GUTEN TAG,
BINN NEU IN DIESEM FORUM. HABE EINE DRINGENDE FRAGE:
IN DEUTSCHLAND GIBT ES CA. 190.000 BÜRGER, DIE IN DER
GLEICHEN SITUATION SIND. KEINE VERSICHERUNG WILL MEINE
FRAU VERSICHERN. SIE WAR 35 JAHRE GESETZLICH KRANKEN-
VERSICHERT. DURCH EINE ÜBERREDUNG WURDE SIE PRIVAT-VER-
SICHERT. DAMALS KONNTEN WIR UNS DIE PRÄMIE LEISTEN.
HEUTE ERHÄLT SIE 750,- EURO RENTE. DAVON EINE PRÄMIE VON
400,- EURO FÜR PKK ZAHLEN, IST UNMÖGLICH. ZURÜCK IN DIE
GKK AUCH. DA SIE GESUND IST, BRAUCHT SIE KEINEN ARZT.
DAS KANN ABER MORGEN VORBEI SEIN. WAS DANN??
WER KANN UNS EINEN GANGBAREN WEG ZEIGEN? 150,- EURO
KANN SIE MONATLICH BEZAHLEN.
DANKE FÜR HINWEISE.
Hallo Norbert!
Vorweg: AUSSCHLIESSLICHE GROSSSCHREIBUNG MACHT DAS LESEN ZUR ZUMUTUNG.
Leider schreibst Du nicht, wie alt Deine Frau ist. Bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres muß Deine Frau von jeder GKV aufgenommen werden, sofern ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Entlohnung >400 € besteht.
Nach Vollendung des 55. Lebensjahres gibt es derzeit keine Möglichkeit, einer GKV beizutreten. Die Gesundheitsministerin wurde kürzlich von einem Journalisten auf das Problem angesprochen, sieht aber keinen Handlungsbedarf.
Gehört zwar nicht zur Sache, aber ich meine, da sind dumpfbackige Ideologen am Werk, die sich selbst einen Knieschuß nach dem anderen verpassen. Über Sozialhilfe, Sozialgeld/ALG2 ist nämlich die Versicherung in der GKV über das 55. Lebensjahr hinaus obligatorisch. Etliche Menschen werden auf diese Weise gezwungen, in der Sozialhilfe hängen zu bleiben. Eine riesige Eselei, die da läuft.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
du schreibst „deine Frau“ - wo bist du denn versichert ??
Auch privat - dann trifft das, was Wolfgang schreibt zu, wobei
ich allerdings (das ist aber berufsbedingt) nicht seine Meinung
im letzten Absatz seines Beitrages teile).
Um einen konkreten Rat aus Sicht der GKV geben zu können, benltige
ich mehr Info (ggf. per E-Mail).
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Wolfgang,
Über Sozialhilfe,
Sozialgeld/ALG2 ist nämlich die Versicherung in der GKV über
das 55. Lebensjahr hinaus obligatorisch. Etliche Menschen
werden auf diese Weise gezwungen, in der Sozialhilfe hängen zu
bleiben. Eine riesige Eselei, die da läuft.
Nicht ganz korrekt, weil ich ja nach 12 Monaten Pflicht über ALGII bzw. Sozialhilfe mich wieder freiwillig weiterversichern kann.
Die eigentliche Frage wäre, ob überhaupt ALGII oder Sozialhilfe greift. Das Einkommen des Mannes spielt hier ja auch eine Rolle.
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
Hallo Norbert,
IN DEUTSCHLAND GIBT ES CA. 190.000 BÜRGER, DIE IN DER
GLEICHEN SITUATION SIND. KEINE VERSICHERUNG WILL MEINE
FRAU VERSICHERN.
Das ist das persönliche Problem dieser Personen und viele wollten nie eine KV abschließen. Die Frage ist immer: Warum?
SIE WAR 35 JAHRE GESETZLICH KRANKEN-
VERSICHERT. DURCH EINE ÜBERREDUNG WURDE SIE PRIVAT-VER-
SICHERT.
Was war der Grund, dass Sie in die PKV wechselte - lag Ihr Einkommen über JAEG? War Sie selbstständig? War Sie als Ehefrau PKV versichert?
DAMALS KONNTEN WIR UNS DIE PRÄMIE LEISTEN.
HEUTE ERHÄLT SIE 750,- EURO RENTE. DAVON EINE PRÄMIE VON
400,- EURO FÜR PKK ZAHLEN, IST UNMÖGLICH.
Wie hoch ist Dein Einkommen? Was machst Du? Wo bist Du versichert? Wieso beträgt die Rente Deiner Frau nur 750 Euro? Wie hoch sind die sonstigen Einkünfte (Private Altersversorgung, etc.)?
ZURÜCK IN DIE
GKK AUCH. DA SIE GESUND IST, BRAUCHT SIE KEINEN ARZT.
DAS KANN ABER MORGEN VORBEI SEIN. WAS DANN??
Dann zahlt Ihr die Kosten selbst!
WER KANN UNS EINEN GANGBAREN WEG ZEIGEN? 150,- EURO
KANN SIE MONATLICH BEZAHLEN.
Standardtarif der PKV, wenn Sie bereits 10 jahre PKV versichert ist oder Umwandlung in den Basistarif der jeweiligen Gesellschaft!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
Hallo Thorulf!
Nicht ganz korrekt, weil ich :ja nach 12 Monaten Pflicht :über ALGII bzw. Sozialhilfe :mich wieder freiwillig :weiterversichern kann.
Unabhängig vom Fall des Fragestellers: Begründet eine mindestens 12-monatige, vom Sozialamt bezahlte GKV-Mitgliedschaft einen Anspruch auf fortan freiwillige Versicherung bei der AOK oder einer anderen gesetzlichen Kasse?
Nach meinem bisherigen Kenntnisstand ist das für Leute ohne Vorversicherung in der GKV und älter als 55 Jahre nicht der Fall.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
Versicherungen nach ALG II (SGB II, nicht SGB III) sind freiwillige
Versicherungen und bedürfen der Erfüllung einer entsprechenden
Vorversicherungszeit, d.h. wer die nicht erfüllt hat, hat auch kein
Beitrittsrecht ausserhalb der gesetzlich vorgeschrieben Fristen.
Gruss
Günter Czauderna