Hallo an alle.
Ich hoffe ich bin in diesem Brett hier richtig, falls nicht, wo könnte die Frage sonst noch hin passen?
Es geht um folgendes:
Der Cousin meiner Mutter (als der Sohn von meiner Mutters Onkel) hat gestern versucht sich umzubringen, hat aber zum Glück nicht geklappt. Jetzt liegt er in der psychiatrischen Abteilung in einer Uni-Klinik. Gestern abend beim Gespräch mit dem Notarzt hat meine Mutter erfahren das sich ihr Cousin seit längerem aus der Krankenversicherung abgemeldet hat, und vermutlich hat er auch sonst keine Versicherungen mehr, weil er unter akuter Geldnot leidet.
Jetzt hat meine Mutter wahnsinnig Angst das Sie ab jetzt alle Kosten (Notarzteinsatz, Krankenhaus, psych. Behandlung…) bezahlen muß, weil sie die nächste noch lebende Verwanste ist.
Ich war mir da auch nicht sicher wie das läuft, deshalb die Frage an euch, ob ihr wisst wer die ganzen Kosten in so einem Fall übernimmt? Zahlt das alles der Staat?
Oder werden weitläufige Verwandte da auch zur Kasse gebeten?
Ich würde mich freuen wenn ihr mir sagen könntet was da evtl. auf meine Mutter zukommt.
Liebe Grüße und vielen Dank!
Jan
Hallo Jan,
so bedauerlich es ist:
- Erbschaft/Vermögen - wenn vorhanden gewesen
- Sozialamt/Staat/Steuerzahler
Bei 2tens gibt es nach meinem Kenntnisstand keinen Rückgriff auf Verwandschaften 2.ten Grades
Gestern abend beim Gespräch mit
dem Notarzt hat meine Mutter erfahren das sich ihr Cousin seit
längerem aus der Krankenversicherung abgemeldet hat,
die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Wie kann er sich da so einfach „abmelden“?? Das geht nicht so einfach. Ist er nicht berufstätig oder arbeitslos gemeldet?
Ich kenne das so, dass in so einem Fall langes hin und her mit dem Sozi-amt veranstaltet wird. Hab das im Krankenhaus einige male erlebt.
LG
Makea
Pflichtversicherung?
Hallo Makea,
eine Krankenversicherung ist mitnichten eine Pflichtversicherung - beachte §5, 6 und 9 SGB V!
Und bei mir stapeln sich die Fälle ehemals freiwillig Versicherter, die von der gesetzlichen Krankenkasse gekündigt wurden, weill sie zwei Monatsbeiträge hintereinander nicht zahlen konnten und die GKV anscheinend keine Stundung von Beiträgen oder Ratenzahlungen kennt!
Danke und viele Grüße
Thorulf Müller
ein wahres Wort…
…und dann evtl. so problematische Vorerkrankungen haben, dass man sie auch in der Privaten nicht unterbringt.
Da habe ich auch ein paar.
Grüße
Raimund
Austausch
Hallo Raimund,
da sollten wir uns einmals austauschen wo was geht.
Thema Gruppenversicherung und KV ohne Vorversicherung!
Gruß
Thorulf
hallo Thorulf,
brachst Du das oder bietest Du das?
Beim ersteren kann ich helfen.
Grüße
Raimund
Hallo!
die Krankenversicherung ist :eine Pflichtversicherung.
Mitnichten! Nur für Arbeitnehmer sowie einige Beufsgruppen Selbständiger ist die KV Pflicht.
Gruß
Wolfgang
jaja, is ja gut…
eine Krankenversicherung ist mitnichten eine
Pflichtversicherung
komisch, hab ich aber von anfang an so gelernt…
das das nicht für jeden menschen auf der welt so ist, ist mir schon klar, aber das ging aus dem sachverhalt nicht hervor. drum fragte ich ja nach, ob derjenige arbeitslos oder sonst was ist. denn dann ist er doch versicherungspflichtig, gelle?
Gruß
Makea
Hallo Makea,
komisch, hab ich aber von anfang an so gelernt…
das das nicht für jeden menschen auf der welt so ist, ist mir
schon klar, aber das ging aus dem sachverhalt nicht hervor.
drum fragte ich ja nach, ob derjenige arbeitslos oder sonst
was ist. denn dann ist er doch versicherungspflichtig, gelle?
Wenn er pflicvhtig wäre, wäre er versichert! Wenn er sich abgemeldet hat, z.B. gekündigt oder sich nach Ende der Pflicht nicht weiterversichert, dann ist er nicht versichert.
Es ist selbst für SV-Profis (Krankenkassenmitarbeiter) schwer die Regelungen und die logischen Schritte zur Kösung zu meistern!
Mach Dir nichts draus - lernen und üben - ich habe 20 Jahre Vorsprung!
Viele Grüße
und viel Erfolg
Thorulf Müller