Keine Lohnabrechnungen vom Arbeitgeber erhalten

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

Ein/e Arbeitnehmer/in hat während der Beschäftigung monatlich zwar das vereinbarte Nettoentgelt überwiesen bekommen, jedoch nie eine Gehaltsabrechnung erhalten. Auf Nachfragen beim Arbeitgeber - welcher mittlerweile Insolvenz angemeldet hatte - wurde mitgeteilt, dass der zuständige Steuerberater nie irgendwelche Unterlagen bezüglich der Lohn-/Gehaltsabrechnung zugeschickt hat. Der Steuerberater wusste jedoch, dass der/die betreffende Arbeitnehmer/in dort arbeitet nachdem der Steuerberater schon eine Probeabrechnung erstellt hat und die Gehaltsauszahlung monatlich auf dem Geschäftskonto, welches von dem selben Steuerberater verbucht wurde, erschienen ist. Das Insolvenzverfahren ist in vollem Gange und das Arbeitsamt benötigt für die Zahlung von Insolvenz- und Arbeitslosengeld natürlich die Gehaltsabrechnungen, welche nicht vorliegen.

Hat hier eventuell jemand einen Vorschlag, was man hier machen könnte?

Hallo,
es gibt Rechner, die aus dem Netto das Brutto errechnen, z.B.
http://www.lohn1.de/lonb.htm
Viele Krankenkassen haben auch so einen Umrechner. Mit einem KK-Stempel kann so eine Bestätigung bei der Arbeitsagentur hilfreich sein. Die zugrunde liegenden Angaben sind dann noch nachzuweisen (z.B. Lohnsteuerkarte, AG-Anmeldung zur Sozialversicherung)
Ggf. bekommt man damit zumindest einen Vorschuss.
Gibt es einen Insolvenzverwalter? Ggf. Gewerkschaft und/oder Betriebsrat/Personalrat ansprechen.

Gruß
RHW

Hat hier eventuell jemand einen Vorschlag, was man hier machen
könnte?

Beim StB anrufen und um Zusendung der Unterlagen bitten?

Servus,

wenn eine „Probeabrechnung“ vom StB vorliegt, aber keine Lohnabrechnungen, deutet das darauf hin, dass er wegen offener Forderungen seine Arbeit eingestellt hatte und die „Probeabrechnung“ herausgegeben hat, damit überhaupt irgendwie bezahlt werden kann.

Es dürfte also Sache des Insolvenzverwalters sein, da eine Lösung zu finden: Lohnkonten etc. ließen sich, wenn lauter Festlöhne bezahlt werden, relativ leicht z.B. auch per excel aus den „Probeabrechungen“ zusammenschrauben, aber damit ist z.B. auf der Kante DÜVO und ELENA noch gar nichts passiert.

Die für Insolvenzausfallgeld und ALG I notwendigen Bescheinigungen, für die noch keine ELENA-Daten verwendet werden, ließen sich unabhängig davon aus der „Probeabrechnung“ erstellen. Da wäre es jetzt halt gut zu wissen, in welchem Stadium sich das Insolvenzverfahren befindet.

Schöne Grüße

MM

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