Keine Nebenkostenabrechnung möglich

Hallo,

nehmen wir an, ein Vermieter nutzt (entgegen den Abmachungen im Mietvertrag) eine angemietete Wohnung mit, und zwar in nicht unerheblichem Ausmaß, und nutzt diese geschäftlich.

Wenn der Mieter fristgerecht gekündigt hatte und nun einen Monat früher die Wohnung räumt, müssen die Nebenkosten dann auch bezahlt werden, wenn bei der Nebenkostenabrechnung gar nicht ersichtlich sein kann, ob Mieter oder VERmieter die Kosten verursacht haben?
Und kann der Vermieter sich auf den Vertrag berufen, wenn er selbst quasi von Anfang an dagegen verstoßen hat?

Würde mich mal interessieren.

Hallo,

nehmen wir an, ein Vermieter nutzt (entgegen den Abmachungen
im Mietvertrag) eine angemietete Wohnung mit, und zwar in
nicht unerheblichem Ausmaß, und nutzt diese geschäftlich.

Dies dürfte normalerweise irrelevant sein, da die Nebenkosten im allgemeinen verbrauchsabhängig und auf die jeweilige Abrechnungseinheit (Wohnung) aufgeschlüsselt werden. So sind durch die Mitnutzung des Vermieters keine für andere Mieter nachteiligen Abrechnungsergebnisse zu erwarten.

Wenn der Mieter fristgerecht gekündigt hatte und nun einen
Monat früher die Wohnung räumt, müssen die Nebenkosten dann
auch bezahlt werden, wenn bei der Nebenkostenabrechnung gar
nicht ersichtlich sein kann, ob Mieter oder VERmieter die
Kosten verursacht haben?

Die Vorauszahlung muss dennoch geleistet werden, unabhängig davon ob der Vermieter selber sich an anderer stelle nicht an die Verträge hält.

Hallo,

so wie ich das verstehe, geht es aber um ein und die selbe Wohnung, kann das sein?

Danke und Gruß