Guten Tag,
für eine kurze, mündlich vereinbarte Aushilfstätigkeit (ohne Vertrag) wird eine Lohnabrechnung über ca. 100 Euro erhalten. Allerdings bleibt die Zahlung des anerkannten Lohns trotz mehrfacher mündlicher und schriftlicher Erinnerungen mit Fristsetzung aus. Die Firma ist nicht insolvent und gibt auch keine Gründe für die Zahlungsunwilligkeit an. Was ist zu tun?
Letzte Mahnung mit Androhung eines arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens oder einer Lohnklage?
Direkt ein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren? Kann man die Kosten dem Lohnschuldner anlasten?
Direkt eine Lohnklage beim Arbeitsgericht einreichen? Wird das Gericht bei dem Betrag überhaupt aktiv?
Generell einen Anwalt mit dem Problem betrauen? Lohnt sich das angesichts der Anwaltskosten (keine Rechtsschutzversicherung).
Wenn ja, besteht Anspruch auf das Geld und man sollte einen Anwalt hinzuziehen.
Wenn es keinerlei schriftliche Vereinbarungen gibt, ist es nicht beweisbar, dass ein Arbeitverhältnis überhaupt bestanden hat und somit lässt sich nur schwer beweisen, dass ein Anspruch auf Lohnzahlung besteht.
Die Lohnabrechnung liegt schriftlich vor. Das Hinzuziehen eines Anwalts kostet in jedem Fall erstmal Geld. Da ist die Frage offen, ob die Anwaltskosten vom Schuldner erstattet werden.
beim ArbG gibt es in der ersten Instanz keinen Anwaltszwang. Der AN kann zum Gericht gehen und sich dort von der Rechtshilfestelle über eine Klageeinreichung beraten lassen und/oder über Möglichkeiten, einen Anwalt im Rahmen der Prozeßkostenhilfe beigeordnet zu bekommen.