Keine Probefahrt... :-(

Hallo Leute,
was habe ich denn für Möglichkeiten, ein abgemeldetes fahrbereites KFZ Probe zu fahren? Der Verkäufer überlässt es mir (potenzieller Käufer), wie ich den Wagen Probe fahren kann… Er will Versicherung sparen.

Blicke nicht ganz durch, welchen Sinn und Stimmigkeit die Infos haben, die ich von verschiedenen Seiten erhielt.

A) Rote Nummer: Darf nur für Überführungsfahrten genutzt werden, ist beim Landratsamt erhältlich, Händler haben welche, geben sie jedoch nicht heraus. Zusätzlich ist die Versicherungsgebühr fällig.

B) Kurzzeit-Kennzeichen: Gilt mehrere Tage, kostet Gebühr und zusätzlich ist die Versicherungsgebühr fällig.

Knackpunkt: Versicherung.
Hier sollen es bis zu 120,- Euro für 5 Tage sein. Ist das Vollkasko?

Knackpunkt: Fahrzeugbrief/-schein.
Kann ich ein KFZ eines fremden Halters überhaupt bei meiner Versicherung melden und dies tageweise zulassen, ohne dass ich Eigentümer bin?

Knackpunkt: Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Für 0,5 bis 2 Stunden, die ich das Auto vielleicht Probe fahre, den ganzen Aufwand, v.a. kostenseitig…?

Gibts eine einfache und -klar!- legale Lösungsmöglichkeit?
Fragezeichen über Fragezeichen!

Kann mit jemand kompetent einen Rat oder Tipp geben, wie ich mich verhalten soll!?

Bin für jeden Hinweis dankbar!
Gruß
Jogi

B) Kurzzeit-Kennzeichen: Gilt mehrere Tage, kostet Gebühr und
zusätzlich ist die Versicherungsgebühr fällig.

In allen anderen Punkten stimme ich mit dir völlig überein, auch dass der Verkäufer für eine Verkehrszulassung wegen der Probefahrt zu sorgen hat.

Die Kosten wegen der Kurzzeitzulassung werden allerdings mit der regulären Haftpflichtversicherung gegengerechnet, dein Versicherungsvertrag beginnt dann kostenneutral mit dem Datum der Zulassung durch das Kurzzeitkennzeichen. Ausser du baust damit einen Unfall. Dann zahlt man eben die 70€ selber.

Schönen Gruß
Termid

Hallo,

Die Kosten wegen der Kurzzeitzulassung werden allerdings mit
der regulären Haftpflichtversicherung gegengerechnet, dein
Versicherungsvertrag beginnt dann kostenneutral mit dem Datum
der Zulassung durch das Kurzzeitkennzeichen. Ausser du baust
damit einen Unfall. Dann zahlt man eben die 70€ selber.

Das machen m.E. nicht alle Versicherungen und ausserdem gibt es fuer Probefahrten keinen Sinn: Wenn man das Auto naemlich doch nicht kauft (weil man eben bei der Probefahrt einen Mangel festgestellt hat) muss man die 70 Euro fuer das Kennzeichen und die Versicherungspraemie (auch rund 70 Euro) selbst bezahlen, genauso verhaelt es sich wenn man das Auto ohne Tuev kauft und es dann nicht durch den Tuev kommt - wenn man es nicht anmelden kann kann man es auch nicht versichern und man bleibt auf rund 150 Euro Kosten sitzen.

(Bitte korrigiert mich wenn ich veraltete Informationen habe).

Fazit: Es ist als Privatperson in Deutschland fast unmoeglich ein Auto zu verkaufen wenn man es nicht die ganze Zeit angemeldet haben moechte - der Kaeufer besteht meist auf eine Probefahrt und das ist legal praktisch unmoeglich.

Gruss

Desperado

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Sicher hast du recht dass es keinen Sinn macht auf Verdacht ein Kurzzeitkennzeichen neu kaufen.

Ich wollte mit meinem Artikel nur darstellen, dass dieses Geld dafür nicht unbedingt verloren ist.

Zudem ich zuvor bereits festellte, dass der Verkäufer für die Zulassung verantwortlich ist.

Kann ein potenzieller Käufer überhaupt ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, wenn er nicht der Eigentümer ist??

Dann stellt sich noch die Frage wegen der Haftung und so weiter wenn ein potenzieller Käufer nicht sieht dass die Kennzeichen entstempelt sind und er dennoch eine Probefahrt macht? Im Beisein des Halters, nein, des Eigentümers, denn das Fahrzeug wird ja nicht mehr „gehalten“.

Schönen Gruß
Termid

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Hallo,

genau für solche Fälle gibt es für Autohändler Rote Kennzeichen und für private Leute Kurzzeitkennzeichen.
Als Verkäufer würde ich auch nicht auf Verdacht auf eigene Kosten ein Kurzzeitkennzeichen besorgen. Kommt der Käufer nachher gar nicht, hat man das Geld in den Sand gesetzt.

Knackpunkt: Versicherung.
Hier sollen es bis zu 120,- Euro für 5 Tage sein. Ist das
Vollkasko?

Ziemlich sicher beinhaltet das nur Haftpflichtdeckung.
Frage doch bei anderen Versicherungen nach, das geht auch deutlich günstiger.

Knackpunkt: Fahrzeugbrief/-schein.
Kann ich ein KFZ eines fremden Halters überhaupt bei meiner
Versicherung melden und dies tageweise zulassen, ohne dass ich
Eigentümer bin?

Ja. Man braucht nicht mal Fahrzeugpapiere. Die Daten trägt man selber vor der Fahrt auf den Fahrzeugschein ein.

Knackpunkt: Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Für 0,5 bis 2 Stunden, die ich das Auto vielleicht Probe
fahre, den ganzen Aufwand, v.a. kostenseitig…?

Mache eine längere Probefahrt, dann lohnt es sich mehr :wink:
Nein, mal im Ernst: Wenn Du das Auto kaufst, kannst Du es mit den Kennzeichen auch gleich mit nach Hause nehmen und z.B. Tags darauf zur Zulassungsstelle fahren.
Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, sofern man nicht einen Händler gut kennt und sich dessen Rote Kennzeichen ausleihen kann.

Beste Grüße
Guido

Hallo Termid,

Zudem ich zuvor bereits festellte, dass der Verkäufer für die
Zulassung verantwortlich ist.

Warum das?
OK, wenn es sich um ein Auto handelt, das ich unbedingt verkauft bekommen muss, würde ich das vielleicht machen. Sonst aber nicht.

Kann ein potenzieller Käufer überhaupt ein Kurzzeitkennzeichen
beantragen, wenn er nicht der Eigentümer ist??

Warum nicht? Zur Beantragung der KZK braucht man keine Fzg.-Papiere.

Dann stellt sich noch die Frage wegen der Haftung und so
weiter wenn ein potenzieller Käufer nicht sieht dass die
Kennzeichen entstempelt sind und er dennoch eine Probefahrt
macht?

Ganz einfach einen Blick auf den KFZ-Schein werfen. Dort ist die Außerbetriebsetzung (früher Abmeldung) eingetragen bzw. er ist entwertet.

Alles kein Problem :smile:

Beste Grüße
Guido

Hallo,

der Versicherungsbetrag wird Dir bei anschließender Anmeldung eines Kfz bei der gleichen Versicherung, die die Deckungskartennummer für die Kurzzeitkennzeichen ausgab, angerechnet.

MfG

Hallo,

der Versicherungsbetrag wird Dir bei anschließender Anmeldung
eines Kfz bei der gleichen Versicherung, die die
Deckungskartennummer für die Kurzzeitkennzeichen ausgab,
angerechnet.

Nicht generell und auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Beste Grüße
Guido