Folgendes: Es wurde eine Jugendfreizeit in einer Hütte durchgeführt.Die Bezahlung erfolgte in Bar am Tag der Abreise.Es wurde zusammen mit dem Verwalter alles durchgerechnet.Eine Quittung/Bestätigung wurde nicht gefertigt.Ein paar Monate später meldet sich der Hüttenbesitzer und merkt an,dass die Hütte noch nicht bezahlt sei.Muss jetzt noch einmal bezahlt werden?
danke im voraus
Gruß Tobias
Folgendes: Es wurde eine Jugendfreizeit in einer Hütte
durchgeführt.Die Bezahlung erfolgte in Bar am Tag der
Abreise.Es wurde zusammen mit dem Verwalter alles
durchgerechnet.Eine Quittung/Bestätigung wurde nicht
gefertigt.Ein paar Monate später meldet sich der
Hüttenbesitzer und merkt an,dass die Hütte noch nicht bezahlt
sei.Muss jetzt noch einmal bezahlt werden?
wenn man nicht beweisen kann, dass bezahlt wurde hat der VM recht gute Karten …
danke im voraus
büdde
Gruß Tobias
Der Mikesch
wenn man nicht beweisen kann, dass bezahlt wurde hat der VM
recht gute Karten …
Falsch, er hat nicht nur recht, sondern verdammt gute Karten. Der Prozess ist schon so gut wie gewonnen!
Levay
danke für die antworten.hab ich mir schon gedacht,obwohl es einige zeugen gibt dass bezahlt wurde.aber die wiederum stecken ja alle unter einem hut…
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Hallo,
danke für die antworten.hab ich mir schon gedacht,obwohl es
einige zeugen gibt dass bezahlt wurde.aber die wiederum
stecken ja alle unter einem hut…
Wie kommst Du darauf, dass der Richter dem Verwalter glauben würde, einem Haufen Zeugen aber nicht? Und wie wäre es, wenn der Haufen Zeugen seine Aussage erstmal einfach gegenüber dem rechnungsstellenden Besitzer macht, um diesen auf seinen Fehler aufmerksam zu machen?
Gruß
loderunner (ianal)
danke für die antworten.hab ich mir schon gedacht,obwohl es
einige zeugen gibt dass bezahlt wurde.aber die wiederum
stecken ja alle unter einem hut…
Wenn es Zeugen gibt, gibt es ja doch Beweismittel!
Levay