Keine Ratenzahlung erhalten

Hallo,

angenommen, Person A, HartzIV-Empfänger, zieht aus seiner Singlewohnung aus um in eine WG. A ist mit dem anderen WG-Bewohner gut befreundet und B bietet an, Auslagen erstmal zu übernehmen.
A hingegen bietet an, dass das Inventar, was in der alten Wohnung ist, und vom neuen Käufer übernommen wird, als Sicherheit „weiterverkauft“ wird, sozusagen wie ein Art Schuldschein.
Der neue Mieter, C, unterschreibt einen Vertrag mit B, dass er in x Raten immer zum y.ten jedes Monats bezahlt. Dies geschieht aber leider nicht.
A hat sich inzwischen mühsam das Geld für die Schulden bei B vom Mund abgespart und man ist quitt.
Wer kann nun Gegen Person C „vorgehen“?
A, weil es ja ihre Ware ist? Oder nur B, weil er im Vertrag mit C steht?
Es gibt einen Vertrag zwischen A und B, der das verkaufte Gut als Sicherheit darstellt und wenn abgezahlt wurde, gehen die restlichen Raten wieder an A.
WAs kann A allgemein machen?

Liebe Grüße

Gabi

Hallo,

angenommen, Person A, HartzIV-Empfänger, zieht aus seiner
Singlewohnung aus um in eine WG. A ist mit dem anderen
WG-Bewohner gut befreundet und B bietet an, Auslagen erstmal
zu übernehmen.

A hingegen bietet an, dass das Inventar, was in der alten
Wohnung ist, und vom neuen Käufer übernommen wird, als
Sicherheit „weiterverkauft“ wird, sozusagen wie ein Art
Schuldschein.

Der neue Mieter, C, unterschreibt einen Vertrag mit B, dass
er in x Raten immer zum y.ten jedes Monats bezahlt. Dies
geschieht aber leider nicht.

C ist Vertragspartner von B.

A hat sich inzwischen mühsam das Geld für die Schulden bei B
vom Mund abgespart und man ist quitt.

Wer kann nun Gegen Person C „vorgehen“?

Der Vertragsparnter natürlich, und dies ist B.

A, weil es ja ihre Ware ist? Oder nur B, weil er im Vertrag
mit C steht?

Es gibt einen Vertrag zwischen A und B, der das verkaufte Gut
als Sicherheit darstellt und wenn abgezahlt wurde, gehen die
restlichen Raten wieder an A.

WAs kann A allgemein machen?

A müsste jetzt B auf Einhaltung des Vertrages verklagen, weil C ja nur einen Vertrag mit B hat.
Da wäre ja zu prüfen, ob ein „Eigentumsverbehalt“ vorliegt und dann könnte A die Ware bei B abholen, ungeklärt ist, ob C überhaupt schon eine Rate an B bezahlt hat. ?!?

Liebe Grüße

Gabi