Hallo!
Ich habe eine allgemeine Frage zu der Lizenzierung der Verkaufsverpackung von Handelsunternehmen.
Was ist die Folge, wenn das Handelsunternehmen nach dem 01.01.2010 ihre Verkaufsverpackung nicht wie vorgeschrieben lizenziert, also die Müllentsorgungsgebühr (z.B. zum Erhalt vom grünen Punkt) nicht zahlt?
Ich nehme mal an, dass zunächst Bußgelder gezahlt werden müssten. Weiß einer wie hoch die sind? Was geschieht dann?
Vielen Dank!
MfG Christian