Keine ordentliche Rechnung

Folgende theoretische Frage:
man bekommt etwas geliefert, in der LIeferung enthalten ist eine „Rechnung“, auf der jedoch kein Artikel, Betrag, Steuer etc. ausgewiesen ist, lediglich ein Überweisungsträger hängt an der Rechnung, auf der der zu zahlende Betrag eingetragen ist.
Die Rechnung wird versehentlich vergessen zu bezahlen.
Es erfolgt keine Mahnung/Zahlungserinnerung.
Nach 2 Monaten Post vom Inkassobüro. Die Forderung vom Anfang ist fast 6-mal so hoch.

Muss man Zahlen, oder ist die nicht ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung nichtig? Hätte man die Rechnung damals schon monieren müssen?

Hallo

Folgende theoretische Frage:
man bekommt etwas geliefert, in der LIeferung enthalten ist
eine „Rechnung“, auf der jedoch kein Artikel, Betrag, Steuer
etc. ausgewiesen ist, lediglich ein Überweisungsträger hängt
an der Rechnung, auf der der zu zahlende Betrag eingetragen
ist.

Womöglich ist es eine Quittung gem. § 368 BGB.
Für Privatpersonen ist dies völlig ausreichend.

Bei Firmen muß es allerdings eine Rechnung gem § 14 Abs.4 UStG sein.

Muss man Zahlen, oder ist die nicht ordnungsgemäß ausgestellte
Rechnung nichtig?

Das lässt sich mit den vorliegenden Informationen nicht sagen.

Hätte man die Rechnung damals schon monieren
müssen?

siehe § 368 BGB Satz 2

MfG Frank