Keine Mitwirkung nach Einspruch gegen Strafbefehl

Werte Wissensgesellschaft,

ein Beschuldigter erhält einen Strafbefehl und legt hiergegen Einspruch ein, den er auf die Höhe der Tagessätze beschränkt. Nun wird er aufgefordert, seine Einkommensverhältnisse zu belegen. Er tut aber nichts weiter.

Ich gehe davon aus, dass das Gericht irgendwann den Einsperuch verwerfen wird, da es sonst ziemlich einfach wäre, die Rechtskraft eines Strafbefehls zu verhindern. Aus welcher Rechtzsnorm kann ich dies entnehmen?

nein, wieso auch, es liegt ja ein ordnungsgemäßer einspruch vor.
es findet dann die verhandlung statt (bzw. wenn sich alle einig sind, bedarf es dieser nicht) und es wird erneut entschieden.
das ganze hat natürlich einen pferdefuß, denn das verschlechterungsverbot gilt bei der beschränkung auf die höhe der tagessätze nicht…

Daran hatte ich tatsächlich ncoh nicht gedacht. Das Gericht kann also dann einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen, auch wenn der Beschuldigte sein Einverständnis mit einer Entscheidung im Beschlussverfahren erklärt hat? Nun ja, klingt plausibel, warum eigentlich nicht. Danke!

vor der modernisierung ein paar jahre zuvor musste das gericht sogar die mündliche verhandlung (wie sonst auch) anbera… eingeführt, also wenn das einverständnis von angeklagtem, verteidigung und StA vorliegt, kann das gericht auf die mdl. verhandlung verzichten.

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