Keine L.-fortzahlung während Arb.-pflichtverhltnis

Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer wird während eines Rechtsstreits von seinem Posten in eine andere Abteilung versetzt. Dadurch entsteht ein Arbeitspflichtverhältnis und der Arbeitgeber verweigert aufgrund dieses Arbeitsverhältnisses die Lohnfortzahlung. Stattdessen zahlt die Krankenkasse in der vorgeschriebenen Höhe ab dem 1. Tag der AU Krankengeld. Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage oder ist das Fantasie?

Hallo, so wie geschildert ist das schon etwas verworren, das könnte nur dann zutreffen wenn es sich nicht nur um eine Umsetzung sondern um ein total neues Beschäftigungsverhältnis handelt, denn nur dann muss der Arbeitgeber bei Eintritt der AU. innerhalb der ersten 28 Tage keine Entgeltfortzahlung leisten sondern die Kasse Krankengeld.
Denkbar wäre auch noch, dass einhergehend mit der Umsetzung eine Wiedereingliederungsmaßnahme startet und der Arbeitgeber während dieser Maßnahme keine Entgeltzahlung leistet weil der Betroffene vorher bereits im Krankengeldbezug stand, wie gesagt, nur eine
Vermutung.
Gruss
Czauderna