hallo
angenommen jemand möchte ein moped verkaufen, hat aber die originalpapiere verloren und nur fotokopien. kann er diese beim verkehrsamt beglaubigen lassen oder sich neue originalpapiere ausstellen lassen? oder sind die fotokopien genausoviel wert, weil ja alle angaben vorhanden sind? (was ich nicht so recht glaube)
gibt es für roller auch wie für autos einen fahrzeugschein und einen fahrzeugbrief (speziell für mopeds/roller aus der ehem. DDR)? und sind für einen ordnungsgemäßen verkauf die übergabe von fahrzeugschein und fahrzeugbrief (besonders fahrzeugbrief; fahrzeugschein kann man sich einen neuen gegen vorlage des fahrzeugbriefs ausstellen lassen, oder?) zwingend erforderlich?
vielen dank für eure antworten
gruss
Hallo,
ein Moped (jedenfalls das, was der Normalbürger und Wikipedia darunter versteht, nämlich ein Kleinkraftrad) hat in aller Regel keinen Schein und Brief sondern eine Betriebserlaubnis.
Kein vernünftig denkender Mensch würde ein Fahrzeug ohne Originalpapiere kaufen.
Wenn man die verbummelt hat, gehe mit etwas Geld zur Zulassungsstelle, versichere dort an Eides statt (was auf eine falsche Eidesstattliche Versicherung steht, wird einem dort auch gesagt, also besser vorher nochmal genau suchen) sie verloren zu haben und beantrage neue. Das geht dann seine Wege und ein paar Wochen später kann man sie abholen, so alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Cu Rene
Hallo,
ein Moped (jedenfalls das, was der Normalbürger und Wikipedia
darunter versteht, nämlich ein Kleinkraftrad) hat in aller
Regel keinen Schein und Brief sondern eine Betriebserlaubnis.
Stimmt.
Kein vernünftig denkender Mensch würde ein Fahrzeug ohne
Originalpapiere kaufen.
Naja. Die Betriebserlaubnis geht ja oft verloren und es kann Ersatz beschafft werden.
Wenn man die verbummelt hat, gehe mit etwas Geld zur
Zulassungsstelle, versichere dort an Eides statt (was auf eine
falsche Eidesstattliche Versicherung steht, wird einem dort
auch gesagt, also besser vorher nochmal genau suchen) sie
verloren zu haben und beantrage neue. Das geht dann seine Wege
und ein paar Wochen später kann man sie abholen, so alles mit
rechten Dingen zugegangen ist.
Das ist allerdings falsch. Eine Zweitschrift für die ABE gibt es nicht bei der Zulassungsstelle, sondern beim Hersteller.
http://www.hamburg.de/lbv-betriebserlaubnis/
Gruß
S.J.
Hallo,
Das ist allerdings falsch. Eine Zweitschrift für die ABE gibt
es nicht bei der Zulassungsstelle, sondern beim Hersteller.
Bei dem Teil der Antwort war ich dann davon ausgegangen, daß es doch Schein und Brief gibt und für die Ersatz besorgt werden soll.
Hintergrund: wenn man die Kleinanzeigen in der Zeitung so durchliest, fällt eine 125er für viele (vermutlich die, die „richtige“ Motorräder fahren) unter Moped. Oft sind in der entsprechenden Sparte sogar nur 125er zu finden, weil es für Roller eine Rubrik eigene gibt.
Cu Rene