Hallo!
Folgender Sachverhalt:
Man lässt ein Einzelstück anfertigen, z.B. Möbel, PC, Textilie etc.
Hat der Käufer überhaupt irgendwelche Rechte gegenüber dem Verkäufer, wenn die Ware Mängel aufweist bzw. nicht so gefertigt wurde, wie man sie haben wollte?
Und was kann man tun, wenn trotz schriftlicher und telefonischer Reklamation überhaupt keine Reaktion auf der Verkäuferseite erfolgt? (weder schriftliche noch telefonische Erreichbarkeit, Verstreichen von Fristen, keine Rückantwort…)
Vielen Dank für die Hilfe!
Hat der Käufer überhaupt irgendwelche Rechte gegenüber dem
Verkäufer, wenn die Ware Mängel aufweist bzw. nicht so
gefertigt wurde, wie man sie haben wollte?
Zu liefern ist was vereinbahrt wurde! Ab Abweichungen in gewissen Rahmen zu dulden sind obliegt einer Einzelfallprüfung (Art, Nutzung, Gebrauchseinschränkung?..)
Und was kann man tun, wenn trotz schriftlicher und
telefonischer Reklamation überhaupt keine Reaktion auf der
Verkäuferseite erfolgt? (weder schriftliche noch telefonische
Erreichbarkeit, Verstreichen von Fristen, keine
Rückantwort…)
Wie wäre es mit eingeschriebenen Brief um zumindest einen Zustellnachweis zunächst in der Hand zu haben, dass Mängel angezeigt wurde mit der Aufforderung sich zu erklären zu den Abweichungen/Mängeln, Fristsetzung zur Behebung, ggf. Minderung…
ml.