsamt oder Sozialamt eine Bescheinigung ausstellen dass die Beiträge zu Hoch sind. Das steht im § 12 Abs. 1c Satz 4 bis 6 VAG, dann mußt du nur noch die hälfte zahlen. Die Vorraussetzungrn kenn ich aber nicht! Bloß eins Du mußt nicht Hartz IV - Empfänger sein um die Bescheinigung zubekommen. Das lohnt sich dann vielleicht mal da nach zufragen.

Hallo M. Fischer,
sicherlich warst du zwischendurch arbeitslos, oder?
Dann geht alles erst einmal über das Jobcenter…
Danach kannst du eine freiwillige KV bei einer Kasse deiner Wahl abschließen.

Dich nicht verballhornen lassen.

http://www.pkv.de/positionen/basistarif/kontrahierun…

Im Zweifelsfall reinklagen. Ist halt so, wenn man Recht hat, aber nicht kriegt. Besser einen freundlichen Versicherungsvermittler einschalten. Der Herr Henning ist mir da in Erinnerung, im Internet recht aktiv.

Warum Du nicht am 1.1.2009 in Jubel ausgebrochen bist, nachdem man Dich im Jahr 2008 rausgeworfen hat, wirst wahrscheinlich nur Du verstehen. War keine gute Idee, das ist jetzt ziemlich teuer geworden.

Das Pflichtversicherungsgesetz sieht vor, dass dich deine letzte KV wieder aufnehmen muss. Natürlich unter Nachzahlung der aufgelaufenen Beiträge.

Wenn du noch nicht 55 bist, hast du noch die Möglichkeit, deine Gewerbe aufzugeben und dich wieder versicherungspflichtig anstellen zu lassen.

Wenn ein Gewerbe nicht einmal die Mittel abwirft, dass man die Krankenversicherung zahlen kann, sollte man sich auf keinen Fall selbständig machen. Leider werden viele (gerade junge) Leute in diese Abseitsfalle gelockt.

Guten Tag,

gegen die rückwirkende Versicherungspflicht können Sie sich leider nicht wehren.
Zuständig ist die letzte private Kasse. Klären Sie die Sache mit einem Telefonat.
Da Ihre Einnahmen nicht so hoch sind ist vermutlich außer den laufenden Krankenversicherungsbeiträgen nichts zu „holen“.
Grundsätzlich kommt auch ein Basistarif der privaten Krankenversicherung in Betracht, dieser dürfte allerdings teurer sein und die Vergangenheit können Sie damit auch nicht abschütteln.
Also wagen Sie ein Telefonat- viel Erfolg!

Gruß

Harald Wesely

Hallo, ja das ist schwierig.

2008 war das letzte Jahr, in dem Krankenversicherer wegen Nichtzahlung kündigen konnten und das haben sie dann auch immer gemacht, wenns möglich war.

Um mit dem letzten anzufangen:

In die GKV gehts nur, wenn die hauptberufliche Selbstständigkeit aufgegeben wird und ein Angestelltenjob für mind. 1 Jahr Vorrang hat. Und das auch nur bis Alter 55.

Danach nur noch über die Familienversicherung eines Ehepartners.

Jede PKV muss Sie in den Basistarif aufnehmen, unabhängig vom Gesundheitszustand und von der Vorgeschichte. Das kostet aber mit Pflegeversicherung über 600 EUR im Monat und seit Beginn der Versicherungspflicht sind ziemlich genau 1 Jahresbeitrag Strafzahlung aufgelaufen, die angefordert werden müssen. Wichtig ist aber, dass Säumnis oder Nichtzahlung dieser Strafzahlung nicht den Versicherungsschutz gefährden.

Wenn der Gesundheitszustand o.k. ist , wäre es natürlich viel vorteilhafter, einen Normaltarif abzuschließen, zumal dann auch die Strafzahlung entsprechend geringer ist.

Sie brauchen dafür einen auf PKV spezialisierten Makler, der weiß, welches Unternehmen bei einer Versicherungslücke von 4 Jahren dazu bereit ist.

Viel Glück

Barmer

Hallo mfischer77,

das hört man leider viel zu oft.
Die Gesundheit ist das Wichtigste was wir haben. Daran sollte man nicht sparen und wenn man als Selbstständiger diese Kosten nicht mehr aufbringen kann, dann sollte man sich, zumindest vorrübergehend, vielleicht eine Anstellung suchen oder andere Optionen suchen…

Jetzt haben Sie wohl wenig Chancen legal an eine Krankenversicherung zu kommen. Ich würde mich vielleicht mit der damaligen Krankenkasse kurzschließen ob es nicht möglich wäre die offenen Beträge abzustottern wenn die sie wieder aufnehmen. Lieber so als gar kein Geld sehen…könnte man vielleicht mit einer Art Vergleich regeln!
Am Besten sie vereinbaren einen persönlichen Termin mit dem Filialleiter…
Es gibt ein paar Versicherungen die ohne viel Nachfragen aufnehmen. Ich befürchte aber, daß die sich auch mit den Erstattungen viel Zeit lassen…vielleicht vorübergehend für 1-2 Jahre. So können Sie wenigstens sagen, daß sie bei der letzten Krankenkasse nicht gekündigt wurden…

Vielleicht erwischen Sie hier einen „Ratgeber“ der schonmal in ähnlicher Situation war…der kann Ihnen vielleicht besser helfen!

Trotzdem alles Gute!

Viele Grüße Lore

sorry. Da weiss ich leider auch keine Lösung.

Rückkehr in die Gesetzliche ist als Selbständiger nicht möglich.

Die Private muß einen Basistarif für Deinen Fall anbieten.
Da aber seit 2009 die Private auch eine Art Pflichtversicherung (rückwirkend!) durchführen muß, wird es so oder so ziemlich teuer werden.

vg
OM

hallo,
man kann ich deutschland nicht mehr nicht krankenversichert sein.
frage bitte einmal im jobcenter nach und erläutere dort deine situation…die sagen dir, was zu machen ist.
gruß

Hallo mfischer77,

entweder Basistarif der PKV und Strafzahlung oder Aufgabe des Gewerbes und aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, mit Pflichtversicherung in der Gesetzlichen und ohne Nachzahlung.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Hallo,
es ist eine schwierige Situation.
Da Versicherungspflicht besteht, sind die Kassen gezwungen, Nachweise zu fordern und bei Nichtversicherungszeiten auch den Beitrag tlw. nachzuforden.

Da aus Sicht der Kassen, Rückstände immer wieder auftreten können, sind diese sehr zurückhaltend.

Es geht quasi nur über Einigung mit der alten Kasse, die gekündigt hat. ansonsten verhandeln, verhandeln. Anderes lässt sich leider nicht sagen. sorry.
Gruß H.

Hallo mfischer,

Ihre Anfrage landete bei mir im Spamordner. Die Kollegen haben Ihnen bestimmt schon geholfen.

MfG Leo!