Hallo,
ich habe vor etwa zwei Wochen, hier schonmal einen Bericht zu dem Thema gepostet. Dort kam als Rat einen Mahnbescheid zu schicken.
Angenommen man hat der Firma eine letzte Frist zu Lohnzahlung gesetzt, und die ist verstrichen und kein Geld da, man will jetzt also einen Mahnbescheid schicken. Im Schreibwarenhandel wird man auf die Frage nach einem Vordruck darauf hingewiesen, dass es den für Amtsgericht und Arbeitsgericht gibt… Dann ist doch in diesem Fall der fürs Arbeitsgericht notwendig, oder?
Weiß jemand was da erstmal für Kosten auf einen zukommen? Streitwert knapp 300 €. Kann ich die Kosten für den Mahnbescheid draufschlagen?
Tja danke schonmal für die Antworten
Ciao
Soera
Hallo
Dann
ist doch in diesem Fall der fürs Arbeitsgericht notwendig,
oder?
Ja.
Weiß jemand was da erstmal für Kosten auf einen zukommen?
Streitwert knapp 300 €.
http://www.mahnung-online.de/arbeitkosten.htm
Kann ich die Kosten für den
Mahnbescheid draufschlagen?
Nein.
Gruß,
LeoLo
Kann ich die Kosten für den
Mahnbescheid draufschlagen?
Nein.
Aber klar doch!
Nur ist doch sehr fraglich, ob ein Mahnbescheid hier etwas bringt. Ich würde Klage erheben.
Levay
Kann ich die Kosten für den
Mahnbescheid draufschlagen?
Nein.
Aber klar doch!
Nur ist doch sehr fraglich, ob ein Mahnbescheid hier etwas
bringt. Ich würde Klage erheben.
Hallo Levay
Hältst Du deine Aussage auch weiterhin aufrecht, wenn ich noch einmal darauf hinweise, daß wir uns hier um ein arbeitsrechtliches Mahnverfahren unterhalten?
Gruß,
LeoLo