Hallo,
wenn ein Vermieter seinem Mieter keine (fristgerechte) Nebenkostenabrechnung zustellt, entfällt ein Anspruch auf Nachzahlungen. Das mag für den Mieter vorteilhaft sein. Aber er erfährt auch nicht, ob evtl. zu viel gezahlt wurde und ein Guthaben entstanden ist.
Wie kann er - ohne gleicbh den Rechtsweg zu beschreiten - den Vermieter dazu bringen, ihm die Abrechnung vorzulegen, wenn dieser mündliche Aufforderungen nicht beachtet.
Grüße,
Montanus
Hallo,
der Mieter koennte verlangen, eine Einsicht in die Unterlagen des Vermieters zu bekommen. Oder Kopien, dann konkret von x und y Rechnung wie Gasrechnung.
Gruss Helmut
Halo Montanus,
bei einem laufenden Mietverhältnis kann der Mieter für die aktuellen Vorauszahlungen Gebrauch von seinem Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB machen.
Dies geht auch klar aus einem BGH-Urteil von 2006 hervor, wo dem Mieter eine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen nicht zugesprochen wurde, weil er eben genau von diesem Recht Gebrauch hätte machen können:
http://lexetius.com/2006,1103
Gruß!
Horst
Hallo,
Horst,
danke für den Hinweis, der die Frage vollständig beantwortet.
Grüße,
Montanus
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