Keine Mietzahlung / Post unzustellbar

Guten Tag an die Experten,

angenommen ein Mieter hat seit zwei Monaten keine Miete gezahlt. Er wurde nach BGB fristlos gekündigt. Alle Abmahnungen sowie die fristlose Kündigung wurden mit Einschreiben per Rückschein geschickt.

Es wurde festegestellt das die Einschreiben nicht zustellbar sind da der im Mietvertrag angebene Name nicht mehr an der Klingel/ Briefkasten steht. Es steht ein neuer Name da, der weder dem Vermieter bekannt ist, noch im Mietvertrag aufgeführt wird.

Meine Fragen :

  1. Sind die Anschreiben und die darin angegebenen Fristen im Steitfall vor Gericht, auch wenn der Brief nicht zustellbar ist, dennoch verbindlich ?

2.Kann ein Mieter einfach einen nicht im Mietvertrag angegebenen Namen am Klingelschild anzeigen.

3.Was hat man für Möglichkeiten wenn die Wohnung ohne Erlaubniss weitervermietet wurde.

Kann man in dem Fall eine Personen Feststellung durch die Polizei, Ordnungsamt oder Meldeamt durchführen lassen?

Könnte man diese Wohnung bei unerlaubter weitervermietung sofort räumen lassen ?

Vielen Dank für Ihre Antworten Tobii

Guten Tag an die Experten,

Hallo,

angenommen ein Mieter hat seit zwei Monaten keine Miete
gezahlt. Er wurde nach BGB fristlos gekündigt. Alle
Abmahnungen sowie die fristlose Kündigung wurden mit
Einschreiben per Rückschein geschickt.

Es wurde festegestellt das die Einschreiben nicht zustellbar
sind da der im Mietvertrag angebene Name nicht mehr an der
Klingel/ Briefkasten steht. Es steht ein neuer Name da, der
weder dem Vermieter bekannt ist, noch im Mietvertrag
aufgeführt wird.

Meine Fragen :

  1. Sind die Anschreiben und die darin angegebenen Fristen im
    Steitfall vor Gericht, auch wenn der Brief nicht zustellbar
    ist, dennoch verbindlich ?

m.W. gilt dies als zugestellt.

2.Kann ein Mieter einfach einen nicht im Mietvertrag
angegebenen Namen am Klingelschild anzeigen.

Anzeigen - welche Straftat soll hier vorliegen?

3.Was hat man für Möglichkeiten wenn die Wohnung ohne
Erlaubniss weitervermietet wurde.

Wenn dies laut MV verboten ist abmahnen und Frist zu Besserung, danach fristlos - wobei das augenscheinlich schon passiert ist.

Kann man in dem Fall eine Personen Feststellung durch die
Polizei, Ordnungsamt oder Meldeamt durchführen lassen?

m.E. nicht. Aber klingeln und fragen wer da wohnt und warum da wohnt ist interessant.

Könnte man diese Wohnung bei unerlaubter weitervermietung
sofort räumen lassen ?

Nein, erst mir Räumungsklage.

Vielen Dank für Ihre Antworten Tobii

Grüße

Ich stimme dem unbekannter-no 1 bis auf auf einen Punkt zu.
Ich meine die Zustellungen könnten unwirksam sein, da der Mieter keine Möglichkeit hatte, die Einschreiben zu erhalten. Ob der Mieter mit Einschreiben rechnen musste und es treuwidrig ist, seinen Namen an der Klingel zu entfernen um den Erhalt derartiger Schreiben zu verhindern, könnte strittig sein.

Mein Vorschlag wäre eher folgender:
Anfrage beim Einwohneramt, wo der Mieter gemeldet ist.
Wenn er woanders gemeldet ist, die Kündigung dort zustellen lassen, aber am besten per Boten.
Im Übrigen hat jeder VM das Recht die Wohnung nach vorheriger Ankündigung zu betreten. Dies dürfte erst recht gelten, wenn ein anderer Name an der Klingel verzeichnet ist. Einfach mal klingeln und nach dem Namen fragen und sich den Ausweis zeigen lassen.
Falls dies verweigert wird, Polizei rufen, da Verdacht des Hausfriedensbruches besteht. Nur der Mieter ein Recht auf die Wohnung, nicht ein anderer. Polizei soll ja nur die Personalien überprüfen, die insbesondere für eine Räumungsklage benötigt werden.

Ich stimme dem unbekannter-no 1 bis auf auf einen Punkt zu.
Ich meine die Zustellungen könnten unwirksam sein, da der
Mieter keine Möglichkeit hatte, die Einschreiben zu erhalten.
Ob der Mieter mit Einschreiben rechnen musste und es
treuwidrig ist, seinen Namen an der Klingel zu entfernen um
den Erhalt derartiger Schreiben zu verhindern, könnte strittig
sein.

Das ist es warum es in meinen Augen als zugestellt gilt. Mittleriweile gewichten bzw. rügen es viele Gerichte - aber auf hoher See und und Gericht…

Mein Vorschlag wäre eher folgender:
Anfrage beim Einwohneramt, wo der Mieter gemeldet ist.
Wenn er woanders gemeldet ist, die Kündigung dort zustellen
lassen, aber am besten per Boten.

Ich vermute nicht dass M sich umgemeldet hat, solche Leute wollen selten gefunden werden.

Im Übrigen hat jeder VM das Recht die Wohnung nach vorheriger
Ankündigung zu betreten. Dies dürfte erst recht gelten, wenn
ein anderer Name an der Klingel verzeichnet ist. Einfach mal
klingeln und nach dem Namen fragen und sich den Ausweis zeigen
lassen.

Definitiv, das wäre das einfachste und naheliegendste.
Vermutlich hat dieser „Mieter“ noch Kontakt zu dem…

Falls dies verweigert wird, Polizei rufen, da Verdacht des
Hausfriedensbruches besteht. Nur der Mieter ein Recht auf die
Wohnung, nicht ein anderer. Polizei soll ja nur die
Personalien überprüfen, die insbesondere für eine
Räumungsklage benötigt werden.

Grüße