hallo zusammen , der freund meiner schwester ist seit sieben jahren nicht mehr krankenversichert und arbeitslos.sie liegt mit 150 euro über dem satz wo das sozialamt greifen müßte. jetzt der supergau. am we hatte er totales kreislaufversagen, kam ins krankenhaus wo man ihm auf grund eines atterienverschlusses das bein amputieren mußte er liegt jetzt noch im künstlichen koma. nach ersterer zusage vom amt für einen erstversorgungsschein jetzt die absage das er den nicht bekommt, auch keine vom amt versprochene kkv. wer muß die behandlung jetzt zahlen bzw wo kann sie sich um hilfe zu bekommen hin wenden ??..danke im voraus
bekommt, auch keine vom amt versprochene kkv. wer muß die behandlung jetzt zahlen
In erster Linie der, der behandelt worden ist.
bzw wo kann sie sich um hilfe zu bekommen hin wenden ??
Nicht krankenversichert gibt es seit einigen Jahren nicht mehr. Die letzte Krankenkasse oder Krankenversicherung, bei der der Freund versichert war, muß ihn wieder aufnehmen und, solange die Beiträge nicht vollständig rückwirkend bezahlt wurden, zumindestens Notfallbehandlungen übernehmen.
Hallo,
sie sind nicht allein. Auf meinem Blog melden sich immer wieder Leute, denen es ähnlich geht: Trotz Versicherungspflicht ohne Krankenversicherung. Etwas in ein Gesetz zu schreiben, ist das eine. Voraussetzungen dafür schaffen, dass man sich dran halten kann, das andere. Es gibt eine - bislang relaitv unbekannte - Institution, die kostenlos berät: http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startse…
Viel Glück.
Hallo!
Es gibt eine - bislang relaitv unbekannte - Institution, die kostenlos
berät:
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startse…
Die Institution möchte offensichtlich unbekannt bleiben, denn nach Anklicken des Links erscheint nur eine Fehlermeldung.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
war er zuletzt bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung?
Gruß
RHW
Der Link funktioniert (wieder).