Keine Kranklenversicherung

Hallo zusammen !

Ich habe letzten Tage einen Kollegen besucht, und einen seiner Bekannten kennengelernt. Im Laufe des Gesprächs kam dieser mit einem Problem raus, das ich so nicht einzuordnen weiß.

Folgendes:
mannlich, 53 Jahre, geschieden, keinen Job, Lebenskünstler (also abgestürzt), zuletzt Hartz IV bezogen in 2006 oder 2007, dann kurz und schmerzvoll selbstständig - alles den Bach runter gegangen. Steht aber seit Hartz IV beendet wurde ohne Krankenversicherung da - hat wohl aus Kostengründen nicht mal eine Private abgeschlossen.

Wie kann er wieder gesetzlich versichert werden?

Wäre nett, wenn jemand einen guten Tip hätte.

Eigentlich einfach an die letzte Kasse wenden wo er versichert war/egal ob privat oder gesetzlich). Die müssen ihn nehmen!! Es kann aber sein, dass er dann rückwirkend versichert werden muß und einen Antrag auf Beitragserlass stellen sollte.
Von was lebt er denn jetzt? Aber wo nichts zuholen ist, ist nichts zuholen, er muß aber dann seinen aktuellen Beitrag regelmäßig zahlen, sonst hat er keinen Leistungsanspruch.
Eigentlich nicht ganz so kompliziert, kommt nun auf die Kasse an wo er war.
Alles Gute.

Hallo, ich unterstelle, dass er unter Hartz IV noch gesetzlich krankenversichert war. Dann ist er seit 1.4.2007 in der GKV versicherungspflichtig, also auch versichert, allerdings wird die Kasse auch für diesen Zeitraum (gesetzlich vorgeschrieben)Beiträge nachfordern. Minimum 140 EUR/Monat, für die Zeit der Selbstständigkeit vermutlich etwas mehr.

An eine private Krankenversicherung würde ich mit 53 keinen Gedanken mehr verschwenden, um die Nachzahlung käme er damit nicht herum.

Keine schöne Lage, aber Warten macht sie nicht besser.

Hallo,
gesetzlich versichern wird schwierig, da aus meiner Sicht keine gesetzliche Grundlage für eine KV bei einer gesetzlichen KK existiert. M. E. am sinnvollsten: Spreche mit der letzten KK aus der Hartz IV -Zeit und versuche, dort wieder rein zu kommen. Wird aber nur mit eigener Beitragszahlung (!!!) funktionieren und ob er dazu in der Situation gewillt oder in der Lage ist,…

VG
ayro

Seit 1.1.2009 besteht bei uns in Deutschland eine Versicherungspflicht für Alle. Bei Hartz IV wäre er Krankenversichert gewesen. Am Besten wäre, er sucht sich einen Job der Brutto mehr als 400,00 Euro einbringt, dann wäre er wieder pflichtversichert.(Bei einem 400,00 Euro-Job ist er nicht Krankenversichert) Das wäre die günstigste Lösung, und hoffentlich fordert dann die Gesetzliche Krankenversicherung nicht noch die Beiträge ab dem 1.1.2009 noch nach. Er könnte sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch freiwillig versichern, aber wer zahlt dann den Beitrag - und dann ist er mit einer Beitragsforderung rückwirkend bestimmt dabei. Er soll doch wenn er sowieso nichts hat, Hartz 4 beantragen!!!. Ja, Ja unser angebliches Sozialsystem. Setzen 6!!.

Mit freundlichen Gruss
und viel Glück
Bei Fragen einfach noch einmal eine Mail!

tipp:zur Arge gehen und sich beraten lassen.
Und hier dollen persönliche Dinge u nicht Dreieckengeschichten bearbeitet werden.
Keine KV gibt es in Deutschland nicht
Gruß

Hallo,

wir haben in D eine Krankenversicherungspflicht.
Die letzte Krankenversicherung, bei der er war, muss ihn wieder nehmen. Die Beiträge muss er dann wohl nachentrichten.
Ich weiß leider nicht, ob es dazu Zuschüsse vom Sozialamt o.ä. gibt.

Um solche Sachen sollte er sich aber selber kümmern, statt sich einen Doofen zu suchen, der die Angelegenheiten für ihn regelt.

Gruß

J. Schnitzler

Eine Versicherung ist nur Rückwirkend ab 01.04.2007 möglich. Ab dem Zeitpunkt hat der Gesetzgeber beschlossen das jeder versichert sein muss. Hat man sich ab dem Zeitpunkt nicht versichert, muss man rückwirkend die Beiträge zahlen. (Wir sprechen von durchschnittlich 130 Euro mtl. in der gesetzl. KV). Normalerweise ist man über Hartz IV versichert. Wenn man aber kein Hartz IV beantragt ist man natürlich auch ncht versichert. Wenn jetzt Hartz IV beantragt und bezogen würde, meldet das Amt bei der letzten Kasse an bei der er versichert war. Weitere Möglichkeit gesetzlich versichert zu werden ist eine Beschäftigung über 400 Euro. Dann tritt auch eine Pflichtversicherung ein.

Hallo!
Da in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht, MUSS er sich sogar versichern. Das Problem ist nur, er muss sich rückwirkend bis zum Ende der letzten Versicherung versichern und auch die Beiträge zahlen. Warum bekommt er kein Hartz 4? Er muss doch von irgend etwas leben. Sobald er mal einen Arzt braucht oder ins Krankenhaus muss, fällt auf, dass er keine Versicherung besitzt. Dann kann er sogar von Amts wegen rückwirkend versichert werden. Am besten bei der letzten Kasse nachfragen, was es für Möglichkeiten gibt.

Viele Grüße
Katrin

Hallo,

  1. wieder Hartz 4 beantragen, dann wieder Krankenversicherung.

  2. Arbeiten und min. 401,-€ brutto verdienen dann auch krankenversichert.

  3. Kriminell werden, einsitzen dann auch krankenversichrt.

Übrigens muß!!! jeder versichert sein, per Gesetzt ist das mittlerweile Pflicht.

Wenn 1. oder 2. nicht geht wird man freiwillig versichert bei einer gesetzlichen KV. Privat ist dann wohl nur der sog. Basistarif möglich, da auch Private KV jeden versichern muss, auch ohne Gesundheitsprüfung.

Wenn der Betreffende nichts unternimmt und Kosten verursacht z.B. Unfall oder OP, dann zahlt er selbst oder später seine Erben.

Grüße

Franjo

Hallo Ecco-John,

also grundsätzlich besteht in Deutschland generell ab 2009 für ALLE eine Krankenversicherungspflicht.
Maßgebend ist immer die letzte Versicherung, aus der der Betroffene ausgeschieden ist.
Bei dieser Versicherung MUSS man sich wieder melden und Mitglied werden.
Man kann sich also nicht x-beliebig eine Kasse wählen.
Ebenso wenig darf die ehemalige KK die Weiterversicherung ablehnen.

Dies ist das Spiel der Versicherungspflicht.

(Übrigens : Bei diesem Spiel ist meist die KK der große Verlierer, denn kann der Versicherte die Beiträge nicht zahlen, ist dies gestzlich egal, die KK muss trotzdem alle erforderlichen Notfallbehandlungen bezahlen.)

Also, dein Bekannter muss sich bei der letzten KK melden. War diese privat , dann bleibt es dabei und er kann nicht in die gesetzliche wechseln. Das ist ausgeschlossen !!

Hat er wieder eine Beschäftigung mit Verdienst über 400€, dann sieht dies anders aus. Dann besteht wieder Versicherungspflicht und er kann in eine gesetzliche Kasse.

Die Beschäftigung muss allerdings vor seinem 55. Lebensjahr beginnen.

Denn ab 55 Jahre ist ein Wechsel von privater in die gesetzliche KK auch ausgeschlossen.

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo zusammen !

Er ist versichert, hat nur keine Beiträge bezahlt.
zuständig die letzte Kasse.
Gruß

uiuiui… die antwort wird ihm nicht gefallen.
seit 01.04.2007 gibt es die pflicht versichert zu sein, sollte er also eine versicherung (am besten die letzte krankenkasse) aktivieren wollen muss die krankenkasse ihn rückwirkend versichern und er muss die beiträge nachzahlen, auch wenn er keine leistungen in anspruch genommen hat

Hallo Ecco-John,

es kommt darauf an, wie der Bekannte letztmalig versichert war. War er während seiner Selbstständigkeit privat oder gesetzlich versichert ?
War er privat versichert muss diese Versicherung ihn rückwirkend ab dem 01.04.2009 wieder aufnehmen, war
er letztmalig gesetzlich versichert muss diese Krankenkasse ihn wieder aufnehmen ( ebenfalls rückwirkend zum 01.04.2009 ) Seit dem 01.04.2009 darf in Deutschland niemand mehr ohne Krankenvwericherungsschutz sein. GGf. werden die Beiträge rückwirkend für mehrere Jahre fällig.

Ich hoffe, dass ich helfen konnte.

Marianne

Hallo zusammen !:
Ich habe letzten Tage einen

Kollegen besucht, und einen seiner

Bekannten kennengelernt. Im Laufe des Gesprächs kam dieser mit
einem Problem raus, das ich so nicht einzuordnen weiß.

Folgendes:
mannlich, 53 Jahre, geschieden, keinen Job, Lebenskünstler
(also abgestürzt), zuletzt Hartz IV bezogen in 2006 oder 2007,
dann kurz und schmerzvoll selbstständig - alles den Bach
runter gegangen. Steht aber seit Hartz IV beendet wurde ohne
Krankenversicherung da - hat wohl aus Kostengründen nicht mal
eine Private abgeschlossen.

Wie kann er wieder gesetzlich versichert werden?

Wäre nett, wenn jemand einen guten Tip hätte.

da er nicht bei einer privaten krankenversicherung war, muss er sich bei seiner letzten krankenversicherung melden.

dort muss er sich versichern.

2 varianten:

1.) hat er jetzt kein alg ii bzw. keine anderen einkommen, muss er sich melden, wird dann rückwirkend versichert, damit der versicherungsschutz durchgängig ist. die rückwirkenden beiträge kann man auch abstottern.

2.) er hat jetzt eine versicherugnspflicht durch eine rente oder eine beschäftigung: bei einer krankenkasse seiner wahl hingehen, sagen er hat eine beschäftigung oder eben eine rente und sagen, dass man privat versichert war. dann ist man ab beginn der versicherungspflicht versichert.

achrung: das geht alles nur, wenn er das macht, BEVOR ER 55 wird!!!

Hallo

Dein Bekannter MUSS sich krankenversichern ( Pflicht ! )

Am besten bei der letzten Krankenkasse anfragen, die müssen ihn nehmen - Achtung. Nachzahlungspflicht !

oder über Hartz IV versuchen .