Keine Materiallieferung,kann ich

… Schadenersatz fordern?

Hallo Ihr Lieben,

Mein Problem ist folgendes:

Ich mache ja Haarverlängerungen.Bevor ich das Material wie Haare oder Ähnliches bestelle,lass ich mir immer eine Anzahlung geben,damit ich nicht auf den Haare sitzen bleibe,falls die Kundin sich umentscheidet.Jetzt ist folgendes passiert,
Kundin hat eine Anzahlung geleistet,ich habe bestellt.Angeblich wurde mein Artikel am 28.11. losgeschickt,bis heute kam nichts an.Auf email bekomme ich keine Antwort.Jetzt hat eben meine Kundin gemeint,ihr dauert es zu lange,sie will ihr Geld zurück.

Kann ich die Anzahlung jetzt vom Lieferant fordern,weil er nicht liefert und auch nicht reagiert??

Hallo,

1.)
Hast du zufälligerweise über Ebay bestellt? Und kann es sein, dass du mit einem unversicherten Versand einverstanden warst?
Dann trägst du allein die Verantwortung.
2)
Es kann sein, das der VK nicht reagiert weil du nach nur 4 Werktagen schon drängeln tust…
Ich kann das verstehen, deine Kundin sitzt dir im Nacken… aber was sind 4 Tage im Weihnachtsgeschäft?
3)
Sollte die Ware versichert gewesen sein, bekommst du doch dein Geld wieder?
Ich weiß nicht wo dein Problem liegt…

LiebeGrüße
Kathra

Hey,
beim Schadenersatz rede ich nicht von den Materialkosten,sondern von der Anzahlung der Kundin

Hallo,
du hattest geschrieben:
Zitat: „Bevor ich das Material wie Haare oder Ähnliches bestelle,lass ich mir immer eine Anzahlung geben,damit ich nicht auf den Haare sitzen bleibe,falls die Kundin sich umentscheidet“.

FAZIT: Haare = Material

Noch mal: Die Kundin hat dir eine Anzahlung für das Material gezahlt aber nicht für eine spätere Leistung die erbracht werden soll.

Und selbst WENN sie dir die Leistung (Anbringung der HV)schon bezahlt hat, für was soll der Verkäufer denn Schadensersatz leisten? Er kann doch nichts dafür wenn die Post/Hermes eine Sendung verschlampt? Es kommt jetzt wirklich nur auf den Inhalt der Sendung an ob die versichert war oder nicht.

LG
Kathra

Hey,
beim Schadenersatz rede ich nicht von den
Materialkosten,sondern von der Anzahlung der Kundin

hallo, also da du wenn dudas geld zurück gibst ja keinen verlust nur ein entgangenes gechäft hast kannst du m. E. Das geld nicht vom lieferanten einfordern.

schadensersatz. Es gab ja keinen schaden nur einen entgangenen gewinn. Und bei diesen summen lohnt sich hier kein verfahren.

Hallo,

hier liegen 2 unterschiedliche Kaufabsichten/Verträge vor die nicht miteinander zu vermischen sind.

  1. Anzahlung der Kundin…diese ist zeitlich bestimmt worden? Wenn nicht gibt es so etwas wie angemessen. Ich würde ihr den Betrag zurückzahlen.
  2. Kaufvertrag mit dem Händler.
    Du hast Ware bezahlt, Lieferung ist nicht erfolgt. Der Händler ist allerdings verpflichtet dir die Ware zu übergeben oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann mit ein paar unterschiedlichen Dingen begründet werden…(höhere Gewalte etc.)Du kannst wegen der Kundin nicht zurücktreten allerdings ist die Frage gab es auch hier eine zeitliche Angabe der Lieferung.
    Wenn du überhaupt einen Anspruch hast, so liegt dieser im Schadensersatz und das wäre nicht die Höhe der Anzahlung 8 da diese ja ein durchlaufender Posten war sprich bekommen und wieder zurückbezahlt)sondern der ausgebliebene Gewinn, der dir durch die verzögerte Lieferung entstanden ist. Eine Empfehlung…versuche dein Geld von dem Händler zurück zu bekommen…hört sich nicht seriös an.

Gruß Bine

Meine Antwort beruht in diesem Fall nicht auf fundierten Rechtsgrundlagen, da ich mit dem Studium noch nicht soweit bin.
Aber:

  1. Die Lieferung ist gerade mal eine Woche überfällig. Also noch kein Grund zur Panik.
  2. Die meisten Lieferanten bieten die Möglichkeit der Nachverfolgung von Sendungen. Schau mal auf die Homepage, ob das dort auch geht.
  3. Frage nach den Lieferscheinen. Daraus geht hervor, mit welchem Versand geliefert wurde: DHL, UPS oder…
  4. Die Kundin muss sich gedulden, sofern du nicht mit ihr einen ganz bestimmten Liefertermin bzw. Anbringungstermin vereinbart hast.
  5. Du kannst noch einmal bestellen und die verspätete Lieferung, sollte sie denn jemals eintreffen, einfach wieder zurück senden.

Mehr fällt mir dazu nicht ein. Auf einen juristische Lösung würde ich mich nicht einlassen. Dauert sehr lange, ist äußerst mühselig, kostet wahrscheinlich sehr viel mehr als deine Anzahlung.

Ich hoffe, dir damit geholfen zu haben.
Grüße
Kabalzer

Hi PinK-KiZz,

ich würde erst mal noch (per Post) ein schriftliches Forderungsschreiben mit Fristsetzung losschicken und ggf. nach fruchtlosem Ablauf einen Rechtsanwalt einschalten.

Beste Grüße
Jona

Hi!
Das ist eine schwierige Frage, da ich zwar mit Haarverlängerung zu tun habe, aber kein Rechtsexperte bin.
Ich lasse mir die Haare immer im Paket schicken, damit hat der Lieferant eine Bestätigung, ich kann den Weg nachfolgen und es ist auch versichert.
Die Frage ist was du mit deinem Lieferanten ausgemacht hast. Zahlst du vor, mit Nachnahme, mit Rechnung? Hast du auf Paketlieferung bestanden? Ist das ein neuer Lieferant oder einer den du eh schon ewig hast?
Normalerweise antworten die Firmen auf emails, außer du bist einem Betrüger aufgesessen …
das würde mir sehr leid tun.
Geld rückfordern vom Lieferanten wird schwierig werden, wenn er jetzt schon nicht antwortet, schaltest du einen Anwalt ein wird es wahrscheinlich für dich noch teurer.
Ich würde es nochmal mit Komunikation probieren, vielleicht eine Telefonnummer ausfindig machen, …
auf jeden Fall sich beim nächsten Mal besser absichern.
Viel Glück!

so genau weis ich das nicht - aber bei der Bestellung bei einem seriösen Versandhandel o-ä. hat man immer AGB´s (Allgmeine Geschäftsbedingungen)- diese solltest du dir ansehen denn darin ist geregelt, was eintritt wenn…