Hallo,
Darf ein Vermieter wenn Z.B. Stom und Wasser abgeklemmt ist wegen Schulden beim Stromversorger u. Wasserversorger annehmen, das die Wohnung nicht mehr benutzt wird wenn er den Mieter nicht ein und ausgehen sieht?
Kann er dann zur Gefahrenabwehr die Wohnung räumen Hab und Gut einlagern bis der Mieter wieder kommt oder müssen dabei zwingend Mietrrückstände und ein Richterlicher Beschluß im Spiel sein damit er in seine Wohnung kann?
Danke
Nein, das darf er nicht, wenn die Miete bezahlt wird. Auch wenn sie nicht bezahlt wird, muss er erst einen Räumungstitel erwirken, bevor er in die Wohnung kann.
Ausnahme: unmittelbare Gefahr berechtigt zum Betreten der Wohnung - nicht jedoch zur Räumung.
Danke schon mal. Aber,
wenn er es aber doch täte währe das dann Strafrecht oder Zivielrecht?
lg
Hallo,
Strafrechtlich: Hausfriedensbruch (http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html)
Zivilrechtlich: Besitzstörung (§1004 BGB)
Viele Grüße
Lumpi
Danke, für das Strafrecht ist die Polizei zuständig das geht dann automatisch oder?
Zivielrecht der Anwaltden der Mieter sich nehmen müsste wenn es denn so währe?
mfg
Hallo,
der Vermieter täte gut daran, sich rechtlich (Fachanwalt Mietrecht) beraten zu lassen, denn wenn er ohne Titel oder anderweitige Ermächtigung die Wohnung räumen lässt und es kommt deshalb zu einem Prozess, (bei dem durchaus gute Chancen bestehen als VM diesen zu verlieren), trägt er die gesamten Kosten inkl. etwaigem Schadenersatz egal ob Zivilrecht oder Strafrecht.
Inwieweit da die (vernachlässigte) Obhutspflicht des Mieters eingebunden werden kann, wage ich nicht zu beurteilen.
Gruß
M.