Hallo!
Neulich habe ich mein Auto über Nacht in einem Parkhaus abgestellt. Als ich reingefahren bin, war die Schranke offen bzw. es war an der Einfahrt überhaupt keine Schranke montiert. Am nächsten morgen wollte ich wieder rausfahren, doch an der Ausfahrt befand sich eine Schranke, die nur durch eine Parkkarte zu öffnen war. Ich bin zurück zur Einfahrt gefahren, doch hier war jetzt auch eine NEUE Schranke montiert. Weil ich nicht mehr rauskonnte, soll ich nun den Betrag für eine verlorene Parkkarte zahlen. Das sind aber fast 50€. Ist das wirklich rechtens?
Hallo1
Wenn die Schilderung stimmt, dann nicht.
Aber die wird eben nicht (ganz) stimmen.
denn sonst müssten ja auch das Personal, spätestens der Betreiber des Parkhauses wissen, ab wann Schranken eingebaut oder wieder funktionsfähig waren. Und das vorher berechtigt (!)eingefahrene PKW nun einen anderen Status haben als die, die erst später über Schrankenanlage mit Kartenausgabe einfuhren.
MfG
duck313