Keine Mobi für Referendare?

Hallo,

ich habe in Baden-Württemberg (Freiburg) Examen gemacht und ziehe jetzt zum Referndariat (Lehramt) nach Schleswig-Holstein. Ich habe mich vorher beim AA erkundigt und die meinten ich hätte also ALG2 Empfäger (zwischen Studium und Ref. Arbeitslos gemeldet) Anspruch auf Mobilitätshilfe.
Also hab ich alles in die Wege geleitet, Wohnung gekündigt, neue wphnung gesucht, Arbeitsvertrag unterschrieben usw. Jetzt ruft mich meine Sachbearbeiterin an und sagt mir, da ich in ein „Nicht Sozialversicherungspflichtiges“ Arbeitsverhältnis wechsle hätte ich keinen Anspruch auf Mobi. Als Beamter auf Widerruf ( auf Probe) bin ich in einem nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.Der Informationstext auf arbeitsagentur.de spricht

"Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. "

Ist in diesem Fall versicherungspflichtig = sozialversicherungspflichtig? Und gibt es eine Möglichkeit den Anspruch irgendwie durchzusetzen? Immerhin bin ich auf die auskunft meiner Sachbearbeiterin hin nach Lübeck gefahren und habe mir eine Wohnung gesucht und einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Nach dem Studium sind meine finanziellen Reserven sogut wie aufgebraucht, den Umzug selbst zu finanzieren ist garnicht möglich.

ich finde das etwas unverständlich, schließlich ändert die Tatsache dass ich in ein Beamtenverhältnis wechsle nichts an meiner momentanen finanziellen Situation, die Alternative ist weiter Arbeitslos zu bleiben. Von den rechtlichen konsequenzen der bereits gekündigten Wohnung/neu unterschriebener Mietvertrag / Unterzeichneter Arbeitsvertrag usw. mal abgesehen.

Nachfrage

Als Beamter auf Widerruf ( auf Probe)

habe mir eine Wohnung gesucht und einen Arbeitsvertrag
unterschrieben.

Seit wann unterschreibt man als Beamter einen Arbeitsvertrag? Beamter wird man doch durch Ernennungsurkunde!? Oder hat sich da was geändert?

Gruß
Nelly

Ja natürlich, trotzdem ist die Sache ja verbindlich.

Hallo Heike,

ich stelle nur meinen Wissensstand dar.

Die Mobilitätshilfe oder Trennungskostenbeihilfe oder wie auch immer es jeweils genannt wird, ist auch für Angestellte eine Kann-Leistung, du hast m.W. keinen Anspruch darauf.

Sorry, ich hoffe, ich irre mich, also nochmal nachhaken!

Gruß Volker,

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