Keine Leistung und trotzdem Maklerprovision zahlen

Hallo ihr Experten,

ich stecke in folgender Situation und hoffe, hier Tipps zum weiteren Handeln zu bekommen.

Im Internet fand ich eine Wohnungsanzeige, bei der als Kontakt ein Makler angegeben war. Ich wandte mich an die Firma per Mail und per Mail wurde mir ein Gruppen-Besichtigunsgtermin genannt. Zu diesem Termin erschien kein Makler. Weder den Interessenten noch dem Vormieter wurde Bescheid gegeben und so führte der Vormieter die Besichtigung durch. Ich äußerte Interesse an der Wohnung und hinterließ meine Kontaktinformationen beim Vormieter.

Tage später erhielt ich eine Mail vom Makler, in der ein neuer BEsichtigungstermin angeboten wurde. Diesen lehnte ich ab, betonte aber mein Interesse und so schickte der Makler mir per Mail eine Selbstauskunft zu, die ich widerum ausfüllte und an den Makler zurück schickte. Daraufhin hörte ich nichts mehr.

5 Tage später entdeckte ich auf demselben Portal eine neue Anziege derselben Wohnung, diesmal von privat angeboten. Ich schickte eine Mail, und es stellte sich heraus, dass der Vermieter mit der Arbeit des Maklers unzufrieden war und daher die Sache nun selbst regeln wollte. Nun gehe ich morgen zum Besichtigungstermin mit dem Vermieter und ohne Makler.

Wie schaut es jetzt im Falle eines Vertragsabschluss mit der Provision für den Makler aus? Es wurde ja außer dem Mailkontakt keinerlei Leistung erbracht.

Ich danke im Voraus für Meinungen und Hilfe!
Grüße, Jo

Hi Jo, wie du schon sagst: er hat eine Leistung erbracht. Die Bewerten der Leistung ist völlig uninteressant. Aber war nicht auch die Annonce von ihm geschaltet? Denke mal schon… Aber egal, wichtig ist, was er schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart hat, und ausserdem gab es auch oft folgende Entscheidung der Gerichte:
Ein Provisionsanspruch des Immobilienmaklers kann auch dann begründet sein, wenn der Makler eine echte Provisionsleistung nicht erbracht hat. PENG!

Also würde ich mal davon ausgehen, da er ja wohl auf jeden Fall eine Leistung erbracht hat, dass er somit auch einen Provisionsanspruch ggü. einem potenziellen Mieter hat. Sollte der Vermieter etwas anderes sagen, würde ich dies sehr mit Vorsicht genießen wollen.

Gruß und viel Glück!

Moin!
Wenn der Makler nachweisen kann, daß Sie zuerst durch seine Initiative (sein Inserat, seine Webseite etc.) von der Wohnung erfahren haben, dann hat der Makler das Recht auf seine Provison.
DAS wird Ihnen nicht gefallen, ist aber schon vor Jahren durch einige Urteile festgemacht worden.
(PS: Ich wüde dennoch den Weg über die Privatanzeige weiter gehen, ggf. die Wohnung auch mieten und wenn sich der Makler melden sollte, ihn mit vielen Briefen, Beschwerden, Eingaben oder Mails so lange wie möglich hinhalten. Auch ielleicht noch mit Hilfe eines Mietervereins Zeit schinden…
Wo kein Kläger, da später kein Richter.
Aber Sie sollten immer im Hinterkopf behalten, daß er leider letztendlich das Recht zum Kassieren hat.
Gruß MK

Hallo Johanna,

wenn ich so etwas über einen Makler lese, dann bekomme auch ich einen dicken Hals und kann verstehen, dass Sie keine Maklercourtage zahlen möchten.

Dennoch kann ich abschließend Ihre Frage nicht beantworten, denn ausschlaggebend für Ihre Zahlungsverpflichtung ist es, ob der Makler eine Nachweistätigkeit entwickelt hat und diese ursächlich war, dass Sie Kenntnis von dem Mietobjakt bekommen haben.

Und dann wäre noch zu prüfen, ob er seine Courtagenforderung in der vorgeschriebenen Form Ihnen gegenüber angemeldet hat und ob er dafür den Nachweis erbringen kann.

Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens aufsuchen und sich dort rechtlich beraten lassen.

Ich wünsche Ihnen für Ihre Wohnungssuche in der Zukunft viel erfolg und weniger frustrierende Erlebnisse.

Ihr Thorsten Hausmann

Hallo,
soweit ich informiert bin und Ahnung habe, ist kein Vertrag zwischen Makler und dir entstanden, also mußt du auch nix zahlen.

lisa

Hallo,

diese schwierige Frage kann nur ein Jurist beantworten. Die Frage ist hier doch, was ist eine Leistung!?

Moralisch betrachtet ist das eine Arbeitweise, für die
sich jeder Makler schämem muss!!

Gruß

W.B.

Hallo ihr lieben Helfer,

vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten- auch wenn sie meist nicht gerade den Inhalt hatten, den ich mir gewünscht hätte.

Ich werde die Wohnung ggf. privat mieten und abwarten, ob der Makler sich nochmal meldet. Er hat bisher noch nie von sich aus Kontakt aufgenommen und daher bin ich skeptisch, ob er überhaupt auf mich zukommen wird.

Wenn ja, werde ich mich mit meinem Anwalt zusammensetzen und so das weitere Vorgehen klären. Ich stell mich aber im Zweifelsfall auch bezahlen an…obwohls mich wirklich annervt soviel Geld für NIX auszugeben.

Wenn Sie die Wohnung nicht vom Makler übermittelt bekommen sondern vom Vermieter, müssen Sie auch keine Provision an den Makler bezahlen.

Herta Bassauer

Grundsätzlich stünde dem Makler bei Zustandekommen eines Mietvertrages die Provision zu, weil er den Wohnungsnachweis Ihnen gegnüber erbracht hat. Im Hinblick auf die geschilderte Situation allerdings wäre ich skeptisch und würde im Falle, dass er einen Anspruch später stellt, diesen mit der Begründung, dass er er keine weitere Tätigkeit entfaltet hat, zurückweisen.

Hallo Jo,
erst einmal abwarten. Wahrscheinlich wird der Makler keine Honorarrechnung schicken, da es zu keinem Vertragsabschluß gekommen ist. Wenn er trotzdem eine Rechnung schicken sollte, dann einfach ignorieren und erst nach einer Mahnung zum Anwalt gehen. Einen Rechtsanspruch hat er m.E. nicht.

Viel Erfolg und Gruß
Udo

Hallo Jo,

Das ist eine höchst seltsame Arbeitsweise, die den Verdacht aufkommen lässt, dass er gar nicht autorisiert ist. Ist der im BDM ?
Scheint ein self-made Makler zu sein.

Hat der Vermieter den Makler beauftragt ?

Sie haben, denke ich ich, keinen Vermittlungsauftrag erteilt und nur eine Selbstauskunft abgegeben, die ich zurückfordern würde.

Im Notfall schalten Sie den BDM ein, oder tun so …

Beste Grüße
hardy

Wenn der Makler als Nachweismakler „tätig“ geworden ist, dann dürfte er bereits für den „Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsschluss“ haben (§ 652 BGB).

Dies ist aber keine Rechtsberatung. Außerdem muss so etwas ggf. im Einzelfall geprüft werden (z.B.: wie sah das Angebot aus? Für welchen Fall wurde Provision versprochen).

Ggf. musst du mal posten wo das Angebot zu finden ist :wink:

Hallo Jo,

ich bekomme die Wut, wenn ich höre, wie manche meiner Kollegen (ich bin auch Immobilienmaklerin) arbeiten. Dennoch muss ich dir schreiben, dass ein Maklervertrag mit dir zustande gekommen ist und zwar wie folgt:

Du hast das Angebot des Maklers im Internet gesehen und dich dort gemeldet. Man hat dich darauf hingewiesen, dass eine Provision zu zahlen wäre (z.B. Vermerk im dir zugemailten Exposé). Du hast einen Besichtigungstermin vereinbart und dir die Adressdaten geben lassen - und dies ist der Moment, wo der Vertrag mit dir zustande kommt, Du hast das dir gemachte Angebot angenommen - mündlich, aber völlig rechtssicher. Du erhältst die Adresse des Objektes und kannst dich dann auch direkt mit dem Eigentümer der Immobilie in Verbindung setzen, ganz egal, dennoch ist der Maklervertrag mit dir zustande gekommen.

Solltest Du nicht zahlen, würden Mahn- und Gerichtsgebühren auf dich zukommen, das kann schnell ein kleiner Batzen Geld werden, daher empfehle ich dir, zu zahlen.

Viele Grüße
Sun

Hallo Jo,

ich bekomme die Wut, wenn ich höre, wie manche meiner Kollegen (ich bin auch Immobilienmaklerin) arbeiten. Dennoch muss ich dir schreiben, dass ein Maklervertrag mit dir zustande gekommen ist und zwar wie folgt:

Du hast das Angebot des Maklers im Internet gesehen und dich dort gemeldet. Man hat dich darauf hingewiesen, dass eine Provision zu zahlen wäre (z.B. Vermerk im dir zugemailten Exposé). Du hast einen Besichtigungstermin vereinbart und dir die Adressdaten geben lassen - und dies ist der Moment, wo der Vertrag mit dir zustande kommt, Du hast das dir gemachte Angebot angenommen - mündlich, aber völlig rechtssicher. Du erhältst die Adresse des Objektes und kannst dich dann auch direkt mit dem Eigentümer der Immobilie in Verbindung setzen, ganz egal, dennoch ist der Maklervertrag mit dir zustande gekommen.

Solltest Du nicht zahlen, würden Mahn- und Gerichtsgebühren auf dich zukommen, das kann schnell ein kleiner Batzen Geld werden, daher empfehle ich dir, zu zahlen.

Viele Grüße
Sun

Guten Tag,

Hallo,
meiner Meinung nach sollte keine Provision verlangt werden, aber schau bitte nochmal in der Anzeige ob dort Provisionsfrei steht oder nicht.