Keine KV seit 6 Jahren-selbstständig - Nageldesign

Hallo, habe 4 Jahre (1999-2003) im europ. Ausland (NL) gelebt und gearbeitet. Nach Umzug zurück nach DE hatte ich jede Anwartschaft auf Arbeitslosengeld oder Recht auf Arbeitsvermittlung vom AA verloren. HarzIV nicht möglich, aus pers Gründen (will ich hier nicht erläutern). AA hat mich „arbeitssuchend“ beitragsfrei Rentenversichert, bis zu meiner Ausbildung und Gewerbeanmeldung.

Habe eine selbst finanzierte Ausbildung zur Nageldesignerin absolviert und arbeite seit 2 Jahren selbstständig, mit Gewerbeanmeldung. Ich verdiene ca 350-400 Euro netto im Monat. Hatte also nie die Mittel mich selbst zu versichern, (ca 300 Euro mtl). Nun sieht das ja seit Jan 09 alles anders aus? Muss die KV mich nun versichern? Beitragssatz nicht mehr wie 15% von meinem Nettoeinkommen?
Bin nun schon 6 Jahre ohne Versicherung und zahle meine jährlichen Check-up’s selbst. Selbstzahler auch bei meinen Allergie-medikamenten und sonstige Dinge. Gott sei Dank war ich in dieser Zeit nie krank.

Mein Mann ist PKV versichert über den Arbeitgeber, aber im Ausland, führt auch seine Steuern ins Ausland ab (USA).
Ich werde hier in DE als getrennt lebend oder verheiratet geführt, gerade so wie es den Ämtern in den Kram passt. Ich kann nicht gewinnen. Ich habe meinen Kampf vor 2 Jahren aufgegeben.

Hat jemanden einen Tipp für mich?

Hallo,
was war die letzte Kasse vor dem Auslandsaufenthalt ??
Wie war die Versicherung im Ausland ??
Ohne diese Angaben leider keine entsprechende Auskunft möglich.
Gruß
Czauderna

die letzte Kasse vor dem Auslandsaufenthalt war die AOK, dort habe ich schon angefragt, und die konnten mir nicht helfen.
In NL war ich beim Siverne Kruis angemeldet (habe dort für die Holländische Landmacht gearbeitet)

FAQ hatte ich mir angesehen, aber durch meinen besonderen Fall (Versicherung und Steuersachen der USA und durch EU Vorschriften) konnte ich nichts finden das mir weiterhilft.

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die letzte Kasse vor dem Auslandsaufenthalt war die AOK, dort
habe ich schon angefragt, und die konnten mir nicht helfen.

Dann wäre die rückwirkende Aufnahme in die AOK zum 1.4.07 mit Nachzahlung der Beiträge nötig.

Hallo,

ich sehe das genau so wie Nordlicht - die letzte Kasse war in
Deutschland eine GKV (AOK) und in Holland das staatliche Sozialversicherungssystem, ergo kommt nur die GKV in Frage, also die
AOK und das bedeutet Nachzahlung ab 01.04.2007 wenn Sie nicht
tatsächöich erst später wieder nach Deutschland eingereist sind.
Gruß
Czauderna