Keine Lohnzahlung, Kündigung seitens des AN

Hallo,

folgender konstruierter Fall:

Arbeitnehmer AN hat nach einem Praktikum die entsprechende Arbeitsstell angetreten. Es exisiert kein schriftlicher Arbeitsvertrag, da noch Unterlagen fehlen (Lohnsteuerkarte, Sozi-Ausweis).

Der mdl. Arbeitsvertrag wird praktisch seit gut drei Monaten erfüllt. Lohn ist bislang nur als geringe Abschlagzahlung erfolgt.

AG kann aus wirtschaftlichen Gründen den Lohn nicht zahlen, verweigert aber eine betriebsdedingte Kündigung.

AN kann es sich nicht weiter leisen, weiter ohne Lohn zu sein.

AN wird weiter zur Arbeit gehen, um eine verhaltensbedingte Kündigung zu vermeiden und gleichzeitig den ausstehenden Lohn einzufordern.

Kann eine weitere Verweigerung der Zahlung den AN zur fristlosen Kündigung berechtigen?

Der fehlende schriftliche AV ist sicher ein großes Problem.

Um eine erfolgte zeitgenaue Zustellung zu beweisen, genügt da die persönliche Zustellung unter Zeugen in das persönliche Postfach?

Danke für Hinweise und Ratschläge.

Gruß Volker

Hallo Volker,

AG kann aus wirtschaftlichen Gründen den Lohn nicht zahlen,
verweigert aber eine betriebsdedingte Kündigung.

AN kann es sich nicht weiter leisen, weiter ohne Lohn zu sein.

AN wird weiter zur Arbeit gehen, um eine verhaltensbedingte
Kündigung zu vermeiden und gleichzeitig den ausstehenden Lohn
einzufordern.

Kann eine weitere Verweigerung der Zahlung den AN zur
fristlosen Kündigung berechtigen?

Soweit ich weiß sollte man den AG schriftlich anmahnen den Lohn zu zahlen, mit Fristsetzung. Hat der AG bis dahin nicht bezahlt, kann man der Arbeit fern bleiben (ich würde sicherheitshalber drei mal mahnen)
Dann kann man seinen AG natürlich verklagen, er ist verpflichtet den Arbeitslohn zu zahlen. Allerdings hat man evtl. Probleme die Höhe nachzuweisen, da der Arbeitsvertrag mündlich ist.

Der fehlende schriftliche AV ist sicher ein großes Problem.

Nein, eigentlich nicht, mündlich gilt als unbefristeter Arbeitsvertrag mit den geltenden gesetzlichen Regelungen.

Um eine erfolgte zeitgenaue Zustellung zu beweisen, genügt da
die persönliche Zustellung unter Zeugen in das persönliche
Postfach?

Ja!

LG Tine

Der AN sollte dem Arbeitgeber in jedem Falle eine schriftliche Abmahnung zukommen lassen, die sicherste variante ist das einschreiben mit persönlicher übergabe.
Desweiteren sollte der AN schonmal die Agentur für Arbeit davon in Kenntnis setzen und gleich eine Kopie der Abmahnung abgeben.

Problem an der ganzen Sache ist aber der nicht vorhandene Arbeitsvertrag

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