Keine Reaktion auf Kündigung

Hallo,

ich habe fristgerecht meinen Handyvertrag bei Base gekündigt, das ist jetzt gut 2 Monate her. Es ist bis heute nicht auf meine Kündigung eingegangen worden. Also hab ich angerufen. Angeblich sei die Kündigung nicht unterschrieben. Die Behauptung ist schon eine Frechheit, aber dann nicht mal auf mein Schreiben zu reagieren und die Kündigung abzulehnen, ist unter aller Sau.

Jetzt zu meiner Frage, ich habe mal gelesen, das wenn auf eine Kündigung nicht innerhalb einen Monats reagierd wird, ist das konkludentes Handeln und die Kündigung wird akzeptiert, auch wenn sie nicht fristgerecht oder nicht unterschrieben ist.

Was steckt da wirklich hinter und wie kann ich jetzt vorgehen?
Natürlich ist meine Kündigungsfrist vorbei.

Hallo,

tut mir leid wenn ich dir wenig Hoffnung machen kann, falls die Unterschrift tatsächlich fehlen sollte.

  1. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenerklärung - es bedarf keiner Annahme durch den Emfänger der Kündigung
  2. Wenn die Unterschrift gefehlt hat ist diese nicht wirksam

Natürlich passt es mal wieder zum Geschäftsverhalten der „billig“ Anbieter, gar nicht erst zu reagieren - auch wenn es hier ja Leute gibt die diese in den Himmel loben.

Ich würde aber genau die Fragen dort mal stellen die du hier gestellt hast: Nämlich wieso keinerlei Reaktion kam.

Nur weils nicht nötig ist, denn Eingang zu bestätigen, heisst das ja noch lange nicht, dass man es nicht tut.
Abgesehen davon scheint sie ja vorzuliegen… du bist dir sicher dass sie unterschrieben ist? Im Streitfall wird sich es ganz sicher darum drehen.

Gruss HighQ

Hallo MissJules,

deshalb gehen bei mir solche Schreiben grundsätzlich nur raus, wenn ich eine Kopie für mich gemacht habe und dann aber per Einschreiben. In letzter Zeit schicke ich alles per Fax mit Sendebericht, was auch über der Anschrift vermerkt ist. Außerdem verlange ich immer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang des Schreibens. Das hat bis jetzt sogar noch besser funktioniert als per einschreiben.

mfg ginap

Ich kann mir doch bestimmt eine Kopie des Schreibens was angeblich ohne Unterschrift sein soll anfordern. Ich habe das ganze gefaxt, mit Sendebericht, leider überträgt das Fax nicht das Originaldokument auf der Faxbestätigung. Ich muss gestehen, das ich das Original nicht wieder finde… :frowning: Das hab ich wohl dasn meiner Unordnung zu verdanken, dass ich ein weiteres Jahr an diesen Vertrag gebunden bin. Vielen Dank für Eure Hilfe

ich habe fristgerecht meinen Handyvertrag bei Base gekündigt,
das ist jetzt gut 2 Monate her. Es ist bis heute nicht auf
meine Kündigung eingegangen worden. Also hab ich angerufen.
Angeblich sei die Kündigung nicht unterschrieben.

Kann ja sein. ist mir auch schon passiert. Dann kam das Schreiben zurück mit der Bitte, es unterschrieben nochmals zu senden. Das nennt man seriöses Geschäftsgebaren.

Jetzt zu meiner Frage, ich habe mal gelesen, das wenn auf eine
Kündigung nicht innerhalb einen Monats reagierd wird, ist das
konkludentes Handeln und die Kündigung wird akzeptiert, auch
wenn sie nicht fristgerecht oder nicht unterschrieben ist.

Was steckt da wirklich hinter und wie kann ich jetzt vorgehen?
Natürlich ist meine Kündigungsfrist vorbei.

Das hat aber nichts mit dem Thema Mobilfunk zu tun, das ist eine Vertragsrechtliche Frage. BTW, warum warst Du noch nicht beim Anwalt?

deshalb gehen bei mir solche Schreiben grundsätzlich nur raus,
wenn ich eine Kopie für mich gemacht habe und dann aber per
Einschreiben.

Und was soll ein Einschreiben beweisen, außer, daß Du denen was geschickt hast? Wenn sie sagen, da waren nur liebe Grüße drin?
Eine Kopie beweist ebenso gar nichts.

In letzter Zeit schicke ich alles per Fax mit
Sendebericht, was auch über der Anschrift vermerkt ist.
Außerdem verlange ich immer eine schriftliche Bestätigung über
den Eingang des Schreibens.

Verlangen kann man viel. Und wenn man nicht daraus eingeht?

Das hat bis jetzt sogar noch besser funktioniert als per einschreiben.

Ein einfacher Brief hat bei mir bisher auch bestens funktioniert.

Warum gleich Anwalt?
Mit der Verbraucherzentrale hab ich sowas schon günstiger erfolgreich erledigt. Ist interssant, wenn mann keine Rechtschutz hat oder zu hohe Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutz.

mfg ginap

Hallo HighQ,

  1. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenerklärung - es
    bedarf keiner Annahme durch den Emfänger der Kündigung
  2. Wenn die Unterschrift gefehlt hat ist diese nicht wirksam

Warum ist eine WE ohne Unterschrift ungültig? Setzt vielleicht die Schriftform eine Unterschrift voraus? Wo kann man das denn nachlesen?

Danke und Gruß
Schmidti