Hallo, wir haben folgendes Problem:
mein Mann, Senegalese, ist seit 1997 in Deutschland und
hat hier von 1998 bis 2009 sozialversicherungspflichtig
gearbeitet, krankenversichert bei der AOK. Seit
September 2009 bezieht er ALG I. Meine Anfrage bei
der AOK, was nach Ablauf der ALG I-Zeit mit der KV
wird, wurde dahingehend beantwortet, er habe nicht
lange genug gearbeitet, werde nach Ablauf der 2 Jahre
also keine KV haben, müsse die KV von da an selbst
bezahlen (Hartz IV entfällt, da ich zu „reich“ bin (Pension von 2370 €). Er selbst wird danach nichts haben und vollständig von mir unterstützt werden müssen. Wenn er (in 3 Jahren) 65 wird, wird er - wegen der Ausbeuterlöhne von Zeitarbeitsfirmen - eine Rente von ca. 90 € bekommen.
Meine Fragen: wie lange muss man denn gearbeitet haben,
um weiter versichert zu sein? Und wer würde im
passenden Fall die Beiträge bezahlen?
Was empfiehlt sich für den Fall, dass i c h für seine
KV aufkommen muss? (M u s s ich? Was ist, wenn er
sich nicht versichert und ihm stößt etwas zu? - Wir
haben einen Ehevertrag und u.a. Gütertrennung vereinbart. Aber leider scheinen sogar notariell abgeschlossene Verträge in diesem Land nicht mehr zu
gelten, wenn der Staat es so will.)
Für Antworten bedanke ich mich!
Hallo,
wie ist die Ehefrau versichert?
Privat oder gesetzlich?
Gruß J.K.
wie ist die Ehefrau versichert?
Privat oder gesetzlich?
Wenn sie Pension bekommt, ist sie vermutlich Beamtin. Beitragfrei Familienversicherung in der GKV ist also nicht.
Was empfiehlt sich für den Fall, dass i c h für seine KV aufkommen muss?
Was möchtest Du hören ? Ich würde empfehlen, den Beitrag zu bezahlen.
(M u s s ich? Was ist, wenn er sich nicht versichert
Das geht nicht. Es gibt Versicherungspflicht in der KV.
haben einen Ehevertrag und u.a. Gütertrennung vereinbart. Aber
leider scheinen sogar notariell abgeschlossene Verträge in
diesem Land nicht mehr zu gelten, wenn der Staat es so will.)
Also erwartest Du, dass andere für die KV Beiträge Deines Ehemannes aufkommen ? Weil Ihr einen Ehevertrag habt ? Merkwürdiges Rechtsverständnis.
Hallo,
Wenn sie Pension bekommt, ist sie vermutlich Beamtin.
Deswegen hab ich gefragt.
Grüße Joerg
Privat versichert zu 30 %, beihilfeberechtigt zu 70 %.
Das war ja klar, dass solche Antworten kommen.
Mich zu rechtfertigen, würde hier aber wirklich zu weit führen.
Also, noch mal deutlicher: Ich habe Schulden, mein Geld ist zum
Monatsende wirklich alle, ohne dass ich mir irgendwelchen Luxus leiste.
Muss ich im Fall des Falles also meine Wohnung auflösen, meine
Möbel wegwerfen und in eine kleine Bude ziehen, um meinem Mann die
KV zu bezahlen?
Ich denke, er ist zu 70 % beihilfeberechtigt, wie ich. Aber für die
30 % kämen wohl so an die 250 € auf mich zu - und das sind für mich
immer noch 500 DM, die ich nicht aus der Portokasse bezahlen kann.
Und nochmal die Frage: W i e l a n g e hätte er denn arbeiten
müssen, um krankenversichert zu bleiben?
Hallo,
die Dauer seiner Tätigkeit spielt (zunächst) keine Rolle. Es bleibt die Möglichkeit ihn freiwillig in der gesetzl. Kasse zu versichern - für die Beitragsbemessung dort wird die Hälfte des Einkommens der Ehefrau herangezogen - oder evtl. privat - da Beihilfeberechtung 70%.
Bei Rentenbeginn ergibt sich evtl. eine andere Situation: bestand während der 2.Hälfte nach Eintritt in das Berufsleben Mitgliedschaft in der gesetzl. Kasse, so tritt Pflichtmitgliedschaft in der KVDR ein - mit der derzeit positiven Folge: Beitragsbemessung nach Rente.
Wenn ein finanzieller Engpass besteht so bleibt die Möglichkeit den PKV-Schutz der Ehefrau evtl. zu reduzieren - aber Vorsicht! Das kann im Krankheitsfalle negative Folgen haben und muss wohl überlegt sein!
Grüße Jörg
Das war ja klar, dass solche Antworten kommen.
Was hast Du denn erwartet ?
Mich zu rechtfertigen,
Das mußt Du absolut nicht.
Muss ich im Fall des Falles also meine Wohnung auflösen, meine
Möbel wegwerfen und in eine kleine Bude ziehen, um meinem Mann die KV zu bezahlen?
Wer soll die denn Deiner Meinung nach bezahlen ? Dein Mann scheint Dir ja nicht besonders wichtig zu sein.
Ich denke, er ist zu 70 % beihilfeberechtigt,
Da er im Rentenalter ist, ist er für die PKV wahrscheinlich gar nicht gesund genug.
Hallo,
Das war ja klar, dass solche Antworten kommen.
Du musst nicht gleich aus dem Höschen fahren, wenn Antworten kommen, die nicht ganz „nach Deinem Geschmack“ sind.
Ich habe ja durchaus Verständnis dafür, dass Dir diverse Dinge angesichts der beschriebenen finanziellen Lage unverständlich sind. Dennoch solltest Du mal versuchen, objektiv an die Sache dran zu gehen und über folgendes nachdenken, was nichts anderes ist als Nordlicht geschrieben hat:
-
Soll die Gemeinschaft, sprich der Steuer- und Beitragszahler denn dafür gerade stehen, dass Dein Mann kein Alo-Geld II bekommt, da Du nach den geltenden Bestimmungen ein zu hohes Einkommen hast?
-
Stell Dir mal bitte vor, was passieren würden, wenn jeder Gütertrennung vereinbaren würde und dann die Folge das wäre, was Du schreibst. Dann soll wiederum die Gemeinschaft dafür gerade stehen, weil „intelligenterweise“ jegliche Zahlungen des Ehepartners für die Ehepartner ausgeschlossen wurden?
DAS hat m.E. mit Solidarität und einer Solidargemeinschaft - was die gesetzliche Krankenversicherung ja ist - nichts zu tun, tut mir leid. Sondern das wäre für mich schlicht und einfach ein Umgehen von Zahlungsverpflichtungen, die man eben u.a. im Rahmen einer Ehe eingeht. Trotz des Abschluss eines Ehevertrages ist Dir schon bewusst, dass dies Verpflichtungen resultierend aus der Ehe nicht ausschließen kann!?
Eine Debatte über einen Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung, der beitragsfreien Familienversicherung, im Vergleich zu den Vor- und Nachteilen einer privaten Krankenversicherung würde an dieser Stelle immens zu weit führen. In diesem einen Fall bietet die gesetzliche sicher einen Vorteil. Aber die Liste der Vorteile der Privatversicherung ist hierbei nicht zu vergessen! Da muss man schon sehr genau abwägen, bevor man anfängt, auf das System zu schimpfen.
Und: Ob eine Pension von 2.370 Euro - auch für zwei Personen - viel ist oder nicht, darüber ließe sich lange streiten. Nur so viel: Die Durchschnittsrente in Deutschland betrug 2009 984 Euro monatlich. Für eine Person, wohlgemerkt! Nur mal zum Nachdenken …
Und abschließend noch eins: Der Staat bzw. die Gemeinschaft kann doch nicht dafür gerade stehen, wenn Du Schulden hast! Ganz gleich, wie diese zu Stande gekommen sind, das ist so oder so Deine private Sache. Sorry, aber auch dies kann kein Grund für einen Appell an die Gemeinschaft für eine kostenfreie Krankenversicherung sein.
Das ist meine Sicht. Ich würde mich freuen, wenn Du trotz Deiner Lage dies objektiv betrachten könntest.
Servus,
Robert
Herzlichen Dank für die sachliche Information!
wanda
Danke, für die ausführliche Antwort. Wenn ich aus dem Höschen fahre,
liest sich das etwas anders.
Wahrscheinlich bist Du noch viel zu jung um zu verstehen, was es bedeutet, vom sog. Mittelstand ins sog. Präkariat abzurutschen,
und die Ursachen dafür liegen zuerst einmal im politischen Bereich -
ich sage nur Schröder, Peter Hartz usw… Wenn man moralische Maßstäbe
anlegt, dann aber nicht nur bei uns, oder?
Dass mein Mann für seine Arbeit nicht anständig bezahlt worden ist,
dass betrügerische Zeitarbeitsfirmen ihr Unwesen treiben können -
vor allem mit Ausländern, die sich nicht zu wehren wagen - ist eine Ursache dafür, dass er jetzt dasteht, wie er dasteht. Und dass er
wegen der Hertie-Pleite seinen Job verloren hat (nachdem ich ihn end-
lich bei der Gewerkschaft angemeldet habe, damit er seine jahrelang
gestohlenen Urlaubstage anerkannt bekommt, dafür kann er auch nichts.
Mit 62 findet er keine Arbeit mehr, so sehr wir uns bemühen. D a f ü r
mache ich das System verantwortlich, zu Unrecht?
Im Zweifelsfall würde ich die Ansicht vertreten, dass es viel Wohlhabendere gibt als eine kleine Beamtin, denen man mal in die
Brieftasche langen sollte.
Trotzdem, dankeschön…Wanda
Hallo Wanda,
Danke, für die ausführliche Antwort. Wenn ich aus dem Höschen
fahre, liest sich das etwas anders.
danke und sorry, für den Ausdruck. Aber der ist mir in dem Moment so durch den Kopf gefahren.
Wahrscheinlich bist Du noch viel zu jung um zu verstehen, was
es bedeutet, vom sog. Mittelstand ins sog. Präkariat
abzurutschen,
zu jung mag sein, Wanda, aber die Bedeutung von Abrutschen aus dem Mittelstand ist mir durchaus geläufig. Aber meine Situation steht hier nicht zur Diskussion.
und die Ursachen dafür liegen zuerst einmal im politischen Bereich - :ich sage nur Schröder, Peter Hartz usw… Wenn :man moralische :Maßstäbe anlegt, dann aber nicht nur bei uns, oder?
Darum ging es bisher nicht! Von den Hartz-Gesetzen und der Agenda kann man wahrlich halten, was man möchte. Aber: Auch nach dem damaligen Recht wäre Deinem Mann nichts gezahlt worden! Auch die Arbeitslosenhilfe war vom Einkommen des Ehepartners abhängig, das vergessen viele sehr schnell. Die Sachlage wäre für Dich und Deinen Mann damals keine andere gewesen, auch nicht, was die Krankenversicherung betrifft!
Und kannst Du wirklich Schröder und seine Agenda 2010 für Deine Schulden verantwortlich machen? Das glaube ich eher weniger.
Über Moral bei Politikern zu diskutieren ist m.E. müßig … meine Meinung, so etwas kennen die nicht. Aber: Du kannst dennoch nicht die Bevölkerung, unter denen es sehr, sehr viele gibt, denen es schlechter als Dir geht, die auch wesentlich weniger verdienen, nicht dafür „gerade stehen lassen“! Das war es, worum es Dir in Deinem Eingangs-Post ging, Dein Mann sollte möglichst kostenfrei krankenversichert werden! Sorry, Wanda, das ist einfach nicht drin und wäre auch vor Schröder nicht drin gewesen.
Dass mein Mann für seine Arbeit nicht anständig bezahlt worden
ist, dass betrügerische Zeitarbeitsfirmen ihr Unwesen treiben
können - vor allem mit Ausländern, die sich nicht zu wehren wagen - ist eine Ursache dafür, dass er jetzt dasteht, wie er dasteht.
Da gebe ich Dir zweifelsfrei recht. Auch hierüber könnte man lange debattieren - ich bin übrigens ein absoluter Befürworter von Mindestlohnregelungen! -, aber das würde wirklich endlos werden.
Und dass er wegen der Hertie-Pleite seinen Job verloren hat (nachdem :ich ihn endlich bei der Gewerkschaft angemeldet habe, damit er seine
jahrelang gestohlenen Urlaubstage anerkannt bekommt, dafür kann er :auch nichts.
Mit 62 findet er keine Arbeit mehr, so sehr wir uns bemühen.
D a f ü r mache ich das System verantwortlich, zu Unrecht?
Jein. Das mit dem Arbeitsplatzverlustes Deines Mannes tut mir sehr leid, dafür kann er wirklich nichts. Ich kenne persönlich Beschäftigte von Hertie, die sind um die 40 und finden keinen Job mehr.
Aber ist dafür das System verantwortlich? Welches System? Da können m.E. die Politiker ausnahmsweise nur zweitrangig etwas. Verantwortlich sind hier mehrere Komponenten, Arbeitgeber, Fortschritte, Wirtschaftskrisen u.v.m.
Im Zweifelsfall würde ich die Ansicht vertreten, dass es viel
Wohlhabendere gibt als eine kleine Beamtin, denen man mal in
die Brieftasche langen sollte.
Sicher. Aber da wären wir mitten in der nächsten Debatte über einen höheren Einkommensteuersatz, Luxus- und Reichensteuer … also in der aktuellen Debatte zwischen Regierung und Opposition. Und auch hierzu wird man sehr viele unterschiedliche Standpunkte mit guten und weniger guten Argumenten zu beiden Meinungen anbringen können. Aber auch das lassen wir hier lieber. Nur so viel: Auch hier bin ich wahrscheinlich eher auf Deiner Seite.
Noch ein Aber: Wo soll dann die Grenze gezogen werden? Mit 2.370 Euro Beamtenpension erhältst Du mehr als der Durchschnitt der Deutschen verdient! Mehr als viele Familienväter, wesentlich mehr als der Großteil aller Rentner und z.B. 800 Euro mehr als mein Vater und meine Mutter als Rentner zusammen haben, sogar nahezu 1.200 Euro mehr als Onkel und Tante meiner Frau zusammen!!!
Deswegen, Wanda: Zu dem vorher Gesagten stehe ich! Eine gewisse Objektivität solltest Du wirklich - bei allen verständlichen Schwierigkeiten und Meinungen Deinerseits - nicht vermissen lassen.
Trotzdem, dankeschön…Wanda
Trotzdem: Gern geschehen!
Servus,
Robert
Hallo wandafisch,
ich würde die Antwort des AOK-Mitarbeiters nicht auf die Goldwaage legen… Da seine Rente sehr gering ist und er selbst kein Einkommen und Vermögen verfügen wird wie geschrieben kann ein Zuschuss von der Agentur und vom Bund beantragt werden. (Stichwort Grundsicherung)
Würde dir sowieso vorschlagen eher mit der Agentur für Arbeit darüber zu reden oder mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Hoffe konnte helfen
Herzlichen Dank - ich werde mich weiter darum kümmern, kommt mir allerdings
sehr zweifelhaft vor, das mit der Grundsicherung.Soweit ich das
ganze System verstanden habe, wird ja gerade d a s dem Partner auf-
erlegt, wenn er denn leistungsfähig ist (und das bin ich nun mal nach
deren Berechnungen)…Was dann wieder die Frage aufwirft, wie weit
man mich zwingen wird, meinen Lebensstandard abzusenken (kleinere
Wohnung etc.)
Wanda
Hallo,
vielleicht ist es ja interessant, schon mal abzuschätzen, ob die Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nach derzeitiger Rechtslage erfüllt werden:
Prüfschritte: Beginn der ersten Berufstätigkeit (z.B. Azubi, ggf. auch im Ausland): ?
Datum des Rentenantrages: ???
von diesem Zeitraum ist nur die 2. Hälfte interessant!!!
Bestand in der 2. Hälfte zu mindestens 90% eine GKV in Deutschland (oder EU-Staat)?
Wenn ja, sind ab Rentenbeginn nur noch aus der gesetzlichen Rente Beiträge zu zahlen (und ggf. aus Betriebsrente und Lebensversicherung).
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_99…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_99262/SharedDocs/de/muttertexte/04 leistungen/kvdr/kvdr text.html)
Gruß
RHW