Keine MPU,aber welche Auflagen?

Schönen guten Tag.
Ich habe vor einiger Zeit schon mal die Frage gestellt,ob ich wegen meiner Verurteilung wegen besitzes von BtM.(1,3 Jahre auf bewährung)in nicht gerringfügigen Mengen zur MPU muss.
Es hat sich herraus gestellt,das ich nicht muss,weil ich noch keinen Führerschein besessen habe.
Leider kann mir weder Fahrschule noch das Strassenverkehrsamt sagen,ob und welche Auflagen auf mich zu kommen.Ich benötige den Führerschein dringend weil ich sonnst meine Arbeit verliere.
Ich bitte sie um Hilfe und bedanke mich vielmals für ihre Informationen.

Schönen guten Tag.
Ich habe vor einiger Zeit schon mal die Frage gestellt,ob ich
wegen meiner Verurteilung wegen besitzes von BtM.(1,3 Jahre
auf bewährung)in nicht gerringfügigen Mengen zur MPU muss.
Es hat sich herraus gestellt,das ich nicht muss,weil ich noch
keinen Führerschein besessen habe.
Leider kann mir weder Fahrschule noch das Strassenverkehrsamt

sagen,ob und welche Auflagen auf mich zu kommen.Ich benötige
den Führerschein dringend weil ich sonnst meine Arbeit
verliere.
Ich bitte sie um Hilfe und bedanke mich vielmals für ihre
Informationen.

hallo pipl09

leider verfüge ich auch nicht über soviel rechtswissen.
ich würde raten, einen der hier eingetrgenen rechtsberater anzuschreiben. hoffe, dass ihnen weiter geholfen wird.viel glück !!!

Hallo ,
sorry aber damit kenne ich nich leider überhaupt nicht aus !!

Gruß Volker

Leider bin ich mit dieser Frage überfordert und kann Dir hier nicht helfen

Guten Tag,
wir können Ihnen zu dieser Anfrage nicht weiter helfen.

Schöne Grüße

Daarwin Team

hallo,
ich empfehle die einen eu führerschein zu machen,

vorausgesetzt du hast kein fahrverbot,

ansonsten hilft dir da am besten
[email protected]

toi toi toi ciao