Hallo Paul,
ich habe dieses Jahr in meinem Kundenkreis zwei solcher Fälle gehabt.
Beide Male hatte ich Versicherungsbestätigungen ausgehändigt und darum gebeten, mich zu informieren, wenn ein neues Fahrzeug angemeldet wird. Ist beide Male nicht passiert und auch vom jeweiligen Versicherer habe ich keine Antragsanforderungen bekommen. Normalerweise wird der Versicherer, dessen Deckungsbestätigung bei der Zulassungsstelle hinterlegt ist, sofort elektronisch über die Zulassung des Fahrzeuges informiert und versendet eine Antragsanforderung an den Vermittler oder später auch an den Kunden.
Ist alles nicht passiert.
Um eine Beitragsrechnung für den abgelaufenen Zeitraum ist keiner der Kunden herum gekommen. Allerdings habe ich im Nachhinein nur Haftpflichtanträge gestellt, obwohl die Fahrzeuge Kasko versichert werden sollten.
Meines Erachtens müsste man es merken, wenn man zwei Jahre keine KFZ-Prämie bezahlt und nicht mal einen Versicherungsschein erhält.
angenommen ein KFZ Halter fährt mehrere Jahre unfallfrei und
erst beim Fahrzeugwechsel fällt auf dass während dieser Zeit
keine Vers. Prämie angefordert und bezahlt wurde.
Zum Einen hat die Versicherung die KFZ Anmeldung von der
Zulassungsstelle nicht erhalten/verschlampt,zum Anderen ist es
dem Halter nicht aufgefallen dass er keine Rechnung erhalten
hat bzw. die Prämien nicht vom Konto abgebucht wurden.
Wie meldet die KFZ Zulassungsstelle eigentlich eine erfolgte
Zulassung an die Deckungskarte ausstellende Versicherung ?
Steht ihm der Schadenfreiheitsrabatt für unfallfreies Fahren
trotzdem zu ?
Kann die Versicherung die Prämien nachfordern wenn auf Klärung
der Sache wg. des Schadenfreiheitsrabattes für unfallfreies
Fahren bestanden wird ?
Die Versicherung wird zumindest den Beitrag für die Haftpflichtversicherung einfordern, weil das Fahrzeug über den gesamten Zeitraum haftpflichtversichert war.
Inwieweit und mit welchen Auswirkungen ist der Halter für
diese Geschichte verantwortlich zu machen ?
Was wäre eigentlich passiert wenn der Halter einen Unfall
gehabt hätte ?
Haftpflicht wäre in diesem Falle kein Problem. Bei Kaskoschäden hätte ich meine Bedenken, wenn nicht ausdrücklich vorher eine Kaskoversicherung vereinbart worden wäre.
Gruß
Ralf