Keine Möglichkeit über Anwälte zu informieren

Hi,

ich brauche einen Rechtsanwalt, der einigermaßen ordentlich seine Arbeit macht, aber dennoch nicht so teuer ist.
Ich kenne leider niemanden, der mir einen empfehlen könnte. Ich weiß auch nicht, wo ich mich informieren kann. Das Amtsgericht konnte mir nicht weiterhelfen und die Anwaltskammer auch nicht (apropos: Was sind eigentlich deren Aufgaben ?). Das Problem ist, daß mein derzeitiger Anwalt nicht gerade das „Gelbe vom Ei“ ist (nicht gut und auch noch teuer).
Habt Ihr ein paar Tipps ?

Grüße,

Master.

Hallo,

ich brauche einen Rechtsanwalt, der einigermaßen ordentlich
seine Arbeit macht,

„einigermaßen ordentlich“ ist zwar ein dehnbarer Begriff, aber so sollte eigentlich jeder Anwalt arbeiten.

aber dennoch nicht so teuer ist.

Da meistens eh nach BRAGO abgerechnet wird, dürften keine Ersparnisse zu erwarten sein. Bei Honorarvereinbarung kannst du natürlich pokern.

Ich kenne leider niemanden, der mir einen empfehlen könnte.
Ich weiß auch nicht, wo ich mich informieren kann. Das
Amtsgericht konnte mir nicht weiterhelfen und die
Anwaltskammer auch nicht (apropos: Was sind eigentlich deren
Aufgaben ?).

Die werden sich auch hüten, dir einen bestimmten zu empfehlen. Sie geben dir aber sicherlich eine Liste von zB Fachanwälten zu einem bestimmten Rechtsbereich.

Habt Ihr ein paar Tipps ?

Im Bekanntenkreis umhören, hat mir auch stets geholfen.
Ansonsten zB:
http://www.anwaltsuche.de/

Gruß
Nils

Hallo,

falls der Anwalt, der dir nicht so gut erscheint, in deiner betreffenden Angelegenheit bereits tätig ist, dann solltest Du aus Kostengründen gründlich überlegenm, zu einem anderen zu wechseln. Dann mußt Du eventuell doppelt zahlen, nämlich für den alten Anwalt, wenn der bereits etwas begonnen hat und für den neuen. Also Vorsicht!

Grüße,

Nrbert

Hallo,

ich glaube, Du gehst da einfach von falschen Voraussetzungen aus. Was die Frage der Kosten angeht, so gibt es mit Außnahme des Strafrechts kein billig oder teuer, da nach Gebührenordnung abgerechnet wird. Honorarvereinbarungen sind ein Thema für sich, aber wenn man zu einem gut eingeführten Kollegen kommt und seinen Verkehrsunfall oder seine Mietstreitigkeit bearbeitet haben will, dann wird er dies üblicherweise nur nach BRAGO machen und da bleibt dann kein Spielraum (BTW: die BRAGO gehört zu dem momentan am längsten festgeschriebenen Gebührenordnungen. Seit rund 8 Jahren sind Anwälte auf die heutigen Sätze festgenagelt. Würde gerne mal einen Arbeiter sehen, der so lange ohne Inflationsausgleich geschweige denn Lohnerhöhung arbeiten würde). Also teuer ist ein relativer Begriff, und man darf schließlich auch nicht vergessen, dass der Gebührenanspruch ja kein Brutto- oder Nettoverdienst eines Arbeitnehmers ist, sondern ein Geschäftsumsatz, von dem Personal- und Raumkosten sowie private Altersvorsorge etc. zu bezahlen ist. Bei kleinen Streitwerten macht man da schon mit der Tasse Kaffee zum 30 Minutentermin Miese zumal natürlich eine repräsentative Adresse mit kostenlosen Parkplätzen immer wieder gerne von Mandanten gesehen wird.

Rechnet man so rund 50% Kosten von den Gebühren herunter, kommt man auf den Bruttoverdienst des Anwalts. Und jetzt rechne mal bei dem durch Deinen Fall aufkommenden Gebührenvolumen mit dem Stundensatz eines Handwerksmeisters, wieviel Stunden dieser für dieses Geld arbeiten würde. Gönne dem Akademiker, der einige Jahre ohne jeglichen Verdienst zunächst studiert hat, während der Handwerker schon munter verdient hat noch ein paar Euro mehr pro Stunde, und dann kommst Du darauf, wie viel er für Deine Gebühren für Dich arbeiten darf, wenn er halbwegst angemessen verdienen soll. Damit relativiert sich dann so manche Aussage über schlechte und faule Anwälte ganz schnell. Beispiel gefällig:

Bei einem Streitwert bis € 600,-- beträgt eine Gebühr € 45,–. Wird der Fall durch Urteil entschieden gibt es drei Gebühren, also € 135,–. Rechnen wir 50% Kosten, kommen wir auf Brutto € 67,50. Die Erstberatung dauert eine halbe Stunde, dann wird erst einmal ein freundlicher Brief an die Gegenseite geschrieben, dann ein zweiter, dann die Klage. Im Prozess dann noch zwei Schriftsätze, die Antworten der Gegenseite wollen auch gelesen werden, und zwischendurch ruft der Mandant fünf mal an, um sich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen, oder meint den Stein des Weisen in der Sache gefunden zu haben, etc. Schließlich mündliche Verhandlung, für die man zwei Stunden aus der Kanzlei ist. Mir wird da auch ohne minutengenaue Zusammenstellung schon schlecht. Vielleicht sollte ich doch lieber Pizza ausfahren, da kommt mehr bei rum.

Also nicht böse sein, wenn ein Anwalt bei kleinen Streitwerten nicht endlos Zeit für Telefonate und Besprechungstermine hat, und nicht jede Woche einen neuen Schriftsatz macht, weil dem Mandant noch etwas „wahnsinnig wichtiges“ eingefallen ist. Er weiß üblicherweise was in dem Fall wirklich zu tun ist, und worauf es ankommt. Wenn es echte Versäumnisse gibt, dann sollte man den Kollegen darauf ansprechen und ggf. auch die Kammer informieren. Bei wirklich schwarzen Schafen greifen die ein. Und ansonsten immer Vorsicht mit den guten Anwaltstipps der lieben Freunde. Ein guter Anwalt ist im Nachhinein immer nur derjenige, der gewonnen hat, egal wie einfach oder aussichtslos die Sache war, bzw. umgekehrt. Und auch hier sind Mandanten oft selbst schuld. Sie gehen so lange von einem Kollegen zum nächsten, bis sie endlich jemand gefunden haben, der ihnen sagt, was sie hören wollen, nämlich dass der Fall zu gewinnen sei. Alles andere sind natürlich Stümper. Und der einzig wirkliche Stümper, der dann den von vorneherein aussichtslosen Prozess auch noch verliert, ist natürlich auch einer.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wiz,

ich finde Deine Ausführungen sehr interessant und teile Deine Ansicht grundsätzlich. So ähnlich geht es nach meiner Einschätzung auch vielen Ärzten, wenn ich so meine Privatrechnungen sehe (die ja sogar höher sind als ein Kassenhonorar).

Eine Frage hierzu: Da mir Fälle mit einem Streitwert unter 2.000 Euro selber immer peinlich sind versuche ich immer, den Aufwand für den Anwalt durch intensives Vorausdenken zu minimieren. So schildere ich den gesamten Sachverhalt mit numerierten Anlagen immer absolut umfassend schriftlich und schicke alles zu und frage ausdrücklich, ob er was daran verdienen kann und den Fall übernehmen will. Dabei stelle ich mir vor, daß er meine Papiere in einer Verhandlungswartezeit ohne Zeitverlust durcharbeiten und gleich mit Diktiergerät bearbeiten könnte. Trotzdem soll ich immer zur Besprechung kommen (wo dann eh immer nur meine Rechtsauffassung bestätigt wird und natürlich die unvermeidliche Vollmacht gezeichnet wird). Findest Du meine Vorbereitung hilfreich oder denke ich da irgendwie daneben?

Ich ärgere mich immer sehr darüber, daß unstrittiger Sachverhalt zumeist in jedem zweiten Anwaltsschreiben falsch wiedergegeben wird (sowohl von meinem Anwalt als auch von gegenerischen) und dann zu einer endlosen Korrekturschreibeflut führt. Liegt das an der geringen Zeit, die man aus Wirtschaftlichkeitsüberlegung für so kleine Fische nur aufwenden sollte? Bei meinen Sachverhaltsfehlern ist es z.B. immer so, daß verhandlungserhebliche Sachverhalte, die ich perfekt aufgeschrieben habe, falsch (meist durch doppelte Verneinung oder durch falsche Zahlen) wiedergegeben werden. Gräßlich!

Was ich auch noch unmöglich finde ist, daß man als Mandant die finanziellen Folgen von anwaltlichem Fehlverhalten tragen muß. Da zahlt man nicht nur sein Honorar (ggf. teilweise) vergeblich, sondern auch noch die restlichen Prozeßkosten. Ich meine solche Fälle, wo man wirklich erkennen kann daß der Anwalt etwas fehlerhaft besorgt hat. Urteils-Beispiele aus meiner Erfahrung:

  1. Hinsichtlich eines Feuchteschadens am Teppich wird die Hausrat-Einbruch-Klage abgewiesen, da mein Anwalt keinen Zeugenbeweis angeboten hat, daß der Teppich vor dem Einbruchtag keinen Feuchteschaden hatte und demnach nur durch das aufgebrochene Fenster verregnet werden konnte.
  2. Unterhaltsklage wird mangels Verzug abgewiesen, da das ANWALTSCHREIBEN zu freundlich sei und daher keine Mahnung darstellt. Und dieser Anwalt hat meine rechtzweitige Forderung abgelehnt, hilfsweise einen etwas späteren Verzugstermin zu beantragen und dazu eine ordentliche unfreundliche Mahnung vorzulegen.
    In solchen Fällen fragt man sich natürlich, wofür man denn sein Honorar zahlt. Und um an Deinen Vergleich mit den Handwerkern anzuknüpfen: Beim Handwerker verweigere ich die Werksabnahme oder kürze. Aber versuche das mal bei einem Anwalt, der Dir sagt, der Richter spinnt!
    Gruß, Norbert
1 „Gefällt mir“

Hallo Master

ich stimme dir ja zu, dass ein Anwalt bei kleinem Streitwert nicht beliebig recherchieren kann.

Aber: warum kann ein Anwalt nicht den vorgegebenen richtigen Tatbericht verwenden und verkehrt auch Schilderungen ('Beispiel, meine Tochter stürzte beim Hinweg zum Briefkasten beim heruntergehen auf der ungestreuten, nicht beleuchteten, mit Brettern blockierten Treppe)

Anwalt macht daraus: Mandantin stürzte auf dem Rückweg beim Hochgehen der Treppe.

Das ist ein wesentlicher Unterschied - und trotz mehrfacher Richtigstellungen bleibt es bei der Anwaltsschilderung, die dann natürlich von der gegnerischen Anwaltschaft angegriffen wurde.

Das ist nur ein Beispiel ----- Frage lesen Anwalte eingereichte Schriftsätze nicht?

Gruß Chris

Hallo Norbert, ich stimme dir voll zu, siehe mein Posting an Wiz

So schildere ich den gesamten Sachverhalt mit
numerierten Anlagen immer absolut umfassend schriftlich und
schicke alles zu und frage ausdrücklich, ob er was daran
verdienen kann und den Fall übernehmen will. Dabei stelle ich
mir vor, daß er meine Papiere in einer Verhandlungswartezeit
ohne Zeitverlust durcharbeiten und gleich mit Diktiergerät
bearbeiten könnte.

Ich ärgere mich immer sehr darüber, daß unstrittiger
Sachverhalt zumeist in jedem zweiten Anwaltsschreiben falsch
wiedergegeben wird (sowohl von meinem Anwalt als auch von
gegenerischen) und dann zu einer endlosen
Korrekturschreibeflut führt.

Genau das bringt mich zur Weißglut und man selbst gilt dann leicht als Nörglerin, obwohl man nur den Sachverhalt richtig stellen will…

Gruß Chris

Hallo Christel,

klar, sauber übergebene und vorbereitete Unterlagen und Schilderungen sollten natürlich immer so verarbeitet werden, wie sie eingegangen sind. Andererseits kann einem Anwalt im Massengeschäft der kleinen Fälle auch schon einmal etwas durchrutschen. Dann stellt sich aber für den Anwalt immer eine andere Frage als für den Mandanten. Der (gute) Anwalt wird auf Hinweis des Mandanten, dass etwas verdreht wurde, immer zunächst überlegen, ob dies für den Anspruch oder die Abwehr des Anspruchs entscheidend ist. Nur dann wird er Gegenseite und Gericht mit einer Verbesserung belästigen und sich natürlich auch selbst die Zeit für den entsprechenden Schriftsatz nehmen. Der Anwalt weiß, dass solche Dinge auch bei den Kollegen und bei Gericht ständig passieren (eben Massengeschäft) und dass es dem Gericht üblicherweise ziemlich egal ist, so lange es eben nicht um den grundsätzlichen Anspruch selbst geht. Sollten durch eine Verdrehung Fragen auf Seiten des Gerichts oder der Gegenseite entstehen, werden diese entsprechend reagierung, und es ist dann - spätestens in einer mündlichen Verhandlung - immer noch Zeit, diese zu beantworten.

Der Mandant sieht dies natürlich ganz anders Er hat eine panische Angst davor, dass durch einen kleinen Verdreher in der „Rahmenhandlung“ sein ganzer Anspruch gleich gefährdet ist, und besteht natürlich auf Nachbesserung, weil er seine Felle schwinnen gehen sieht. Aber glaube mir, jemand der schon einige Prozesse als Beteiligter hinter sich gebracht hat, wird mit der Zeit da auch gelassener :wink:

Ansonsten, eine gute Vorbereitung und die Vorlage der entscheidenden Unterlagen im ersten Beratungstermin machen den Anwalt immer glücklich. Er stellt dann zwar schnell fest, dass 90% überflüssig sind und 5% fehlen, aber das ist allemal besser, als wenn man dem Mandanten alles aus der Nase ziehen muss.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Norbert,
wie ich oben gerade zu Christel schon geschrieben habe, ist eine gute Vorbereitung immer gewünscht. Wenn man mit dem Anwalt in ähnlichen Sachen schon häufiger zu tun gehabt hat, sollte man - wenn er es von sich aus vielleicht schamhaft nicht tut - anbieten die Sache postalisch zu erledigen und auf den Besprechungstermin zu verzichten. Rückfragen kann man viel kostengünstiger und zeitökonomischer telefonisch klären. Viele Kollegen schrecken hiervor aber zurück, weil sie häufig zu hören bekommen, der Anwalt sei ja nie für seine Mandanten da, etc. Da wird dann lieber ein Beratungstermin mehr angesetzt als einer zu wenig.

Zu den Verdrehern in Schriftsätzen habe ich ja schon Christel etwas geschrieben. Wenn, wie bei Dir natürlich es zu Prozessentscheidenden Auslassungen und Verdrehungen gekommen ist, würde ich mit dem Anwalt mal über seine Haftpflichtversicherung sprechen, die ist nämlich dafür da, Dich schadlos zu halten, wenn durch Anwaltsfehler ein Prozes (teilweise) verloren geht.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Noch ein paar Gedanken

Hallo Wiz,

wenn Du nichsts dagegen hast, noch ein paar Gedanken von mir, die mir jetzt durch diese Duskussion kommen.
Ab welchem Streitwert lohnt es sich denn für einen Anwalt überhaupt z.B. vorgerichtlich tätig zu werden oder z.B. ein Mahnverfahren? Wie ich sagte, frage ich immer zuerst meinen Anwalt, ob er was verdienen kann und möchte, bevor ich ihm (todsichere) Fälle übergebe (für die ich noch nicht mal die RechtsschutzVers belästige). Der sagt aber immer ja, obwohl er kein Frischling ist, sondern mit seinen grauen Haaren schon sehr lange im Geschäft ist. Ich würde die Fälle sonst genauso gerne alleine erledigen, was manchmal einiges an Arbeit weniger wäre wegen der dauernden Verdrehungsfehler. Aber ich denke mir immer, wenn ich dauernd was anschleppe, freut er sich vielleicht und ist etwas hilfreicher, wenn ich mal was wirklich wichtiges habe. Wenn ich jetzt als nächstes mit einem Mahnbescheid für 1.500 DM komme, bringt das denn etwas? Das sind doch bestimmt nur 50 Euro für ihn.

Was ich auch mal gerne fragen möchte: In den Kanzleien, die ich so kenne, da gibt es nur die krassen Gegensätze von kaum wissenden Anwaltsgehilfen und teuerer Anwaltsperson. Ich denke mir immer (ich bin Unternehmensberater), hier könnte man doch gut einen versierten Angestellten zwischenschalten, der dem Anwalt die meiste Gesprächs- Recherche- und Sachverhaltszusammenfassungsarbeit abnehmen könnte (der dann vielleicht auch ein paar flüssigere Sätze zusammenbekommt). Sowas wie einen pfiffigen Notariatsangestellten, wie ich sie schon mehrfach erlebt habe (aber sind das nicht Juristen?)Gibt es sowas oder würde das niemand wagen wegen Haftungsgefahr? Ich meine dadurch könnte der Anwalt sehr gut entlastet werden.

Hast Du gestern im Fernsehen die Sendung über Anwaltsfehler gesehen? Da machte z.B. ein Anwalt in einem NeubauWasserSchimmelSchaden anstelle eines Beweissicherungsverfahrens ein nutzloses Parteiengutachten bei einem vom Gericht nicht anerkannten Ingenieur für DM 16.000 und dann danach im Prozeß natürlich noch mal das Beweissicherungsverfahren. Natürlich haben die Klienten gezahlt, oder glaubst Du wirklich, da fragt einer nach der Haftpflichtversicherung?

Genauso ist es mir ergangen, als sich im Unterhaltsprozeß die Gegenseite darauf berief, daß mangels Mahnung kein Verzug zum Termin A vorläge, weil die Mahnung zu freundlich gewesen sei. Als ich aufkreuzte und darum bat, hilfsweise die Mahnung B vorzulegen, damit zumindest ab dem Termin B Verzug dargelegt werden kann, da hieß es natürlich „ich bin hier der Anwalt und ich sage Ihnen, das geht so in Ordnung mit Termin A und daher werde ich jetzt nichts über Mahnung B schreiben“. Als der Prozeß dann verloren und der Unterhalt futsch war habe ich mal angeführt, daß anstelle von 20 Monaten Unterhaltsverlust nur 2 Monate verloren gewesen wären, wenn es nach meinem Vorschlag gegangen wäre. Aber dann hörte ich nur: „Das war eine Fehlentscheidung des Richters und dafür kann der Anwalt keine Haftung übernehmen…“

Bei uns bin ich leider immer der Bösewicht, der die Anwälte schlecht macht, weil er nicht alles glaubt oder das Gegenteil herausfindet. Aber ist das nicht traurig, wenn ich z.B. durch bloße Recherche in Gesetzen, Kommentaren und Rechtsprechung was anderes herausbekomme, als zwei verschiedene Anwälte bei 1000Dm Honorar? Beispiel: Nach einem Berliner Testament und Tot des ersten Ehegatten ändert der Überlebende durch nachfolgende Testamente die gleichmäßige Erbquote der Kinder vollkommen. Beide Anwälte finden es völlig in Ordnung, daß ein Kind fast leer ausgeht und schreiben seitenweise, daß eine erfolgte Vornamensänderung beim Kind keinen Einfluß auf die Gültigkeit des letzten Testaments habe…! Mit einem halben Tag Wühlerei im Juristischen Hauptseminar finde ich dann, daß es seit Jahrzehnten klar ist, daß nachfolgende Testamente ungültig sind und beim Berliner die Vorschriften der Vertragserbschaft anzuwenden sind. Zweimal reingefallen, zweimal bezahlt, zweimal bin ich der Querulant, der alles anders meint und auf seiner Judiz beharrt (und dann erst viel später vom Rechtspfleger rehabilitiert wird). Frage: Wäre denn so eine Falschauskunft ein Grund, das Honorar nicht zu zahlen (das war der einzige Grund des Anwaltsbesuchs)? Oder etwas für die Haftpflichtversicherung (da ist nämlich wirklich ein ganz böser Dauerschaden beim benachteiligten Erben entstanden, der aufgrund der ungültigen Testamente und der falschen Auskunft Vereinbarungen zu seinem Nachteil unterschrieben hat)?

Bitte fühle Dich nicht angegriffen durch meine Beiträge. Ich meine, hier sollte nicht immer nur gefragt und geantwortet, sondern auch mal facettenreich diskutiert werden. Und wie gesagt, ich hatte Dir ja Recht gegeben bei dem Wehklagen, mit dem Du begonnen hattest

Gruß, Norbert