Keine Originalteile Grund für Reklamation/Kaufvertragsrücktritt?

Guten Morgen,

mich beschäftigt zur Zeit folgende Annahme:

Mal angenommen das Display eines Smartphones von einer Person ist gesprungen. Diese Person lässt das Handy nun in einer Werkstatt reparieren. Nach relativ kurzer Zeit fällt der Person auf, das dass reparierte Display recht kontrastarm ist und die Farben nicht so strahlen wie beim alten Display. Es ist eventuell anzunehmen, dass es sich dabei nicht um ein Original Display handelt, obwohl telefonisch danach erkundigt. Nach genauerem Blick in den Kaufvertrag, fällt der Person dann auf, dass dort nirgends etwas von Original steht. Der Verkäufter garantiert also auch keine Originalität.

Darf man eigentlich davon ausgehen, dass ein Ersatzdisplay, auch wenn nicht original, dieselbe Qualität hat wie das Original(nicht Kontrastarm, keine Farbschwäche)? Vor allem dann, wenn sich die Reparaturkosten im Bereich eines Original Displays bewegen. Wäre das ein Reklamationsgrund oder sogar ein Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten?

Wären bei einer Kulanz des Verkäufers auch die Einbaukosten zurückzuerstatten?

Wie sieht es eigentlich generell mit (ges.) Gewährleistung auf das eingebaute Teil aus? Liegt diese, wie üblich, zwei Jahre beim Verkäufer?

Ist es dem Käufer eigentlich gestattet die vom Verkäufer eingebaute Displayeinheit selbst wieder auszubauen oder verfällt dann die Gewährleistung (wobei ich mir vorstellen kann, dass der Verkäufer den Fehler dann auf den Ausbau schieben würde).

Fragen über Fragen. Ich hoffe ihr könnt Sie mir beantworten.

Hallo1

Also bezahlte Reparatur ?

Und es war weder verlangt noch zugesichert, man verwendet Original-Herstellerteile und keine gleichwertigen Teile anderer Zulieferer ?

Dann kann man das auch nicht fordern. Es muss gebrauchstauglich sein und alle wesentlichen Merkmale des alten Displays bieten. Das ist wohl der Fall.
Kontrast, Farbbrillianz müssen schon dem Original sehr nahe kommen, sonst bemängeln. Es kann ja auch ein Einbaufehler vorliegen. Eigentlich musste man das doch schon bei Abholung und ersten Test noch vor Ort erkennen können ?

Preis spielt dabei keine bedeutende Rolle.

2 Jahre Gewährleistung auf das Display, natürlich vom Händler/Werkstatt. Mit den bekannten Problemen nach 6 Monaten (Beweislastumkehr).

Man darf nicht selbst Hand anlegen, dann erlischt diese Gewährleistung, bzw. sie ist noch schwieriger einzufordern wie unangetastet !

MfG
duck313

Danke für Deine Antwort.

Wir nehmen an die Reparatur kostet Geld. Hat man ein Recht darauf, so etwas zurückzubekommen?

Die Anforderung ist: Möglichst original (wir nehmen an: Telefonisch versicht lassen). Wenn Nachgemacht wie Original aussieht, ist es egal. Aber wie gesagt die Annahme lautet: deutlich blasser als Original und nicht so Farbenfroh.

Zu der Gewährleistung: Gut zu wissen. Ich habe schon von Händlern gehört, welche nur drei Monate Garantie (richtig: GARANTIE) geben und sich danach nicht mehr dafür verantwortlich fühlen.

Hallo,

Man darf nicht selbst Hand anlegen, dann erlischt diese
Gewährleistung,

Davon steht aber nun genau gar nichts im Gesetz. Und da sich die Sachmangelhaftung ausschließlich auf Mängel bezieht, die bereits beim Kauf vorliegen, kann das auch logischerweise gar nicht anders sein.
Gruß
Testare_

Mir fällt gerade noch ein: Muss man wegen der Gewährleistung vielleicht unterschieden zwischen: „Die Werkstatt gibt drei Garantie auf die Reparatur“ und „die Werkstatt muss zwei Jahre Gewährleistung auf das eingebaute Teil geben“ ?

Es tut mir leid, dass hier einige Rechtschreibfehler in meinen Texten sind. Ich bin hier neu und es normalerweise gewohnt, nach dem Schreiben gleich abzuschicken und danach mit dem Edit-Button zu korrigieren. Ja. Eine dumme Angewohnheit :smile: .

Oder gibt es hier einen versteckten Edit-Button?

Mir fällt gerade noch ein: Muss man wegen der Gewährleistung
vielleicht unterschieden zwischen: „Die Werkstatt gibt drei
Garantie auf die Reparatur“ und „die Werkstatt muss zwei Jahre
Gewährleistung auf das eingebaute Teil geben“ ?

da muss man aber sowas von unterscheiden:
faq:1152

Es stellt sich mir immer noch die Frage: Bekommt man eigentlich das ganze Geld zurück oder nur den Kaufpreis der Ware (Reparaturkosten also nicht), bei einer angenommenen Kulanz der Verkäufers.

Es stellt sich mir immer noch die Frage: Bekommt man
eigentlich das ganze Geld zurück oder nur den Kaufpreis der
Ware (Reparaturkosten also nicht), bei einer angenommenen
Kulanz der Verkäufers.

Bei Kulanz bekommt man genau das, was der Kulanzgeber freiwillig geben will. Kulanz bedeutet schließlich: kein Rechtsanspruch, sondern freiwillige Leistung.

War diese Antwort jetzt wirklich sooo schwer?