Keine NK Abrechnung für 08 nach Auszug im Mai

Guten Tag,

ich bin Ende April 2009 umgezogen und habe ich die Heizung auf meine Kosten von der Fa. Techem ablesen lassen.(weil mein Ex Vermieter ein ziemlich kollerischer, unmöglicher und beleidigender Mensch ist, der immer gleich mit Anwalt und Rausschmiss drohte!)
Beispiel: Er wollte beim Auszug eine 47 Jahre alte Badewanne von mir ersetzt bekommen! Dies meldete ich meiner Haftpflichtversicherung, die lachte sich kaputt und lehnte mit der Begründung der Wirtschaftlichen Abnutzung nach 30 Jahren ab. Mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, dass auch ich nicht zum Ersatz der Wanne verpflichtet sei!

Da mein Ex-Vermieter die NK Abrechnungen immer zum 31.12. des folgenden Jahres zugestellt hat, habe ich die Abrechnungen zum Jahresende 09 erwartet.
Laut Mieterbund hätte er auch die Abrechnung 2009 erstellen müssen, da ich die Heizung ablesen lassen habe und mir auch zum Jahresende meine Kaution auszahlen müssen.

Leider habe ich keines von all dem erhalten, obwohl er meine neue Adresse im Kündigungsschreiben erhalten hat.
Nun meine Frage:

  • Ist eine evtl Nebenkostennachforderung aus dem Jahr 2008 noch gültig?
  • Muß er auch die Nebenkostenabrechnung für 2009 erstellen und wenn ja bis wann?
  • kann ich nun den Anspruch auf meine Kaution geltend machen?

Ich brauche Tipps:
Wie soll ich nun vorgehen? Soll ich ihn verklagen oder soll ich trotz besserem Wissen warten?

Da ich im Mietrechtschutz bin, würde ich bei ihm auch keinen Rechtstreit scheuen.

Hallo,
gehe doch einfach mal zum MSB in deiner Nähe, die wissen bzw. setzen schon ein Schreiben an den ET auf. Kostet ja nichts.
MfG
Jambahippo

Hallo,
gehe doch einfach mal zum MSB in deiner Nähe, die wissen bzw.
setzen schon ein Schreiben an den ET auf. Kostet ja nichts.
MfG
Jambahippo

Hallo,

danke für die Antwort. Ich habe inzwischen mit einem Mietrechtsanwalt, der auch zufällig Vorsitzender des hiesigen Mieterverins ist, gesprochen. Ich habe nun in Rücksprache mit diesem meinen Ex - Vermieter schriftlich (per Einschreiben) in Verzug gesetzt und eine Frist zur Erledigung meiner Forderungen bis 31.01.2010 gesetzt. Er hätte tatsächlich alles bis Ende 2009 abrechnen müssen. Wenn diese Frist nun ohne Resonanz seinerseits verstreichen sollte, werde ich die NK Abrechnungen und meine Kaution über diesen Anwalt anfordern lassen.
Eigentlich hoffe ich, dass es nicht soweit kommen muss, aber rechnen tue ich nicht damit.
Sollten Unterlagen eingehen, lasse ich diese vom Mieterbund auf Rechtmäßigkeit überprüfen.

MFG
ekupp