wir haben ein Haus gekauft. Darin wohnen Mieter, denen wir wegen Eigenbedarf gekündigt haben. Sie sind in das Haus diesen Jahr eingezogen, wohlgemerkt mit der Kenntnis, dass das Haus verkauft wird. Wir halten uns an die gesetzliche Kündigungsfrist, und sie sollen am 31.01.04 ausziehen. Es gab keine Mietkaution, die Verträge für Nebenkosten liefen über dem Verkäufer des Hauses. Das wurde samt dem Mietvertrag beim Kauf übernommen.
Jedoch mussten wir feststellen, dass die Mieter die Miete nicht bezahlt haben. Was können wir machen? Die Kaution besteht nicht!!! Müssen wir befürchten, dass wir für alle Nebenkosten der jetzigen Mieter aufkommen müssen, oder gibt es da rechtliche Wege?
mit Lasten- Nutzenwechsel ist die wirtschaftliche Gefahr vom alten Eigentümer auf Euch übergegangen. In der Regel vor der Umschreibung im Grundbuch.
Ab diesen Zeitpunkt steht ihr als Eigentümer für alle Verpflichtungen ein. Nur für die Forderungen vor Lasten- und Nutzenwechsel ist der ehem. Eigentümer zustänig.
Demnach werdet Ihr in die Pflicht genommen und könnt (müsst) aber anderer Seits die Forderungen(NK+Miete) beim Mieter geltend machen.
Das unproblematischste wäre ein gerichtliches Mahnverfahren. Vordrucke sind in allen Schreibwarenläden erhältlich. Ausfüllen und zum AG senden in dessen Bezirk die Wohnung liegt.
Würde trotzdem noch einmal den Kaufvertrag prüfen, was für Angaben über das Mietverhältnis enthalten waren. Stand geschrieben, es sind keine offene Posten vom mieter vorhanden, jetzt stellt man aber fest dass nachweislich doch schon lange vor Gefahrenübergang die Zahlungsmoral Null war, kann man eventuell den Verkäufer in die Pflicht für Täuschung nehmen.
Gruss Steve
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