Guten Tag,
der AG kündigte im April 09 fristgerecht das Arbeitsverhältnis. Lohnzahlung blieb bisher aus.
Rechtsanwalt klagt Lohn plus 5% Verzugszinsen/Tag ein. Gerichtstermin nächsten Monat.
Wird vorher der Lohn ohne Verzugszinsen gezahlt,
können lediglich diese weiter eingeklagt werden?
Oder verfällt der Anspruch auf die bisher berechneten Zinsen, weil die Lohnklage gegenstandslos wird ?
Hallo,
Wird vorher der Lohn ohne Verzugszinsen gezahlt,
können lediglich diese weiter eingeklagt werden?
Das würde vermutlich den Aufwand nicht lohnen. Hier http://basiszinssatz.de/zinsrechner/ kann man nachrechnen, wie hoch die Zinsen wären.
MfG