ich haben folgendes Problem, mein Vermieter hat in meinen Mietvertrag (ein Standard Mietvertrag von Sigel) als monatliche Miete 500€ eingetragen. Unter den Nebenkosten steht keine monatliche Abschlagszahlung. Wir überweisen nun monatlich 500€ an unseren Vermieter und Strom/Heizung an den örtlichen Versorger.
Jetzt meine Frage, kann mir durch die nicht erwähnten Nebenkosten ne böse Überraschung bevorstehen, hab ich da irgendwelche Vor-/Nachteile, beziehungsweise oder kann mich der Mieter da im Nachhinein noch dafür belangen?
Wie ist hierbei die Rechtslage?
Hallo, die Rechtslage sieht so aus: Wenn in einem Wohnungsmietvertrag keine gesonderten Nebenkostenzahlungen ausgewiesen werden, was bei Dir offenbar der Fall ist, dann ist die Miete als Pauschalmiete zu sehen, die alles abdeckt. Deswegen wäre auch eine Nebenkostenabrechnung bei Dir sinnlos.
Haushaltsstrom geht wie immer extra (Achtung: aber Allgemeinstrom oder Heizstrom brauchst Du nicht zahlen, da dies Bestandteil einer Nebenkostenabrechnung wäre).
Bei Gewerbemietverträgen gelten andere Bestimmungen, so wie es aussieht, kannst Du Dich freuen! -Alles Gute, Achim
Die Miete beträgt monatlich: 500,- Euro
für Garage/Stellplatz zusätzlich …
für sonstige Einrichtungen zusätzlich …
Mietzuschlag (z.B. für Untervermietung, gewerbliche Nutzung) …
Die Gesamtmiete beträgt monatlich: …
Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenvereinbarung. Die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten sind in der Anlage „Betriebskostenaufstellung“ enthalten, welche wesentlicher Vertragsbestandteil ist. Der Mieter ist verpflichtet, auf die Betriebskosten monatliche Vorauszahlungen zu leisten.
Die monatliche Vorauszahlung beträgt z.Zt insgesamt EUR…
Es stehen also nur die 500€, alles andere ist leer. Kann ich dann Wasser auch frei nutzen?
Es ist dann eine s.g. Warmmiete, d.h. die Miete (inkl. NK) bleiben immer so.
Auch wenn die Stadt/Gemeinde die Grundsteuer oder Müllabfuhr etc. viel erhöhen würde, bleibt diese Zahlung so wie sie ist.
Was sthet den, wofür die NK (auch wenn nicht genannt) sein sollen??
Wenn dort etwas steht und auch der Verteilerschlüssel, dann ist das in den NK enthalten. Nur NIE eine Nachzahlung bezahlen oder Rückzahlung annehmen. Dann sztimmen Sie der geübten Praxis, nämlich der Abrechung zu.
Hallo, es wird erklärt: „der Mieter trägt die Betriebskosten im Rahmen der Betriebskostenvereinbarung“. Gemeint ist damit die sog. II.Berechnungsordnung, die im BGB steht. Diese gilt, wenn nun NICHTS ANDERES vereinbart ist. Bei Dir wird nun aber
im nächsten Satz gerade auf eine Anlage namens „Betriebskostenaufstellung“ verwiesen, wo die zu zahlenden Nebenkosten und deren Vorauszahlungsbeträge (und Umlageschlüssel) zu finden sind.- Da dort jedoch nichts eingetragen ist, brauchst Du m.E. keine Nebenkosten zu zahlen, auch kein Wasser. - Achtung: wenn Du es trotzdem tust, kann es ausgelegt werden als „durch Zahlung anerkannt“.-
Als langjähriger Immob.verwalter rate ich trotzdem folgendes: Weise Deinen Vm auf die Sachlage hin und vereinbare mit ihm die Zahlung wenigstens der verbrauchsabhängigen Nebenkosten, insbesondere Müll, Wasser, Heizung, dieses hast Du ja auch verbraucht, bzw. etwas davon gehabt.- Verbrauchsunabh. Nebenkosten, wie z.B. Grundsteuer, soll er bei Dir streichen und als Lehrgeld für sich verbuchen.- Andernfalls hättest Du wohl auf „ewig“ einen sauergefahrenen Vm, was den Wohnwert/Wohlfühlfaktor einer Wohnung insgesamt herabsetzt.- Dies als Tipp.- Gruß, Achim