Keine Mietvertrag - Zahlungen nach Auszug

Hallo Community,

wie der Titel schon sagt habe ich eine Frage bezüglich des Mietrechts.

Die Situation ist folgende. Ich habe die letzten zwei Jahre mit meiner Freundin zusammen in einer Mietwohnung ihres Vaters gelebt. Da dieser uns mit der Zeit immer mehr bedrängt hat (ständiges anrufen, einmischen, unbegründete Vorwürfe bis hin zu Drohungen etc) sind wir vor kurzem ausgezogen. Da der Vermieter ja ihr Vater war haben wir keinen Mietvertrag geschlossen. Somit war nie die Rede von Miete und Nebenkostenzahlungen und es war von Anfang an klar, dass wir nichts bezahlen mussten. Nun sind wir ausgezogen.

Nach unserem Auszug fordert er jetzt aber unter anderem Nachzahlungen für Heizöl und Zahlungen für Beschädigungen in der Wohnung, die allerdings schon bei unserem Einzug bestanden. Es gibt weder ein Protokoll zum Zustand der Wohnung beim Einzug noch ein Protokoll beim Auszug.

Nun zu meiner Frage:
Welche Zahlunge kann er jetzt noch fordern?

Ich habe schon eine Weile recherchiert und bin dabei unter anderem über einen Artikel über den „mündlichen Mietvertrag“ gestoßen. Wenn ich das richtig verstanden habe besagt dieser in meinem Fall folgendes:
Dadurch, dass die letzten zwei Jahre keine Nebenkosten verlangt und auch nicht bezahlt wurden ist ja in beidseitigem einvernehmen „stillschweigend vereinbart“ worden, dass keine solche Zahlungen verlangt werden.
Oder liege ich da falsch?

Außerdem ist dadurch ja auch „stillschweigend vereinbart“, das der Vermieter für Renovierungen aufkommen muss, da ja kein Vertrag besteht der dies regelt.
Oder etwa nicht?

Zum Schluss noch eins. Auch wenn wir nun rechtlich nicht verpflichtet sein sollten etwas zu Zahlen, wären wir dennoch bereit einen Teil der Kosten zu tragen um die im Moment doch sehr belastende Situation etwas zu entspannen. Alledings nur unter der Vorraussetzung, dass keine weiteren Forderungen kommen. Wäre es dann sinnvoll sich von ihm eine Art Schreiben unterschreiben zu lassen, mit dem er erklärt, dass durch diese einmalige Zahlung sämtliche Forderungen abgedeckt sind?
Wäre dieser schrieb rechtlich verwertbar?

Die Frage stelle ich nur deshalb weil wir es uns eigentlich sparen wollen irgendwann vor Gericht zu landen und mit dieser Unterschrift somit jede weiter Forderung sozusagen direkt im Keim ersticken könnten?

So das wars soweit. Ich danke schon mal jedem, der sich die Zeit genommen hat diesen doch gar nicht so kurzen Text durchzulesen und denen die mir weiter helfen können natürlich um so mehr.

1.Auch ein mündlicher Mietvertrag ist bindend.Das einzig gute daran ist,daß Ihr für keine Schönheitsreparaturen gerade stehen müsst,denn diese müssen in einen Vertrag vereinbart sein.
Was die Nebenkosten betrifft,müßt Ihr nur das zurück liegende Jahr bezahlen,denn ein Vermieter ist verpflichtet die Kosten in einen angemessenen Zeitraum dem Mieter zuzustellen,mit Rechnungseinsicht.Ihr könnt auch Kopien (welche von Euch bezahlt werden müssen) der Originalrechnungen verlangen .Dazu rate ich Euch dringend.Was schon zwei Jahre zurück liegt ist verjährt.
Sollte es zu einer Verhandlung von seitens des Vermieters kommen,Vorsicht jedes Gericht urteilt anders.Bringt so viele Zeugen wie möglich um den Tatbestand der Sachbeschädigung zu widerlegen.Nebenkosten kann er nur für das Jahr 2011 verlangen.
Mein Tipp für Euch,fotografiert Eure neue Wohnung beim Einzug und fertigt selbst ein Protokoll an und lasst es Euch von Bekannten unterschreiben.Beim Auszug das selbe.
Hoffe Euch damit geholfen zu haben.

lass ihn doch klagen, wenn er was zu bekommen glaubt.

Hallo Hammelhuhn,
die rechtliche Situation ist sicher nicht ganz einfach, wenn Ihr darauf bestehen wollt, dann braucht Ihr einen Anwalt.
Einfacher ist es, ein Gespräch zu suchen und sich zu vereinbaren.
Viele Grüße

Hallo,

die Situation ist sicher nicht ganz einfach, ich kann Sie gut verstehen.
Versuchen Sie den Königsweg zu gehen.
ich schlage vor, Sie lassen sich vom „Vermieter“ eine ordentliche, korrekte Abrechnung für die in den letzten zwei Jahren angefallenen Nebenkosten/Verbrauchskosten vorlegen, die bezahlen Sie dann. Sie sind zur Zahlung rechtlich nur verpflichtet, wenn die Betriebskostenabrechnung den Vorschriften entspricht!
Was die reklamierten Schäden in der Wohnung anbelangt, so entscheiden die Gerichte regelmäßig so, dass der ausziehende Mieter nur für die Schäden aufzukommen hat,die über eine „vertragsgemäße und der Zeit der Miete entsprechende Nutzung“ hinausgehen!
Hier sollte man sich eventuell auf eine Pauschale einigen.

Ganz klar: auf jeden Fall, um zukünftigen Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, ist eine Verzichtserklärung aufzusetzen und zu unterschreiben (beide Parteien verzichten auf jegliche Forderungen in der Zukunft, die sich auf das Mietverhältnis begründen. Bitte auch erwähnen, dass das Mietverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen am … endete!

Viel Erfolg, ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.
Zita

Hallo.

Das Vorliegen eines Mietvertrages (mündlich oder schriftlich) setzt das Vorliegen von Mietzahlungen voraus. Werden keine Mietzahlungen vereinbart, dann liegt nur eine unengeltliche Gebrauchsüberlassung der Wohnung vor.

Im vorliegenden Fall spricht einiges dafür, dass gar kein Mietvertrag vorlag.

Fairerweise sollten hier die verbrauchten Heizkosten beglichen werden und die verursachten Schäden. Man sollte sich hier privat treffen und dem Vater vorschlagen, dass man die Heizkosten übernimmt, die behaupteten Schäden aber schon vor Einzug vorlagen.

Möglicherweise lässt sich so eine Einigung herbeiführen.

Sie sind schon gut informiert. Natürlich ist auch ohne Schriftform ein Mietvertrag zustande gekommen, aber da nicht gergelt ist gelten die allgemeinen Regeln des BGB bzw. soweit erkennbar die mündlichen vereinbarungen der Vertragspartner. Da nie Miet- bzw. Nebenkosten eingefordert wurden, kann der Vermieter jetzt nicht nachträglich Forderungen erheben.
Was die Renovierung angeht ist das nach BGB erstmal sache des Vermieters, wenn nicht im Vertrag anderweitig geregelt. Da kein Vertrag existiert gilt das BGB.

Ihre Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung ist zu begrüßen. Jedoch halte ich es auch für sinnvoll, dann schriftlich die gegenseitigen leistungen festzuhalten und einen Forderungsverzicht für die Zukunft zu vereinbaren.

Viel Glück damit.

Hallo,
Sie können mit eine Vereinbarung treffen und das natürlich schriftlich festhalten.
Sie sollten auf jeden Fall reinschreiben, dass mit der Zahlung von EUR XXX,xx alle gegenseitigen Forderungen bezüglich dieser Sache abgegolten sind.
Viel Erfolg!

Hallo,

auch wenn kein Vertrag vorhanden ist, so gilt dann das Bürgerliche Gesetzbuch. Du kannst hier nachschauen, was dort zu Renovierungen steht.
Umlagen können nur für den Zeitraum 1 Jahres rückwirkend berechnet werden, keine 2 oder mehr Jahre.

Da es bei euch jedoch um eine wirklich sehr private Sache geht, die neben meinen Erfahrungen liegt, kann ich euch leider nicht weiter helfen.

Ich würde einfach nicht reagieren. Vielleicht scheut er davor zurück, euch zu verklagen. Sollte es doch zu diesem Schritt kommen, müsste er erst einmal einen Rechtsanwalt beauftragen, der sich dann an euch wendet. Das sind dann nicht die meisten Kosten. Ihr könnt immer noch reagieren. Ggf. solltet ihr dann zum Mieterverein gehen. Das ist nicht so teuer und der vertritt euch auch vor Gericht. Zumindest könnte der euch erst einmal eine kompetente Antwort geben.

MFG Ulla

Hi
genauso wie du es beschrieben hast stimmt es und so würde ich es auch machen, denn man sieht sich im Leben immer zwei mal…
mfg Peter

Hallo, entschuldigen sie, habe ihre Frage vergessen zu beantworten. Denke die Frage hat sich längst erledigt, falls nicht einfach nochmal melden. MfG

Grundsätzlich ist die Vertragsform in Deutschland frei. Bedeutet, Du kannst mündlich oder schriftlich einen Vertrag wirksam schließen. Allerdings sind mündliche Verträge immer schwer zu beweisen, wenn es hat auf hart kommt.

In Deinem Fall klingt es so, als wenn nie ein wirksamer Mietvertrag geschlossen worden ist. Dies endgültig zu beurteilen, obliegt aber einem Anwalt, bzw. dem Gericht. Würde mal einen Mietrechtsanwalt aufsuchen. Hilft Stress zu vermeiden und kostet in der Erstberatung nicht viel.