Keine Rechnung angekommen, jetzt Inkasso-Forderung

Kuckuck, ich schon wieder, Liiiieschen M., NICHT gro fahrlässig:wink:)

rofl = rolling on the floor laughing (sich lachend am Boden wälzen, frei übersetzt)
bitc = biting into the carpet (in die Teppichkante beißend, auch frei übersetzt)

Ha, da konnte ich endlich auch mal was erklären!!
Greez, Liesel

So, jetzt muß ich nochmal gaaaanz gründlich meine finstersten Aktenwinkel nach der Kopie des Umzugvermeldungsbriefes an die TELE2 durchwühlen:o)) Danke euch für die guten Ratschläge!!!

So, nochmal kurz zusammengefaßt…
1.) Da ich den AGB nie ausdrücklich zugestimmt habe, sind sie nicht Bestandteil des „Dienstleistungsvertrages“ zwischen mir und der TELE2 geworden, welcher konkludent (oder wie das noch gleich heißt…) durch das Vorwählen der 01013 entstanden ist. Ich bin demzufolge zwar verpflichtet, die beanspruchte Dienstleistung zu bezahlen, logisch, aber NICHT verpflichtet, den in den AGB geforderten Feinheiten, wie z.B. dieser Umzugsvermeldung direkt an TELE2 nachzukommen. Richtig verstanden? Wozu soll ich denn dann doch noch eine Kopie der Umzugsmeldung an TELE2 wiederfinden:wink:???

2.) Ich bin NICHT in Zahlungsverzug, da noch gar keine der Original-(Gesprächskosten)Rechnungen zugestellt wurden. Die einzige bisher zugestellte Forderung (bestehend aus der Gesamtsumme TELE2-Rechnungsbetrag+Mahnkosten+Inkassokosten) gilt demzufolge ja nicht als BERECHTIGTE Forderung, oder? (außerdem lag da auch keine Kopie der Ursprungsrechnungen/-Mahnungen der TELE2 bei…ich kann also bislang noch gar nicht zwischen den tatsächlich aufgelaufenen Gesprächskosten und den gesammelten Mahngebühren differenzieren)

Ergo: ich habe die Original-Rechnungen angefordert, wenn die ankommen, begleiche ich sie (nach Prüfung) - aber keine TELE2-Mahngebühren oder gar die Inkassokosten. Wenn das so hinhaut, kömme ich wohl richtig billig weg, so 12 Euro grob geschätzt,*freu*

kampfeslustig gestärkt & frischen Mutes Lieschen Müller

Da brauchen wir aber noch ein paar Infos, wobei ich mutmaße,
daß die AGB auf der Rückseite des Formulars, daß Du entsorgt
hast, aufgedruckt waren. Dann hättest Du Kenntnis nehmen
müssen. Die Frage ist, ob Du durch das Telephonieren über
Tele2 auch Dein Einverständnis über die Geltung der AGB
abgegeben hast.

Habe keine Ahnung, ob die AGB dabei waren, ich halte das aber für sehr wahrscheinlich. Jetzt aber mal folgende Konstruktion: Ich habe den ganzen Kram weggeschmissen und die Anmeldung bei dieser Firma gelassen, weil ich mit deren AGB ganz und garnicht einverstanden gewesen wäre. So, und die schalten dösigerweise meinen Anschluß trotzdem frei. ICH merke das nicht, verwende die 01013 natürlich auch nicht, weil ich davon ausgehe, daß das nicht funktioniert. Anders meine bessere Hälfte, die den ganzen Klamüsel total vergessen hat und ahnungs- und arglos eifrig mit dieser Nr. telefoniert, weil´s laut Zeitung die billigste ist. Und mir (klar) nichts darüber erzählt. Was dann???

Liesel, neugierig

Tja dann…
Tach liebe Lisel,

Jetzt aber mal folgende Konstruktion:
Ich habe den ganzen Kram weggeschmissen und die Anmeldung bei
dieser Firma gelassen, weil ich mit deren AGB ganz und
garnicht einverstanden gewesen wäre. So, und die schalten
dösigerweise meinen Anschluß trotzdem frei. ICH merke das
nicht, verwende die 01013 natürlich auch nicht, weil ich davon
ausgehe, daß das nicht funktioniert. Anders meine bessere
Hälfte, die den ganzen Klamüsel total vergessen hat und
ahnungs- und arglos eifrig mit dieser Nr. telefoniert, weil´s
laut Zeitung die billigste ist. Und mir (klar) nichts darüber
erzählt. Was dann???

-Also
Wieder einmal ein hypnotisches Konstrukt.
Gehen wir mal davon aus, der Telefonanschluss läuft auf deinen Namen. Du bist also Vertragspartnerin.
Dir haben auch, wie von dir beschrieben, die AGB’s vorgelegen,
bzw. du hattest die Möglichkeit zur Einsicht.
Und du hast nicht eindeutig widersprochen.

Soooooooo…
Dann ist erst einmal soweit alles klar.
Es obliegt Deiner Sorgfaltspflicht was wer, wann und wie mit Deinem Anschluss macht.
Nehmen wir nun mal ein, einer deiner Sprößlinge telefoniert drei Tage lang über die Telekom mit der kanadischen Zeitansage weil er die Stimme so lustig findest. Auch dann haftest du.
Ob das nun deine bessere Hälfte oder ein dreijähriger Peter Pan (wobei ich nun nicht beide auf eine Stufe stellen möchte :wink:)war ist völlig egal.
Dein Telefonanschluss, deine Pflichten folglich deine indirekt Anerkennung der AGB’s, weil sie lagen vor und Leistungen wurden erbracht.

Ausser natürlich irgendwelcher Sondersituationen wie Geiselnahme o.ä. und Captain Future meint mit der Polizei über deinen Apparat und erschwerend noch über Tele2 telefonieren zu müssen.

Gruß
der Alex

damit stellst du ja …

Dir haben auch, wie von dir beschrieben, die AGB’s vorgelegen,
bzw. du hattest die Möglichkeit zur Einsicht.
Und du hast nicht eindeutig widersprochen.

Soooooooo…
Dann ist erst einmal soweit alles klar.

…die ganze geschäftswelt auf den kopf,

also WIR beide telefonieren und ich sag dir du bekommst ne haufen papier zugeschickt, da drinne steht, das du mir jetzt auf ewig verpflichtet bist und du jeden monat auf mein konto 500 euros zahlen musst, dann noch ein paaar fantasieklauseln dran und das wars,

jetzt hattest du gelegenheit meine bedingungen zu lesen und davon kenntnisss zu nehmen, hast natürlich nicht widersprochen bei solchem schwachsinn

also hast dsu jetzt nun meine bedingungen angenommen oder nicht ?

!!!
Schweigen stellt regelmäßig keine Willenserklärung dar.
!!!

das gilt sogar im Geschäftsverkehr unter Kaufleuten, hier haben wir es aber mit Verbrauchern zu tun,

warum soll ausgerechnet da Schweigen Zustimmung bedeuten?

Es obliegt Deiner Sorgfaltspflicht was wer, wann und wie mit
Deinem Anschluss macht.

vollkommen richtig, deshalb musss die liese :wink: , ja auch die rechnung bezahlen, aaaaaber es gelten nicht die agb sondern die GESETZLICH vorgeschr. §§,

welche das sind? keine ahnung. vielleicht kommt mal einer von den richtigen juristen (oder können die schon vor lachen nicht mehr, ob unserer hypotetischen abhandlung??) und sagt mal welche,

vielleicht steht hier was drinne: http://bgb.jura.uni-hamburg.de/cd-demo/av/willenserk…

hi alex übrigens,

viele grüße uwe
(kein p.s.) :wink:

Mal ´ne Frage
Hallo Lieschen Müller *ggg*,

… durch das Vorwählen der 01013 entstanden ist.

wenn Du einen Anschluß freischalten lässt musst Du keine Nummer mehr vorwählen. Dies ist Sinn und Zweck einer Freischaltung.

Hast Du überhaupt eine Freischaltung erhalten?

Fragt

Friedrich

P. S.: Habe früher auch über die 01019 von Mobilcom telefoniert bis ich mich freischalten lies. Heute muß ich, wenn es eine Störung gibt, die Vorwahl der Telekom wählen.

modernes telephonieren

Hallo Lieschen Müller *ggg*,

Hallo Karl-Heinz,

… durch das Vorwählen der 01013 entstanden ist.

wenn Du einen Anschluß freischalten lässt musst Du keine
Nummer mehr vorwählen. Dies ist Sinn und Zweck einer
Freischaltung.

Neee, freischaltung ist was anderes. Freischaltung heißt, daß man über einen anderen Anbieter als seinen Verbindungsnetzbetreiber telephonieren kann (was regelmäßig noch die Telekom ist). Wenn dann bei diesem Anbieter z.B. Ferngespräche nach Botswana billiger sind, wählt man die 010xy vor und telephoniert dann hoffentlich billiger. Der deutsche Fachbegriff dafür lautet „call-by-call“. D.h. ich entscheide mich bei jedem Gespräch neu, über wen ich teleniere.

Was Du meinst ist pre-selection, dabei werden dann alle Ferngespräche (so ist es zumindest gedacht) über einen ausgewählten Anbieter geführt. Sehr lustig ist aber, daß viele der Anbieter nicht bei wirklichen Ferngesprächen automatisch „anspringen“, sondern bei allem, was eine Null als erste Ziffer hat, und das kann dann auch schon mal ein sehr teueres Ortsgespräch werden.

P. S.: Habe früher auch über die 01019 von Mobilcom
telefoniert bis ich mich freischalten lies. Heute muß ich,
wenn es eine Störung gibt, die Vorwahl der Telekom wählen.

Tjaja, die gute alte Mogelcom. Hatten gleich mein Herz gewonnen, als ich, um Kunde zu werden, eine 01805-Nummer anrufen sollte. Und da dachte ich mir, wenn ich schon vor Vetragsabschluß mächtig in die Tasche greifen soll, dann laß´ ich das man.

Gruß
Martin (wo die Namenswechsel hier langsam Tradition werden)

…Wozu soll ich denn dann doch noch eine Kopie der
Umzugsmeldung an TELE2 wiederfinden:wink:??? …

weil du die ja auch gemacht hast und weil damit der ganze zinober :wink: hier ein ende hätte und weil du dann gaaaaanz sicher sein könntest mit den 12 euros weg zu kommen und weil weil weil weil halt das ganze dann vieeeeeel einfacher wäre

uwe

p.s. wann fängt denn nun endlich mal jemand wieder einen neuen thred an, ich träume schon von tele2 und telekoms und was weis ich)

Hallo Hugo,

Hallo Lieschen Müller *ggg*,

Hallo Karl-Heinz,

… durch das Vorwählen der 01013 entstanden ist.

wenn Du einen Anschluß freischalten lässt musst Du keine
Nummer mehr vorwählen. Dies ist Sinn und Zweck einer
Freischaltung.

Neee, freischaltung ist was anderes. Freischaltung heißt, daß
man über einen anderen Anbieter als seinen
Verbindungsnetzbetreiber telephonieren kann (was regelmäßig
noch die Telekom ist).

Nee, nee, das ist nochmal was anderes. Ansonsten erklär mir bitte wie man mit Tarifrouter klar kommt. Da weisst Du ja oft gar nicht über wenn Du telenierst. Freischalten heisst (meines Wissens): Ferngespräche werden über einen bestimmten Anbieter abgewickelt und es muß keine besondere Nummer vorgewählt werden!

Wenn dann bei diesem Anbieter z.B.
Ferngespräche nach Botswana billiger sind, wählt man die 010xy
vor und telephoniert dann hoffentlich billiger. Der deutsche
Fachbegriff dafür lautet „call-by-call“. D.h. ich entscheide
mich bei jedem Gespräch neu, über wen ich teleniere.

Genau, mit vorwählen einer besonderen Nummer und Abrechnung über die Telecom.

Was Du meinst ist pre-selection, dabei werden dann alle
Ferngespräche (so ist es zumindest gedacht) über einen
ausgewählten Anbieter geführt.

Genau und für diesen Dienst muss man sich freischalten lassen.

Sehr lustig ist aber, daß viele
der Anbieter nicht bei wirklichen Ferngesprächen automatisch
„anspringen“, sondern bei allem, was eine Null als erste
Ziffer hat, und das kann dann auch schon mal ein sehr teueres
Ortsgespräch werden.

Wirkt sich aber bei vielen Telefonaten (Vieltelefonierer wie ich) nicht dramatisch aus.

P. S.: Habe früher auch über die 01019 von Mobilcom
telefoniert bis ich mich freischalten lies. Heute muß ich,
wenn es eine Störung gibt, die Vorwahl der Telekom wählen.

Tjaja, die gute alte Mogelcom. Hatten gleich mein Herz
gewonnen, als ich, um Kunde zu werden, eine 01805-Nummer
anrufen sollte. Und da dachte ich mir, wenn ich schon vor
Vetragsabschluß mächtig in die Tasche greifen soll, dann laß´
ich das man.

Tja bei mir hat es über 25% Einsparung gebracht (damals). Es kommt halt immer darauf an.

Gruß
Martin (wo die Namenswechsel hier langsam Tradition werden)

Gruß

Justus

Halölchen,

Nee, nee, das ist nochmal was anderes. Ansonsten erklär mir
bitte wie man mit Tarifrouter klar kommt.

der kann nur mit solchen, bei denen keine Anmeldung notwendig ist oder eben mit solchen, bei denen man sich schon angemeldet hat.

Da weisst Du ja oft
gar nicht über wenn Du telenierst. Freischalten heisst (meines
Wissens): Ferngespräche werden über einen bestimmten Anbieter
abgewickelt und es muß keine besondere Nummer vorgewählt
werden!

Nein, wie gesagt, das ist pre-selection.

Genau, mit vorwählen einer besonderen Nummer und Abrechnung
über die Telecom.

Nicht zwangsläufig und genau das ist ja auch das Problem der Müller Liesel, weil ihre Rechnung nämlich von Tele2 direkt kam oder eben gerade nicht.

Was Du meinst ist pre-selection, dabei werden dann alle
Ferngespräche (so ist es zumindest gedacht) über einen
ausgewählten Anbieter geführt.

Genau und für diesen Dienst muss man sich freischalten lassen.

Ich will mich an dem Begriff freischalten eigentlich nicht so festbeißen. Einige Anbieter erlauben das Telephonieren mit ihnen ohne Anmeldung, manche wollen eine haben, ob das nun pre-selection oder call-by-call betrifft, wobei es glaube ich keinen Anbieter gibt, der pre-selection ohne Anmeldung anbietet. Um es anders zu formulieren: Bei einigen Anbietern für call-by-call bist Du generell freigeschaltet. Du brauchst keine Anmeldung, sondern kannst gleich drauflostelephonieren, sofern Du Kenntnis von der Anbietervorwahl hast. Bei anderen ist die Leitung bis zum Zeitpunkt der Anmeldung gesperrt und muß freigeschaltet werden. Da es bei pre-selection (also alle Ferngespräche automatisch über Anbieter X) auch einer Umstellung bei der Telekom bedarf, dürfte das ohne Anmeldung eigentlich auch nicht gehen.

Sehr lustig ist aber, daß viele
der Anbieter nicht bei wirklichen Ferngesprächen automatisch
„anspringen“, sondern bei allem, was eine Null als erste
Ziffer hat, und das kann dann auch schon mal ein sehr teueres
Ortsgespräch werden.

Wirkt sich aber bei vielen Telefonaten (Vieltelefonierer wie
ich) nicht dramatisch aus.

Na, gerade dann. Von Düsseldorf aus ist trotz anderer Vorwahl einwohnermäßig halb NRW Ortstarif. Wenn Du jetzt den falschen pre-selection Anbieter hast, der sich bei der ersten Null schon einschaltet, telephonierst Du zum Ferngesprächstarif des anderen Anbieters. Das kann Dich pro Minute schon ein paar Pfennig kosten. Und wenn man glaubt, man telephonmiert im Ortsnetz, läßt man sich vielleicht auch ein bißchen viel Zeit.

Tja bei mir hat es über 25% Einsparung gebracht (damals). Es
kommt halt immer darauf an.

Tja, ich war bei ISIS (jetzt arcor), was mir zu Anfang 60% der Telephonrechnung, später immerhin boch 35% gespart hat. Inzwischen zahle ich eh nur noch Pauschalen.

Gruß
Christian