Noch ein paar Gedanken
Hallo Wiz,
wenn Du nichsts dagegen hast, noch ein paar Gedanken von mir, die mir jetzt durch diese Duskussion kommen.
Ab welchem Streitwert lohnt es sich denn für einen Anwalt überhaupt z.B. vorgerichtlich tätig zu werden oder z.B. ein Mahnverfahren? Wie ich sagte, frage ich immer zuerst meinen Anwalt, ob er was verdienen kann und möchte, bevor ich ihm (todsichere) Fälle übergebe (für die ich noch nicht mal die RechtsschutzVers belästige). Der sagt aber immer ja, obwohl er kein Frischling ist, sondern mit seinen grauen Haaren schon sehr lange im Geschäft ist. Ich würde die Fälle sonst genauso gerne alleine erledigen, was manchmal einiges an Arbeit weniger wäre wegen der dauernden Verdrehungsfehler. Aber ich denke mir immer, wenn ich dauernd was anschleppe, freut er sich vielleicht und ist etwas hilfreicher, wenn ich mal was wirklich wichtiges habe. Wenn ich jetzt als nächstes mit einem Mahnbescheid für 1.500 DM komme, bringt das denn etwas? Das sind doch bestimmt nur 50 Euro für ihn.
Was ich auch mal gerne fragen möchte: In den Kanzleien, die ich so kenne, da gibt es nur die krassen Gegensätze von kaum wissenden Anwaltsgehilfen und teuerer Anwaltsperson. Ich denke mir immer (ich bin Unternehmensberater), hier könnte man doch gut einen versierten Angestellten zwischenschalten, der dem Anwalt die meiste Gesprächs- Recherche- und Sachverhaltszusammenfassungsarbeit abnehmen könnte (der dann vielleicht auch ein paar flüssigere Sätze zusammenbekommt). Sowas wie einen pfiffigen Notariatsangestellten, wie ich sie schon mehrfach erlebt habe (aber sind das nicht Juristen?)Gibt es sowas oder würde das niemand wagen wegen Haftungsgefahr? Ich meine dadurch könnte der Anwalt sehr gut entlastet werden.
Hast Du gestern im Fernsehen die Sendung über Anwaltsfehler gesehen? Da machte z.B. ein Anwalt in einem NeubauWasserSchimmelSchaden anstelle eines Beweissicherungsverfahrens ein nutzloses Parteiengutachten bei einem vom Gericht nicht anerkannten Ingenieur für DM 16.000 und dann danach im Prozeß natürlich noch mal das Beweissicherungsverfahren. Natürlich haben die Klienten gezahlt, oder glaubst Du wirklich, da fragt einer nach der Haftpflichtversicherung?
Genauso ist es mir ergangen, als sich im Unterhaltsprozeß die Gegenseite darauf berief, daß mangels Mahnung kein Verzug zum Termin A vorläge, weil die Mahnung zu freundlich gewesen sei. Als ich aufkreuzte und darum bat, hilfsweise die Mahnung B vorzulegen, damit zumindest ab dem Termin B Verzug dargelegt werden kann, da hieß es natürlich „ich bin hier der Anwalt und ich sage Ihnen, das geht so in Ordnung mit Termin A und daher werde ich jetzt nichts über Mahnung B schreiben“. Als der Prozeß dann verloren und der Unterhalt futsch war habe ich mal angeführt, daß anstelle von 20 Monaten Unterhaltsverlust nur 2 Monate verloren gewesen wären, wenn es nach meinem Vorschlag gegangen wäre. Aber dann hörte ich nur: „Das war eine Fehlentscheidung des Richters und dafür kann der Anwalt keine Haftung übernehmen…“
Bei uns bin ich leider immer der Bösewicht, der die Anwälte schlecht macht, weil er nicht alles glaubt oder das Gegenteil herausfindet. Aber ist das nicht traurig, wenn ich z.B. durch bloße Recherche in Gesetzen, Kommentaren und Rechtsprechung was anderes herausbekomme, als zwei verschiedene Anwälte bei 1000Dm Honorar? Beispiel: Nach einem Berliner Testament und Tot des ersten Ehegatten ändert der Überlebende durch nachfolgende Testamente die gleichmäßige Erbquote der Kinder vollkommen. Beide Anwälte finden es völlig in Ordnung, daß ein Kind fast leer ausgeht und schreiben seitenweise, daß eine erfolgte Vornamensänderung beim Kind keinen Einfluß auf die Gültigkeit des letzten Testaments habe…! Mit einem halben Tag Wühlerei im Juristischen Hauptseminar finde ich dann, daß es seit Jahrzehnten klar ist, daß nachfolgende Testamente ungültig sind und beim Berliner die Vorschriften der Vertragserbschaft anzuwenden sind. Zweimal reingefallen, zweimal bezahlt, zweimal bin ich der Querulant, der alles anders meint und auf seiner Judiz beharrt (und dann erst viel später vom Rechtspfleger rehabilitiert wird). Frage: Wäre denn so eine Falschauskunft ein Grund, das Honorar nicht zu zahlen (das war der einzige Grund des Anwaltsbesuchs)? Oder etwas für die Haftpflichtversicherung (da ist nämlich wirklich ein ganz böser Dauerschaden beim benachteiligten Erben entstanden, der aufgrund der ungültigen Testamente und der falschen Auskunft Vereinbarungen zu seinem Nachteil unterschrieben hat)?
Bitte fühle Dich nicht angegriffen durch meine Beiträge. Ich meine, hier sollte nicht immer nur gefragt und geantwortet, sondern auch mal facettenreich diskutiert werden. Und wie gesagt, ich hatte Dir ja Recht gegeben bei dem Wehklagen, mit dem Du begonnen hattest
Gruß, Norbert